21-0836

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.02.2020
Sachverhalt

  1. Hudtwalckerstraße 13 Nebenfahrbahn

Zeichen 286-20 StVO mit Mast versetzen und Zeichen 283-10 StVO anbringen

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Versetzen von Zeichen 286-20 StVO mit Mast; Anbringen von Zeichen 283-10 StVO

 

Begründung:

Die Radwegeführung im Bereich der Hudtwalckerstraße wurde im Rahmen der Herstellung der Veloroute 4 umgestaltet. Von der Bebelallee kommend wird der Radverkehr vom Radweg auf die Nebenfahrbahn geleitet und am Ende der Nebenfahrbahn wieder auf den Radweg geführt. Im Bereich der Ableitung auf die Nebenfahrbahn ist bereits die Verkehrszeichenkombination 283 und 286 StVO angebracht, um die Ableitung freizuhalten. Dies ist bei der neu hergestellten Aufleitung noch nicht der Fall und dadurch halten Fahrzeuge vor der Aufleitung und der Radverkehr wird erheblich behindert. Um die Aufleitung freizuhalten wird die Ladezone (Z 286 StVO) um 5m in Richtung Bebelallee verkürzt und dort durch Z 283 StVO ein Haltverbot eingerichtet.

 

  1. Barmbeker Straße 171

Einrichtung eines Sonderparkstandes

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Aufstellen eines VZ-Trägers mit:

1 Zeichen 314 - 20 StVO

1 Zusatzzeichen 1044 -11 StVO

1 Zusatzzeichen 1042-31 StVO mit den Zeiten: 10-18h

 

  • Markierung:

-der Parkfläche unter Einbeziehung des Piktogramms „Rollstuhlfahrer“

 

  • Aufstellen eines VZ-Trägers mit:

1 Zeichen 314- 20 StVO gem. Skizze und aufgesprühter Bodenmarkierung (pink)

1 Zusatzzeichen 1052-33 StVO

 

  • Entfernung der 3 Markierungsknöpfe im Seitenstreifen.

 

Begründung:

In der Straße Barmbeker Straße 173 liegt das Geschäft eines Schwerbehinderten mit einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit „a.G.“, für den, in der näheren Umgebung, kein Stellplatz auf privatem Grund zur Verfügung steht. Da ihm aufgrund der Behinderung weite Wege nicht zugemutet werden können, wird die Einrichtung eines Stellplatzes erforderlich. Bedenken gegen diese Maßnahme sind an das Polizeikommissariat 33 (Straßenverkehrsbehörde) zu richten.

 

  1. Gertigstraße 44 - 48

Einrichten einer Ladezone

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Einbau von einem VZ-Träger mit den Zeichen 286-20 StVO + Zusatzzeichen 1042-31 ( werktags von 08-18 ) und 1053-34 StVO
  • Anbringen vom Zeichen 283-10 StVO + Zusatzzeichen 1042-31 ( werktags von 08-18 ) und 1053-34 StVO an dem Lichtmast vor dem Haus Gertigstraße 44

 

Begründung:

In der Gertigstraße haben sich im Bereich der Hausnummern 28-48 mehrere Geschäfte angesiedelt, die regelmäßig tagsüber beliefert, bzw. Waren oder Pakete abgeholt werden. Insbesondere der Paketshop wird von diversen Fahrzeugen angefahren. Zurzeit stehen die Fahrzeuge verbotswidrig auf der Fahrbahn der Gertigstraße. Dies führt schon jetzt zu problematischen Situationen des fließenden Verkehrs. Gerade in Hinblick auf den Umbau der Gertigstraße als Fahrradstraße ist das Abstellen von Fahrzeugen auf der Fahrbahn nicht zielführend. Um den Geschäftsinhabern eine adäquate Lösung anbieten zu können, ist die Einrichtung des dortigen Seitenstreifens als Ladezone nötig.

 

  1. Sierichstraße zwischen Maria-Louisen-Straße und Rondeel

Aufhebung der „Servicelösung“ für den Radverkehr

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Abbau von 7 x Zeichen 1000-31 StVO
  • Abbau von 7 x Zeichen 1022-10 StVO
  • Abbau von 2 x Zeichen 1012-31 StVO

 

Begründung:

Im Jahr 2009 wurde die Radwegbenutzungspflicht in der Sierichstraße aufgehoben. Um den Radverkehr zwischen der Maria-Louisen-Straße und der Straße Rondeel ( bzw. der Alster) eine Möglichkeit zu geben, die Sierichstraße ohne Berücksichtigung der zeitlichen Richtungsverkehre auf der Sierichstraße zu befahren, wurde in dem Bereich die Servicelösung ( Radverkehr auf dem Gehweg ) angeboten. Damit konnte der Radverkehr auf dem dortigen Gehweg in beide Richtungen fahren. Durch den Ausbau der Straße Leinpfad als Fahrradstraße entfällt die Notwendigkeit den Gehweg in der Sierichstraße für den Radverkehr freizugeben. Des Weiteren sind die Gehwegbreiten in dem Bereich nicht ausreichend, um ein gefahrloses Miteinander zwischen dem Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten.

