Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
(KITA Kind und Kegel Eppendorfer Weg)
Herabsetzen der Geschwindigkeit auf 30 km/h
Durchzuführende Maßnahmen:
Entfernung: keine
Aufstellung: 2 x Zeichen 274-30 mit Zusatz VZ 1012 -51 Kindergarten, VZ 1001-30 80m und 1042-33 6-19h
Markierung: gem. beigefügter Skizze
Begründung: Gemäß Neuregelung § 45 Abs. 9. Satz 4 Ziffer 6 StVO ist innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagess tätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschule für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, um die Verkehrssicherheit im Umfeld dieser Einrichtungen zu erhöhen.
Einrichtung eines personengebundenen Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen:
Aufstellung: 1 Mast mit
1 VZ 314 (300 x 300 mm) Straßenverkehrsordnung (StVO).
1 VZ 1044-11 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Nr. 25169/2019
Markierung: Parkplatzumrandung mit einer weißen, 12 cm breiten Linie
1 Piktogramm – Rollstuhlfahrersymbol –
Sind schon vorhanden
Begründung: Der Antragsteller ist außergewöhnlich gehbehindert und auf einen PKW angewiesen. Es liegt dem PK 23 ein Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Stellplatzes vor. Der Antragsteller hat keine Möglichkeit, sein Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen oder in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnort einen regulären Stellplatz zu finden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Herrichtung eines behindertengerechten Stellplatzes sind somit erfüllt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.