20-6010

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

1. Himmelstraße 31: Aufheben eines Sonderparkstandes einer/s Schwerbehinderten mit

außergewöhnlicher Gehbehinderung

Gemäß § 45 StVO wird angeordnet, dass der Sonderparkplatz aufzuheben ist. Diese Maßnahme erfordert:

  1. Entfernen von Verkehrszeichen:

1 Zeichen 314 – 10 StVO

1 Zusatzzeichen 1044 -11 StVO mit der Genehmigungsnummer

 

2. Entfernen der Markierung der Parkfläche unter Einbeziehung des Piktogramms
„Rollstuhlfahrer“

 

2. Hahnemannstraße 21: Einrichtung eines personengebundenen Kfz-Stellplatzes

§ 45 (1 b}, Ziff. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

… ist außergewöhnlich gehbehindert und auf einen PKW angewiesen.

Es liegt dem PK 23 ein Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Stellplatzes vor. Der Antragsteller hat keine Möglichkeit, sein Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen oder in unmittelbarer Nähe zu seinem Arbeitsplatz einen regulären Stellplatz zu finden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Herrichtung eines behindertengerechten Stellplatzes sind somit erfüllt. Am angegebenen Ort befand sich ein ehemaliger Behindertenstellplatz. Bitte diesen

wieder hier einrichten. Die Markierungen sind nicht mehr deutlich vorhanden, daher müssten sie erneuert werden. Der VZ-Träger wurde entfernt und muss ebenfalls erneuert werden.

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

Aufstellung:1 Mast mit

1 VZ 314 (300 x 300 mm) Straßenverkehrsordnung (StvO).

1 VZ 1044-11 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Nr. 63/2005

Markierung:Parkplatzumrandung mit einer weißen, 12 cm breiten Linie

1 Piktogramm - Rollstuhlfahrersymbol -

gemäß beigefügter Skizze.

 

Anhörung:Die Maßnahme wurde mit abgestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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