Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Ort: Schedestraße 4, 20251 Hamburg
Rechtsgrundlage: § 45 (1 b), Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Regelung:Einrichtung eines personengebundenen Kfz-Stellplatzes
(Ausnahmegenehmigung der LBV, Nr. )
Begründung:… ist außergewöhnlich gehbehindert und auf einen PKW angewiesen.
Es liegt dem PK 23 ein persönlicher Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Stellplatzes vor. Der Antragsteller hat keine Möglichkeit, das Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen oder in unmittelbarer Nähe einen regulären Stellplatz zu finden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines behindertengerechten Stellplatzes sind somit erfüllt. Der Antragsteller benutzt einen „normalen“ Pkw.
Durchzuführende Maßnahmen:Aufstellung 1 VZ Träger mit 1 VZ 314-50 (300 x 300 mm) Straßenverkehrsordnung (StVO)
1 VZ 1044-11 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Nr.
Markierung: Parkplatzumrandung mit einer weißen, 12 cm breiten Linie
Piktogramm – Rollstuhlfahrersymbol – gemäß beigefügtem Foto/Skizze.
Einrichtung eines Sonderparkplatzes für eine/n Schwerbehinderte/n mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung in der Flemingstraße 8
Anlage: 1 Skizze
Gemäß § 45 StVO wird angeordnet, dass am Fahrbahnrand ein Sonderparkplatz für einen
Schwerbehinderten einzurichten ist. Diese Maßnahme erfordert:
1. Anbringen von Verkehrszeichen:
1 Zeichen 314 - 20 StVO
1 Zusatzzeichen 1044 -11 StVO
mit der Genehmigungsnummer:
2. Markierung:
-der Parkfläche unter Einbeziehung des Piktogramms „Rollstuhlfahrer“ .
Begründung:
In der Flemingstraße 8 wohnt ein Schwerbehinderte/r mit einer Ausnahmegenehmigung zur
Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit „ a. G. “, für die in der näheren
Umgebung kein Stellplatz auf privatem Grund zur Verfügung steht.
Da ihm/ihr aufgrund der Behinderung weite Wege nicht zugemutet werden können, wird die
Einrichtung eines Stellplatzes erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.