Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 20.03.2017 (Betroffene Bereiche: Alfred-Johann-Levy-Straße; Fuhlsbüttler Straße; Brucknerstraße; Steilshooper Straße; Bachstraße; Uhlenhorster Weg; Wiesendamm)
1.
Alfred-Johann-Levy-Straße (Ost)
Verlängerung des Halteverbotes an Einmündungen
Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Der Quartiersverein des „Quartier 21“ beschwerte sich mehrfach über Fahrzeuge, die an den Einmündungen der vorhandenen Kreisel innerhalb des Haltverbots an Einmündungen, fünf Meter vom Schnittpunkt entfernt, widerrechtlich abgestellt werden. Durch polizeiliche Maßnahmen konnte das Problem nicht nachhaltig gelöst werden. Deshalb wird an der o.a. Stelle eine Grenzmarkierung zur Verdeutlichung angeordnet. Diese soll in der Alfred-Johann-Levy-Straße (Ost) aus Richtung Fuhlsbüttler Straße kommend von der Dickstrichmarkierung des Kreisels (Bild) rechts dreizehn Meter in Richtung Andreas-Knack-Ring (West) aufgebracht werden.
(Anordnung vom 31.01.2017)
2.
Fuhlsbüttler Straße, Hartzloh West und Ost
Neuordnung der Bereitstellungsflächen für Taxen
Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: (Siehe Anlagen).
(Anordnung vom 31.01.2017)
3.
Brucknerstraße 20
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen: Aufstellen eines Verkehrszeichen-Trägers mit VZ 314 StVO + ZZ 1044-11 StVO „Nr. 3496/2016“, Markieren einer Stellplatzumrandung (7,5 m x 3,25m) und eines Rollstuhlpiktogramms, Verbreiterung des Stellplatzes durch Absenkung und Integration des nicht mehr genutzten Radweges, Herstellen einer Hochbordstein-Absenkung.
(Anordnung vom 10.02.2017)
4.
Steilshooper Straße, Rechtsabbieger ggü. Habichtstraße 104
Anzeigen von kreuzenden Radfahrern am Rechtsabbiegefahrstreifen
Durchzuführende Maßnahmen: Radfahrer in der Steilshooper Straße Fahrtrichtung Norden, die den Knoten Steilshooper Str./ Habichtstraße überqueren wollen, werden auf dem Radweg rechts von einem Rechtsabbiegefahrstreifen geführt. Am Knoten müssen Sie diesen Rechtsabbiegefahrstreifen von rechts nach links queren, um die Habichtstraße an der Lichtsignalanlage zu überqueren. Um dem Fahrverkehr am Rechtsabbiegefahrstreifen das Queren der Radfahrer anzuzeigen ist das Anbringen des VZ 1000-32 vonnöten.
(Anordnung vom 20.02.2017)
5.
Bachstraße 69 - 71
Ergänzung einer „Ladezonen“ Beschilderung
Durchzuführende Maßnahmen: In der Bachstraße 69-71 befindet sich ein baulich hergestellter Seitenstreifen. Der Anfang des Seitensteifens ist mit Zeichen 286-10, das Ende mit Z 286-20 und beide jeweils mit einem Zusatzzeichen für die zeitliche Beschränkung beschildert. Die Zeichen 286 gelten in diesem Fall nur für die Fahrbahn, so dass auf dem Seitenstreifen zur Zeit legal geparkt werden kann.
(Anordnung vom 08.02.2017)
6.
Uhlenhorster Weg/Herbert-Weichmann-Straße/Schwanenwik, (Radverkehrsinsel)
Verdeutlichung der Verkehrsführung
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung.
(Anordnung vom 16.02.2017)
7.
Wiesendamm 22a
Einrichtung einer 20 Meter langen, zeitlich befristeten Ladezone
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung und Bilder.
(Anordnung vom 01.03.2017)
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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