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Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 15.05.2017 (Betroffene Bereiche: Hartwicusstraße; Alfredstraße; Apenrader Straße)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

1.

Hartwicusstraße 15 ggü.

Beschilderung des Sonderparkstandes ändern

Durchzuführende Maßnahmen: Der Vorhandene personenbezogene Stellplatz für Schwerbehinderte ist aufgrund Änderung der Ausweisnummer umzuzeichnen. Umzeichnen des Zusatzzeichens 1044-11 StVO mit „Nr. 19231/2015“.

(Anordnung vom 04.04.2017)

 

2.

Alfredstraße 4

Ummarkieren des Parkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Der Stellplatz wurde im Jahr 1978 als Arztparkplatz für eine Praxis in der Lübecker Straße 76 angeordnet. Diese Praxis ist seit einem halben Jahr geschlossen, so dass der Bedarf nicht mehr vorliegt. Momentan liegt eine Rechtsunsicherheit bei den Bürgern und beim Parkraummanagement vor, so dass Handlungsbedarf besteht. Aufgrund des enormen Parkdruckes und der guten und nichtstörenden Lage des Parkplatzes wird die Erhaltung dieses Stellplatzes befürwortet. Die Aufstellung eines Verkehrszeichen-Trägers mit entsprechendem Verkehrszeichen würde die Grundstückszufahrt zu stark einengen, so dass in diesem Fall die Variante der Parkstandmarkierung bevorzugt wird. Der Beginn der Stellplatzmarkierung soll ca. 75cm  hinter der Ecke der Grundstücksmauer liegen, die hintere Begrenzung vor dem Baumschutzbügel, um den auf das Grundstück fahrenden PKW eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zu ermöglichen. Die noch vorhandenen Markierungsfragmente sind zu entfernen und eine neue rechteckige Stellplatzmarkierung aufzubringen.

(Anordnung vom 12.04.2017)

 

 

 

3.

Apenrader Straße (Ecke Alter Teichweg)

Aufstellen eines VZ 205

Durchzuführende Maßnahmen: Die Apenrader Straße ist eine Einbahnstraße in einer 30 km/h-Zone, die für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet wurde. Da für Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße in Richtung Alter Teichweg fahren nicht sofort ersichtlich ist, dass sie auf eine vorfahrtsberechtigte Straße treffen, soll ein Verkehrszeichen 205 StVO dem Radfahrer verdeutlichen, dass er an dieser Einmündung die Vorfahrt zu gewähren hat.

(Anordnung vom 07.04.2017)

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

Anordnungen und Karten