  1. Bellevue / Scheffelstraße

Neuordnung des Radverkehrs

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Anbringen von Zeichen 267 StVO mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO am Lichtmast vor dem Haus Bellevue 34
  • Anbringen von Zeichen 1000-32 und Zeichen 1012-31 StVO am vorhandenen Mast auf der Nebenfläche in der Bellevue ggü. der Scheffelstraße
  • Anbringen von Zeichen 138 StVO am Lichtmast vor dem Haus Bellevue 34
  • Setzen eines Mastes mit Zeichen 138 StVO auf der Wasserseite ggü. Bellevue 34

 

Begründung:

Im Rahmen der Herstellung einer Radwegeführung um die Alster wurde die Fernsicht und der Knoten Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue umgebaut. Die Fernsicht bekam einen Radfahrschutzstreifen und die Lichtsignalanlage wurde für eine Fahrradstraße ( Bellevue ) umgebaut. Somit befindet sich bereits eine Signalisierung für den Radverkehr aus der Bellevue an dem Knoten. Zurzeit erfolgt die Radverkehrsführung auf dem wasserseitigen Radweg in beide Richtungen. Damit endet die Radverkehrsführung an dem Knoten Fernsicht /Gellertstraße / Bellevue im Nichts und der Radverkehr muss absteigen, um auf den gegenüberliegenden Schutzstreifen zu gelangen, wenn er der Alsterfahrradachse folgen möchte. Der kollidierende Radverkehr hat in der Vergangenheit schon zu Verkehrsunfällen im Bereich des Knotens Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue

geführt. Eine Öffnung des Radverkehrs in der Bellevue entgegen der Einbahnstraßenregelung kann auf Grund der Kurvenlage und des zu engen Straßenquerschnittes nicht durchgängig angeordnet werden. Um den Radverkehr sicher zum Knoten Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue zu führen, ist die Öffnung der Einbahnstraßenregelung im geraden Straßenverlauf der Bellevue zwischen der Einmündung zur Scheffelstraße und dem Knoten Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue erforderlich. Dies ist eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Herstellung der Bellevue als Fahrradstraße.

 

  1. Hudtwalckerstraße 22

Einrichtung einer Ladezone im Seitenstreifen

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Anbringen von Zeichen 286; 1042-33 ( Mo-Fr 08-18h; Sa 08-12h );1053-34 StVO an vorhandenen Lichtmacht;
  • Setzen eines VZ-Trägers mit Zeichen 286; 1042-33 ( Mo-Fr 08-18h; Sa 08-12h );1053-34 StVO
  • Setzen eines VZ-Trägers und versetzen von Zeichen 314 und Zusatzzeichen 1053-31 StVO vom Lichtmast an den VZ-Träger

 

Begründung:

Auf der südlichen Seiten der Hudtwalckerstraße zwischen der Sierichstraße und dem Winterhuder Marktplatz befinden sich diverse Geschäfte, die täglich beliefert werden. Dort steht den Gewerbetreibenden keine Möglichkeit zur Verfügung, um den Ladungsverkehr abzuwickeln. Dieses führte dazu, dass die Transportfahrzeuge in der Bushaltestelle, bzw. in der Hudtwalckertwiete verbotswidrig Be- und Entladen wurden. Um diesen

Zustand zu vermeiden, ist die Einrichtung einer Ladezone in dem Bereich erforderlich.

 

  1. Julius-Reinicke-Stieg

Aufheben eines personengebundenen Sonderparkstandes

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Entfernung: 1 Mast mit 1 VZ 314-50 StVO und 1 VZ 1044-11 StVO Stellplatzumrandung mit Piktogramm

 

 

Begründung:

Der Stellplatz ist nicht mehr erforderlich, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

 

  1. Barmbeker Straße 45/ Goldbekufer

Einbau von Absperrelementen

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Einbau von 4 Pollern

 

Begründung:

Im Rahmen der Busbeschleunigung wird der gesamte Bereich der Barmbeker Straße zwischen der Semperstraße und dem Borgweg umgestaltet. Insbesondere die Nebenflächen mit Rad- und Gehweg werden umgebaut. Im Rahmen dieser Umbauten sind die Rad-und Gehweg auf das erforderliche Maß gebracht worden, was wiederum Fahrzeugführer dazu verleitet, diese Flächen zu befahren und die Fahrzeuge auf dem Rad bzw. Gehweg vorübergehend abzustellen. Dies hat immer wieder zu erheblichen Konfliktsituationen zwischen den Fahrzeugen und dem rad- bzw. fußläufigen Verkehr geführt. Eine Überwachung der Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten hat zu keiner Verbesserung der Situation geführt. Die Arbeiten werden im Rahmen der Umbauarbeiten durchgeführt.

