Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 21.01.2019 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.1
1. Knickweg
Das PK332-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Knickweg folgendes an:
Neuordnung des ruhenden Verkehrs
Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Einbau von Sperrpfosten; Umsetzen von Sperrpfosten; Abbau von Zeichen 315 -66 bzw. 315-67 StVO; Einbau von Zeichen 315-56 bzw. 315-57 StVO
Begründung
Bei der Straße Knickweg handelt es sich um eine Sackgasse in einem sehr stark ausgeprägten Parkdruckgebiert. Durch die Neubauten im Knickweg hat sich der Parkdruck noch erhöht. Zurzeit ist auf der Häuserseite vor den Hausnummern 1-3 Gehwegparken und auf der gegenüberliegenden Seite Fahrbahnrandparken angeordnet. Beidseitig befindet sich jeweils ein Gehweg, der auf der Häuserseite durch Absperrpfosten gegen befahren und parken gesichert ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist dies nicht der Fall und dadurch parken die Fahrzeuge den dortigen Gehweg fast in Gänze zu. Dort befindet sich der große Spielplatz, der von mehreren Kindertagesstätten aus der Umgebung genutzt wird. Ein Begehen des Gehweges mit den Kinderkarren ist durch die Falschparker so gut wie nie möglich und es wird auf die Fahrbahn ausgewichen. Durch den Einbau der Absperrpfosten wird der Gehweg gesichert und steht den Fußgängern uneingeschränkt zur Verfügung.
Vor dem Haus Knickweg 3 ist Gehwegparken angeordnet. Dies wird auf halbachsiges Gehwegparken geändert, um den Straßenquerschnitt durch die parkenden Fahrzeuge zu verkleinern und ein Schrägaufstellen zu verhindern. Dadurch können größere Fahrzeuge, insbesondere die der Feuerwehr, die Straße Knickweg befahren und die Feuerwehr die Feuerwehrzufahrt für das Quartier Knickweg/Geibelstraße auch problemlos erreichen. Dafür sind die dortigen Absperrpfosten so zu versetzen, dass lediglich ein halbachsiges Gehwegparken möglich ist.
2. Barmbeker Straße 86
Das PK332-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Barmbeker Straße 86 folgendes an:
Neuordnung des ruhenden Verkehrs zum Schutz des Radverkehrs
Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Einbau von 7 Absperrpollern, 3 Fahrradbügeln sowie VZ 315-66 StVO mit VZ-Träger.
Begründung
In der Barmbeker Straße vor 86 (Gelände Esso) befindet sich ein verjüngend zulaufender Glensandastreifen zwischen Fahrbahn und Radweg. Aufgrund des Parkdrucks in diesem Bereich wird dieser Teil der Nebenflächen permanent von Kraftfahrzeugen zum Parken genutzt. Durch die beschriebenen baulichen Gegebenheiten existiert kein Sicherheitsabstand zwischen den parkenden Fahrzeugen und den passierenden Radfahrern, so dass es wiederholt zu Gefährdungen der Radfahrer durch ein-/ausparkende Fahrzeuge bzw. das unachtsame Öffnen von Fahrzeugtüren kommt. Der Radweg wird von einer Vielzahl von Kindern auf dem Weg zur nahegelegenen Schule hoch frequentiert. Um die Aufstellung in dem schmaleren Bereich der Nebenfläche zu unterbinden, ist die Aufstellung von Fahrradbügel und Absperrpollern ein geeignetes Mittel.
3. Frickestraße
1. Das Polizeikommissariat 23 ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord unter Anwendung von § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die
Frickestraße 71-89
(zwischen Winzeldorfer Weg und Lokstedter Weg)
die Einrichtung eines Haltverbots an.
2. Hierzu ist gemäß beiliegendem Verkehrszeichenplan erforderlich:
- Entfernen des VZ 286-10/20 StVO am LiMa vor Nr. 71 (und falls wieder vorhanden vor Nr. 89)
- Anbringen der VZ 283-10/20/30 StVO an den LiMa vor Nr. 71, 77, 83, 89
- Setzen von Pollern vor Nr. 89 in Richtung Lokstedter Weg.
3. Im Rahmen einer KOFA (1/13-KG/W- vom 16.07.2013) wurde erstmalig im Jahr 2013 die Örtlichkeit Frickestraße zwischen Winzeldorfer Weg und Lokstedter Weg überprüft, da es in diesem Bereich zu vermehrten Unfällen gekommen war.
Zusammen mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord wurde die Möglichkeit einer neuen Parkordnung erörtert. Dies sollte im Anschluss an eine Erneuerung der Fahrbahndecke erfolgen. Dieses Vorhaben konnte jedoch nicht umgesetzt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 23 stellte im Jahr 2018 erneut fest, dass die Auswertung der Verkehrsunfalldaten diesen Bereich als Unfallhäufungsstelle auswies. Als es dann auch noch im August 2018 zu einem Feuerwehreinsatz kam, bei dem durch die vielen Falschparker die Fahrbahn blockiert war und die Feuerwehr den Einsatzort nur fußläufig erreichen konnte, wurde dies zum Anlass genommen, um am 11.09.2018 erneut eine KOFA durchzuführen.
Die Einführung der ReStra lässt die ursprüngliche Neuordnung des ruhenden Verkehrs nicht mehr zu.
Deshalb wird ein Haltverbot linksseitig zwischen den Hausnummern 71-89 angeordnet, um jederzeit sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge gewährleitet wird.
Die Absperrelemente (in ausreichender Zahl vor Nummer 89 in Richtung Lokstedter Weg) sind erforderlich, um ein adäquates Sichtdreieck und damit eine größere Sicherheit der Fußgänger beim Queren der Fahrbahn herzustellen.
Anmerkung:
Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg zwischen Nummer 71-89 wird durch verstärkte Kontrollen im Rahmen der personellen Ressourcen überwacht und geahndet!
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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