Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 16.12.2019 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1
Umsetzung des VZ 315-67
Durchzuführende Maßnahmen:
Aufstellung: Entfernung 1 Mast mit VZ 315-67 Aufstellung selbiges VZ 315-67 entgegengesetzte Baumseite. gem. beigefügter Skizze.
Begründung:
Im Rahmen der Einrichtung des personengebundenen Kfz-Stellplatzes vor Hausnum-
mer 91 (Az.: 023/8V/0792268/2019) war aufgefallen, dass an dieser Stelle ein VZ 315-
67 aufgestellt ist, welches das Parken auf dem Gehweg neben der Auffahrt anordnet. In
diesem Bereich befindet sich ein Schacht, welcher durch die Befolgung der Parkanord-
nung überparkt wird. Aus diesem Grund muss das VZ 315 dort entfernt und auf der ent
gegengesetzten Seite des Baumes (hinter dem SOP) wieder aufgestellt werden.
Einrichtung eines personengebundenen Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen:
Aufstellung: 1 Mast mit 1 VZ 314-20 (300 x 300 mm) Straßenverkehrsordnung (StVO). 1 VZ 1044-11 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Nr.: 30445/2019
Markierung: Parkplatzumrandung mit einer weißen, 12 cm breiten Linie 1 Piktogramm – Rollstuhlfahrersymbol –
gem. beigefügter Skizze.
Begründung:
Der Antragsteller ist außergewöhnlich gehbehindert und auf einen PKW angewiesen. Es liegt dem PK 23 ein Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Stellplatzes vor. Der Antragsteller hat keine Möglichkeit, sein Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen, oder in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnort einen regulären Stellplatz zu finden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Herrichtung eines behindertengerechten Stellplatzes sind somit erfüllt.
Versetzung des eingeschränkten Halteverbotes (VZ 286 StVO)
Durchzuführende Maßnahmen:
Entfernung: Zwei VZ-Träger mit Beschilderung (VZ 286 mit Zusatzzeichen).
Aufstellung: Die vorhandenen Träger mit unveränderter Beschilderung vor die Häuser Erikastraße 58 – 60, gemäß der als Anlage beigefügten Skizze
Begründung:
Erhöhung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Eine vor Ort befindliche Waren-
annahme eines Discounters ist verlegt worden. Um eine Behinderung des fußläufigen
Verkehrs zu minimieren, ist das Haltverbot zu versetzen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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