21-0752

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.01.2020
Sachverhalt

  1. Eppendorfer Landstraße 10, Ecke Hegestieg

Versetzung eines VZ 283

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

Umsetzung:  Am 11.12.2019 wurde festgestellt, dass sich das im Bereich der Einmündung Eppendorfer Landstraße / Hegestieg, am Lichtmast befindliche VZ-283 in Gesichtshöhe befindet. Das VZ ist so ausgerichtet, dass es mit der Gesamtfläche zur Fahrbahn zeigt. Damit weißt die Schnittkannte in Richtung des Radweges. Ein Kontakt eines sich in Fahrt befindlichen Fahrradfahrers mit dem VZ würde unter Umständen zu schweren Verletzungen führen. Die StVB PK 23 ordnet die Versetzung des VZ 283, am selben Lichtmast, auf einer Unterkantenhöhe von 200 cm an.

 

Begründung:

 

Verletzungsgefahr durch Unterschreitung der Mindesthöhe

 

 

  1. Bebelalle Straße 23

Erweiterung eines Sonderparkstandes

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

  1. Vergrößerung auf 6 m des bereits angeordneten Sonderparkplatzes
  2. Markierung: Parkfläche unter Einbeziehung des Piktogramms

  „Rollstuhlfahrer“.

 

 

 Begründung:

 

In der Bebelallee 23 wohnt eine Schwerbehinderte mit einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit „ a. G. “, für die in der näheren Umgebung kein Stellplatz auf privatem Grund zur Verfügung steht.

Da ihr aufgrund der Behinderung (Rollstuhl) weite Wege nicht zugemutet werden können und sie ein entsprechend großes Fahrzeug besitzt, wird die Erweiterung des Stellplatzes auf 6 m erforderlich.

 

 

  1. Curschmannstraße 5 - 15

Neuanordnung des ruhenden Verkehrs

 

 Durchzuführende Maßnahmen:

 

Anbringung der Verkehrszeichen 314 -51 StVO an Lichtmast 1 (Gebäude Eppendorfer Weg 287) sowie VZ 314 - 52 an Lichtmast 4 (Gebäude Curschmannstraße 15).

 

 

Begründung:

 

Erhöhung der Sicherheit für den fußläufigen Verkehr sowie Wiederherstellung der erforderlichen Gehwegbreite. Aufgrund vorhandener veralteter Markierungen wird die Art und Weise der Aufstellung für die Parkstände nicht deutlich.

 

 

  1. Wiesendamm / Goldbekufer

Einbau von 4 Pollern und 1 Fahrradbügel

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

Einbau von 4 Pollern und 1 Fahrradbügel

 

 

Begründung:

 

Durch den Umbau der Nebenflächen im Rahmen der Herstellung eines Radfahrstreifens ist im Einmündungsbereich Wiesendamm/Goldbekufer eine Fläche entstanden, die zum Parken verleitet. Dort ist allerdings das Parken nicht gestattet, da die Größe der Fläche nicht ausreicht, um dort Fahrzeuge abzustellen. Durch das falsche Parken ragen die Fahrzeuge mit dem Heck in den Einmündungsbereich hinein. Dadurch wird die Sicht

auf den Fahrzeugverkehr im Wiesendamm eingeschränkt. Des Weiteren wird der Gehweg im Einmündungsbereich Wiesendamm/Goldbekufer ständig durch Falschparker eingeschränkt, sodass der Einbau der Poller notwendig ist. Eine Überwachung durch die Polizei führte zu keinen nennenswerten Verbesserungen der Situation.

 

Die Maßnahme wurde mit dem Wegewart im Vorwege abgestimmt und kann so baulich umgesetzt werden. Es besteht im Quartier die Notwendigkeit von Fahrradabstellmöglichkeiten, sodass der Einbau eines Fahrradbügels helfen wird, diesen Bedarf zu decken.

 

 

 

 

  1. Krohnskamp 1 - 9

Vollsperrung der Fahrbahn Krohnskamp zwischen Dorotheenstraße und Sierichstraße für den Fahrverkehr am 08.08.2020 in der Zeit von 08:00 – 24:00 Uhr

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

  1. Aufstellen folgender Verkehrszeichen bzw. Verkehrseinrichtungen:

 

  • VZ 600 StVO (Absperrschranken in ausreichender Anzahl für die

Vollsperrung der Fahrbahn im Bereich beider Einmündung, Fußgänger-/Radfahrerquerungen sind freizuhalten) sowie

 

  • VZ 250 StVO

 

  • VZ 209-30,31 und 214-20 StVO (Kreuzung Dorotheenstraße/Krohnskamp/Poßmoorweg)

 

 

  1. Einrichten einer Haltverbotszone:

 

Einrichten eines beidseitigen Haltverbotes ( HVZ ) von jeweils max. 120 m Länge durch Aufstellen der

 

· Zeichen 283 -10/20/30 StVO sowie

· Zusatzzeichen 1060-31 StVO

· und Zusatzschild mit Anlass, Datum/Uhrzeit(en) der Wirksamkeit.

 

 

Begründung:

Durchführung eines Straßenfestes

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge