20-6731

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.04.2019
Sachverhalt

  1. Schedestraße 4,

 

Ort: Schedestraße 4, 20251 Hamburg

Rechtsgrundlage: § 45 (1 b), Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Regelung:Einrichtung eines personengebundenen Kfz-Stellplatzes

(Ausnahmegenehmigung der LBV, Nr. )

Begründung:… ist außergewöhnlich gehbehindert und auf einen PKW angewiesen.

Es liegt dem PK 23 ein persönlicher Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Stellplatzes vor. Der Antragsteller hat keine Möglichkeit, das Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen oder in unmittelbarer Nähe einen regulären Stellplatz zu finden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines behindertengerechten Stellplatzes sind somit erfüllt. Der Antragsteller benutzt einen „normalen“ Pkw.

Durchzuführende Maßnahmen:Aufstellung 1 VZ Träger mit 1 VZ 314-50 (300 x 300 mm) Straßenverkehrsordnung (StVO)

1 VZ 1044-11 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Nr.

 

Markierung: Parkplatzumrandung mit einer weißen, 12 cm breiten Linie

Piktogramm – Rollstuhlfahrersymbol – gemäß beigefügtem Foto/Skizze.

 

  1. Flemingstraße 8

 

Einrichtung eines Sonderparkplatzes für eine/n Schwerbehinderte/n mit

außergewöhnlicher Gehbehinderung in der Flemingstraße 8

Anlage: 1 Skizze

Gemäß § 45 StVO wird angeordnet, dass am Fahrbahnrand ein Sonderparkplatz für einen

Schwerbehinderten einzurichten ist. Diese Maßnahme erfordert:

1. Anbringen von Verkehrszeichen:

1 Zeichen 314 - 20 StVO

1 Zusatzzeichen 1044 -11 StVO

mit der Genehmigungsnummer:

2. Markierung:

-der Parkfläche unter Einbeziehung des Piktogramms „Rollstuhlfahrer“ .

 

Begründung:

In der Flemingstraße 8 wohnt ein Schwerbehinderte/r mit einer Ausnahmegenehmigung zur

Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit „ a. G. “, für die in der näheren

Umgebung kein Stellplatz auf privatem Grund zur Verfügung steht.

Da ihm/ihr aufgrund der Behinderung weite Wege nicht zugemutet werden können, wird die

Einrichtung eines Stellplatzes erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.