Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Teil 2, Sitzung am 11.12.2017
1.
Wiesendamm 22a
Zusätzliche Markierungsarbeiten
Durchzuführende Maßnahmen: Das am 28.02.2017 angeordnete Entfernen des Behindertenstellplatzes und das Einrichten einer Ladezone mittels VZ 286-10/20 STVO und ZZ 1042-33 StVO ( Mo-Fr 8-16h) führte leider nicht zum gewünschten Erfolg. Noch immer wird die Ladezone regelmäßig zugeparkt und der Anlieferverkehr vor der Behinderteneinrichtung dadurch stark beeinträchtigt. Zur Verdeutlichung der dort eingerichteten Ladezone soll nun die alte „Einzelstellplatzumrandung“ entfernt, eine neue Umrandung für die gesamte Ladezone und zudem noch der Schriftzug „ LADEZONE “ aufgebracht werden. Mit dieser zusätzlichen visuellen Verdeutlichung wird eine spürbare Verbesserung der Erkennbarkeit und Akzeptanz der Ladezone erwartet.
(Anordnung vom 24.11.2017)
Anordnungen
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