 

  1. Saarlandstraße / Freilichtbühne

 Anpassung der Radwegableitung und Aufbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn

 

Durchzuführende Maßnahmen:

Siehe Planungsunterlagen.

 

Begründung:

Hiermit werden die verkehrstechnischen Lagepläne vom 24.01.20 mit den Zeichnungsnummern: 12096_SAARLA_ST_Z_02_001_FLB_a

und 12096_SAARLA_ST_Z_02_002_FLB_a ergänzend angeordnet.

 

  1. Breitenfelder Straße 82

Einrichtung eines personengebundenen Sonderparkstandes

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Aufstellung: Ein Mast mit VZ 314 -20 StVO mit Zusatzzeichen 1022 -11 (Nr. 30957/2019)
  • Markierung: Parkplatzumrandung mit einer weißen, 12 cm breiten Linie 1 Piktogramm – Rollstuhlfahrersymbol –gemäß beigefügtem Lichtbild.

 

Begründung:

Der Berechtigte ist blind und auf einen PKW angewiesen. Es liegt dem PK 23 ein Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Stellplatzes vor. Die Ausnahmegenehmigung liegt vor. Die Antragstellerin (Mutter des Berechtigtem) hat keine Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen oder in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort einen regulären Stellplatz zu finden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines personengebundenen Stellplatzes sind somit erfüllt.

 

  1. Maria-Louisen-Straße / Maria-Louisen-Stieg

    Einbau von Absperrelementen

 

 Durchzuführende Maßnahmen:

  • Einbau von zwei Absperrpollern

 

 

 

 

Begründung:

Die Maria-Louisen-Straße wurde zwischen der Barmbeker Straße und der Dorotheenstraße im Rahmen des Ausbaus der Veloroute umgestaltet. Die Nebenflächen wurden neu gestaltet und ein Radfahrschutzstreifen wurde eingerichtet. Der Umbau der Nebenflächen betraf auch die Einmündung Maria-Louisen-Straße / Maria- Louisen-Stieg. Leider werden jetzt die neu hergerichteten Flächen für das Abstellen von PKW genutzt. Dies betrifft die letzte noch nicht abgesperrte Fläche an der Einmündung. PKW werden auf den Gehweg direkt an der Einmündung rechtsseitig im Maria-Louisen-Stieg abgestellt, engen diesen Gehweg auf max. 1m ein und schränken die Sicht aller Verkehrsteilnehmer an der Einmündung stark ein. Der Maria-Louisen-Stieg ist eine Einbahnstraße abgehend von der Maria-Louisen-Straße, allerdings für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung freigegeben. Da es sich hier um einen Schulweg handelt, wird diese Möglichkeit von einer Vielzahl von Schülern/innen wahrgenommen. Um die Sichtverhältnisse entscheidend zu verbessern und dem fußläufigen Verkehr einen adäquaten Gehweg anbieten zu können, ist der Einbau der Absperrelement erforderlich Eine Überwachung der Polizei hat hier zu keiner nennenswerten Verbesserung der Situation geführt.

 

 

  1. Überseering (Ost) (zwischen Jahnring und Kapstadtring)

    Ergänzung von Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn für beiden Fahrtrichtungen

 

 Durchzuführende Maßnahmen:

Für die Fahrtrichtung Jahnring ist eine Pfeilgruppe Links/ Links-Rechts/ Rechts hinter der Kreuzung Kapstadtring sowie Links-Rechts in Höhe der Spuraufweitung zu ergänzen.

In Fahrtrichtung Kapstadtring sind die beiden Pfeilgruppen durch Geradeausrechts- und zweimal Geradeauspfeile zu ergänzen. Zusätzlich sind die Fahrstreifenmarkierung und Pfeilgruppen in diesem Bereich zu erneuern.

 

Begründung:

In Fahrtrichtung Jahnring erweitert sich die Fahrbahn von drei auf vier Fahrstreifen, indem sich aus dem mittleren ein zusätzlicher Linksabbiegefahrstreifen entwickelt. Verkehrsbeobachtungen haben ergeben, dass insbesondere in den verkehrsstarken Zeiten zwischen Kapstadtring und Jahnring zahlreiche Fahrstreifenwechsel nach links durchgeführt werden, um am Jahnring nach links abbiegen zu können. Dat)ei wird nicht erkannt, dass auch aus dem mittleren Fahrstreifen nach links abgebogen werden kann. Nach dem Abbiegevorgang vom Überseering in den Jahnring kommt zu verstärkten Spurwechseln nach rechts, da an der nächsten Einmündung nach rechts in die Saarlandstraße abgebogen werden soll. Zur besseren Erkennbarkeit der zusätzlichen Linksabbiegemöglichkeit sind hier Pfeile auf der Fahrbahn zu ergänzen.

In Fahrtrichtung Norden (Kapstadtring) ist der Linksabbiegefahrstreifen mit Abbiegepfeilen gekennzeichnet. Zur Verdeutlichung der erlaubten Fahrtrichtungen sind die zwei Pfeilgruppen durch Pfeile zu ergänzen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.