20-3787

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 16.01.2016 (Betroffene Bereiche: Rungestraße; Hamburger Straße; Wagnerstraße; Petkumstraße; Uhlandstraße; Klinikweg; Wallstraße; Holsteinischer Kamp, Geierstraße; Oberaltenallee)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

1.

Rungestraße 12

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Aufstellen eines Verkehrszeichens 314 StVO mit Zusatz 1044-11, Aufbringen einer Parkstandsmarkierung mit Piktogramm „Rollstuhlfahrer“ gemäß PLAST und Skizze

(Anordnung vom 29.11.2016)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Hamburger Straße 116c, Parkplatz Ecke Wagnerstraße unterhalb Rönnhaidbrücke

Beschilderung der Parkfläche zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Setzen eines VZ-Trägers, möglichst mittig an der Stirnseite der beiden Stellplätze. Aufstellen eines VZ 314-30 STVO mit Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge frei“ –noch ohne VZ-Nr.-, Zusatzzeichen 1040-31 (Parkscheibe 2 Std.) und Zusatzzeichen 1042-31 (werktags 9 –20 Uhr). Zusatzzeichen 1040-32 und Zusatzzeichen 1042-31 sollten möglichst auf einer Tafel ohne Einzelumrandung gesetzt werden. Es ist beabsichtigt, die Stellplätze mit einer hellblauen Markierung zu versehen. In dieser Markierung wird das Sinnbild „Elektrofahrzeug“ angezeigt. Die Ausführung der Markierung wird durch den Betreiber der Elektroladesäulen durchgeführt und ist ebenfalls angeordnet.

(Anordnung vom 14.11.2016)

 

 

 

3

Wagnerstraße 5 / Parkplatz Ecke Hamburger Straße

Verkleinerung Taxenstand um zwei Taxenparkstände für die Errichtung von  Ladesäulen für E-Ladeplätze

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Die Anzahl der Stellplätze für Taxen wird um 2 Stellplätze reduziert. Diese Stellplätze werden baulich mit E-Ladesäulen ausgestattet, und als E-Ladeplätze eingerichtet. Für die überwiegende Anzahl der Taxenstellplätze fehlen eindeutige Markierungen, so dass die Zusatzzeichen 1050-31 entbehrlich sind. Die wartenden Taxen reihen sich hintereinander in zwei Reihen auf. Versetzen des VZ 229-20 um 2 Stellplätze in Pfeilrichtung, Demontage des Zusatzzeichen 1050-31 (11 Taxen) vom  zu versetzenden VZ-Träger, Demontage des Zusatzzeichen 1050-31 (11 Taxen) zum VZ 229-10 am Anfang der Taxenstellplätze.

(Anordnung vom 06.12.2016)

 

 

4.

Petkumstraße 9-11

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Durchzuführende Maßnahmen: Aufstellen eines Verkehrszeichens 314 StVO mit Zusatz 1044-11, Aufbringen einer Parkstandsmarkierung mit Piktogramm „Rollstuhlfahrer“ gemäß PLAST und Skizze.

(Anordnung vom 05.12.2016)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Uhlandstraße zwischen Haus-Nr. 6 und Lessingstraße

Öffnen der Uhlandstraße zwischen Haus-Nr. 6 und Lessingstraße für den gegenläufigen

Radverkehr

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlagen.

(Anordnung vom 06.12.2016)

 

6.

Klinikweg 19

Erweiterung eines Halteverbotes

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.

(Anordnung vom 06.12.2016)

 

 

 

7.

Wallstraße 2

Wegordnen von 2 Absperrpfosten

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Im Rahmen der Koordinierungsfahrt mit dem BA Hamburg Nord wurde die Örtlichkeit überprüft. Hierbei wurde die Notwendigkeit dieser Pfosten nicht mehr gesehen. Ausbau von 1 Pfosten und Verfüllen von 2 Pfostenlöchern.

(Anordnung vom 12.12.2016)

 

 

8.

Holsteinischer Kamp 26

Wiederaufstellen und Markieren von Sonderparkständen für Blinde

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Aufgrund des benachbarten Neubaus wurden teilweise auch die Nebenflächen erneuert. Die Anordnung dient lediglich der Wiederherstellung der alten Beschilderung. Im Holsteinischen Kamp 26 ist die Geschäftsstelle des Blindenvereins. Die Geschäftsstelle hatte mit ihrem Einzug in die Örtlichkeit zum 02.01.1989 den Antrag auf zwei Sonderparkplätze für Blinde gestellt. Aufstellen eines VZ Trägers mit VZ 314-10 und Zusatz-VZ 1044-10, Markieren von zwei Rollstuhlsymbolen auf Wabenpflaster innerhalb der Parkbucht ohne Unterteilung.

(Anordnung vom 12.12.2016)

 

 

 

9.

Geierstraße 14

Abbau eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Ersatzloser Abbau des VZ-Trägers mit dem VZ 314-20 StVO + ZZ 1044-11 StVO Nr. „38474/08“,  Entfernen der Stellplatzmarkierung und des Rollstuhlpiktogramms.

(Anordnung vom 22.12.2016)

10.

Oberaltenallee ggü. Hausnummer 4

Beginn der Einbahnstraßenregelung verdeutlichen

Durchzuführende Maßnahmen: Die Oberaltenallee ist eine Einbahnstraße in Richtung Hamburger Straße / Bramfeld. Um zu verdeutlichen, dass die Einbahnstraßenreglung bereits ab dem Knoten Lerchenfeld gültig ist, ist das VZ 220-20 StVO gemäß der beiliegenden Skizze in der Oberaltenallee ggü. Nr. 4 aufzustellen.

(Anordnung vom 22.12.2016)

 

 

Anhänge

Anordnung und Bilder zu Uhlandstraße

Anordnung zu Klinikweg