21-0571

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 25.11.2019 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.1

Sachverhalt

  1. Goldbekufer / Goldbekplatz

    Änderung der Beschilderung für die Durchführung eines Wochenmarktes

 

 Durchzuführende Maßnahmen:

 

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

        Änderung der datumsbezogenen Zusatzbeschilderung ( Zeichen 1042-34 StVO ) zum Zeichen 283 StVO gemäß Skizze.

        Änderung der Hinweistafeln mit dem Zeichen 250 StVO, der datumsbezogenen Zusatzbeschilderung und dem Hinweis „Marktbeschicker frei“ gemäß Skizze.

        Aufstellen von 6 Hinweistafeln mit dem Zeichen 250 StVO, der datumsbezogenen Zusatzbeschilderung und dem Hinweis „Marktbeschicker frei“ gemäß Skizze.

 

Begründung:

 

Nach Auskunft des Verbraucherschutzamtes des Bezirksamtes Hamburg-Nord besteht am Dienstag und Donnerstag nicht die Notwendigkeit der bisherigen Flächen für die Nutzung des Wochenmarktes. An den beiden Tagen genügt die Fläche zwischen Goldbekplatz und der Forsmannstraße. Somit kann der Bereich des Goldbekufers zwischen Forsmannstraße und der Geibelstraße für den Dienstag und den Donnerstag wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Am Samstag wird die bisherige Fläche im Goldbekufer zwischen dem Goldbekplatz und der Geibelstraße benötigt.

 

Daher ist für den Bereich zwischen Forsmannstraße und der Geibelstraße die geänderte Beschilderung nur für den Samstag aufzustellen. Somit ist der zeitliche Zusatz an den aufgestellten Zeichen 283 StVO im Goldbekufer zwischen der Forsmannstraße und der Geibelstraße anzupassen.

Im Jahr 2017 wurde die Beschilderung mit den Hinweistafeln und dem Zeichen 250 StVO in der Forsmannstraße und dem Goldbekplatz weggeordnet. Dadurch fehlt eine amtliche Beschilderung, die die Zufahrt an den Wochenmarkttagen regelt. Die Hinweistafeln des Bezirksamtes Hamburg-Nord reichen dafür nicht aus. Um die Situation rechtsverbindlich zu regeln, sind die Tafeln mit dem Zeichen 250 StVO laut Skizze aufzustellen. Laut Auskunft des Marktmeisters befahren zurzeit diverse Fahrzeuge die Marktfläche zu Zeiten des Auf- und Abbau des Marktes. Dieses führt zunähmest zu Konflikten zwischen den Fahrzeugen und den fußläufigen Verkehr.

 

 

  1. Barmbeker Straße 55

Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes (Ladezone)

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

  1. Aufstellung der VZ 286-10 und 286-20 am o. g. Ort im Abstand von ca. 15 m beginnend am Anfang des dort vorhandenen Seitenstreifens bis ca. zur Hälfte des Seitenstreifens. Siehe beigefügte Skizze.
  2. Anbringung von Zusatzzeichen 1042-31 mit dem Zeitraum 07:00 – 18:00 h.

 

 

Begründung:

 

In dem Bereich Barmbeker Straße / Semperstraße befinden sich div. Geschäfte und Unternehmen, allerdings ist dort kaum Parkraum im öffentlichen Raum vorhanden. Um die Geschäfte und Unternehmen zu beliefern, parkten die Anlieferfahrzeuge daher am rechten Fahrbahnrand der Barmbeker Straße. Dadurch wurde der Verkehrsfluss erheblich gestört und die Anlieferer setzten sich einem hohen Risiko aus. Um dies zu vermeiden und die Sicherheit der dort arbeitenden Lieferanten zu maximieren, ist es notwendig einen geeigneten Bereich als Ladezone für alle Geschäfte und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

 

 

  1. Flemmingstraße 11

Einrichtung eines Sonderparkstandes

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

1. Aufstellen eines VZ-Trägers mit: 1 Zeichen 314 - 20 StVO; 1 Zusatzzeichen 1044 -11 StVO

 

Markierung der Parkfläche unter Einbeziehung des Piktogramms „Rollstuhlfahrer“

 

Begründung:

 

In der Flemingstraße 11 wohnt ein Schwerbehinderter mit einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit „ a. G. “, für die in der näheren Umgebung kein Stellplatz auf privatem Grund zur Verfügung steht. Da ihm, aufgrund der Behinderung, weite Wege nicht zugemutet werden können, wird die Einrichtung eines Stellplatzes erforderlich.

 

 

 

  1. Frickestraße 71 - 89 (zwischen Winzeldorfer Weg u Lokstedter Weg)

Errichtung von Absperrelementen

 

Durchzuführende Maßnahmen

 

-          Errichtung von Absperrelementen in ausreichender Zahl

 

 

Begründung

 

Der Bereich der Frickestraße zwischen Winzeldorfer Weg und Lokstedter Weg war eine Unfallhäufungsstelle. Auch aus diesem Grund wurde am 10.12.2018 unter dem Aktenzeichen 023/SV/780857/2018 ein Haltverbot angeordnet, damit auch sichergestellt wird, dass Einsatz- und              Rettungsfahrzeuge jederzeit den Einsatzort erreichen können und Falschparker nicht die Fahrbahn blockieren.

 

Im Rahmen der Überwachung wurden durch Polizeibeamte erst Hinweiszettel angebracht; später OWI-Anzeigen gefertigt, da die Halter ihre Kfz jetzt verbotswidrig auf dem Gehweg parkten. Dadurch wird der Gehweg so eingeengt, dass ein Begegnungsverkehr nicht oder nur bedingt möglich ist.             

 

Zur Sicherheit der Fußgänger unter Berücksichtigung der Fachanweisung „Absperrelemente" ist das Setzen von Absperrelementen erforderlich, da andere Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.

 

 

  1. Lenhartzstraße ggü. Nr. 17

       Wegordnung eines personenbezogenen Sonderparkstandes

 

Durchzuführende Maßnahmen

 

-Abbau je eines VZ.314-50 StVO mit Zusatzschild ZS 1044-11 „Nr: 1702/2018"

 

- Entfernen der Stellplatzmarkierung und des Rollstuhlfahrerpiktogramms gemäß RMS

 

 

Begründung

 

Diese Maßnahme ist erforderlich, da die ehemals Berechtigte verstorben ist.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Goldbekpl. Forsmannstraße Geibelstraße Barmbeker Str. Semperstraße Flemingstraße Frickestraße Lokstedter Weg Lenhartzstraße

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