20-5198

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 15.01.2018

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

1.

Weidestraße121

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Aufstellen eines Verkehrszeichens 314 StVO + ZZ 1044-11 StVO „Nr. 12900/2017“, Aufbringen eines Rollstuhlpiktogramms und einer Stellplatz-Umrandung in Weißmarkierung, Höhenanpassung zw. Behinderten-Parkstand und Gehweg, Pflasterung zw. Stellplatz und Gehweg (Siehe Bilder in der Anlage).

(Anordnung vom 04.12.2017)

 

2.

Hellbrookstraße 78 / Am Knoten Steilshooper Straße

Überbeschilderung entfernen

Durchzuführende Maßnahmen: In der Hellbrookstraße in Höhe der Nr. 78 wird der Radverkehr verpflichtend auf dem vorhandenen Radfahrstreifen geführt. Eine Überbeschilderung durch das zusätzlich vorhandene VZ 237 StVO ist nicht erforderlich. Aus dem vorstehendem Grund ist das VZ 237 StVO ersatzlos vom Lichtmast zu entfernen (Siehe Bild in der Anlage).

(Anordnung vom 07.12.2017)

 

3.

Dehnhaide 57-73

Verdeutlichen der Parkanordnung

Durchzuführende Maßnahmen:

Rahmen der Unfallhäufungsstellenbekämpfung wurde die Ein-und Ausfahrt des Grundstücks Dehnhaide 57 als Unfallhäufungsstelle (UHS) erkannt und Maßnahmen zur Behebung durch die Unfallkommission (VD 52) beschlossen. Es kommt hier zu überdurchschnittlich vielen Unfällen zwischen ein-und ausfahrenden Fahrzeug-führern und auf den Nebenflächen (Geh-und Radweg) befindlichen Radfahrern. Die Markierung der Parkstände zum Radweg hin wird befürwortet. Hierdurch soll die Inanspruchnahme des Radwegs durch Fahr-zeugüberhänge verhindert werden, so dass mehr Radfahrer den Radweg befahren können (Siehe Bild in der Anlage).

(Anordnung vom 08.12.2017)

4.

Schenkendorfstraße/Hebbelstraße

Auftragen eines Fußgängerpiktogramms

Durchzuführende Maßnahmen: In der Schenkendorfstraße auf der nordöstlichen Seite ist das halbachsige Schrägparken angeordnet. Am Ende des Schrägparkens ist das Zeichen 315-77 StVO (Ende halbachsiges Schrägparken) aufgestellt. Anschließend befindet sich eine Sperrfläche, die unterbrochen ist, um Fußgängern hier eine Querungsmöglichkeit aufzuzeigen. Diese Unterbrechung wird von Autofahrern häufig als markierter Stellplatz gedeutet. Um zu verdeutlichen, dass es sich hier um eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger handelt, soll ein Fuß-gängerpiktogramm auf dem Asphalt aufgebracht werden.

(Anordnung vom 11.12.2017)

 

 

 

5.

Schwalbenstraße 60a ggü.

Aufheben eines Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Demontage des VZ 314 mit Zusatz-VZ 1044-11 mit Nr. 8760/2016 2, Entfernen des Rollstuhlsymbol und der Parkstandsmarkierung.

(Anordnung vom 12.12.2017)

 

6.

Drögestraße, Höhe Einmündung Hufnerstraße

Verdeutlichen/ Verändern der Vorfahrtssituation

Verdeutlichen der Radverkehrsführung

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.

(Anordnung vom 18.12.2017)

 

 

7.

Schwalbenstraße, (Höhe Supermarkt/ggü. Nr. 2)

Eingeschränktes Halteverbot zeitlich einschränken/ändern

Gehwegparken aufheben

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.

 

(Anordnung vom 19.12.2017)

 

8.

Alte Wöhr 20

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.

(Anordnung vom 20.12.2017)

 

 

 

 

9.

Mühlendamm-Kuhmühle zwischen Lübecker Straße (B75) und Armgartstraße

Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nacht

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.

(Anordnung vom 20.12.2017)

 

 

 

 

Anhänge