Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 15.01.2018
1.
Weidestraße121
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen: Aufstellen eines Verkehrszeichens 314 StVO + ZZ 1044-11 StVO „Nr. 12900/2017“, Aufbringen eines Rollstuhlpiktogramms und einer Stellplatz-Umrandung in Weißmarkierung, Höhenanpassung zw. Behinderten-Parkstand und Gehweg, Pflasterung zw. Stellplatz und Gehweg (Siehe Bilder in der Anlage).
(Anordnung vom 04.12.2017)
2.
Hellbrookstraße 78 / Am Knoten Steilshooper Straße
Überbeschilderung entfernen
Durchzuführende Maßnahmen: In der Hellbrookstraße in Höhe der Nr. 78 wird der Radverkehr verpflichtend auf dem vorhandenen Radfahrstreifen geführt. Eine Überbeschilderung durch das zusätzlich vorhandene VZ 237 StVO ist nicht erforderlich. Aus dem vorstehendem Grund ist das VZ 237 StVO ersatzlos vom Lichtmast zu entfernen (Siehe Bild in der Anlage).
(Anordnung vom 07.12.2017)
3.
Dehnhaide 57-73
Verdeutlichen der Parkanordnung
Durchzuführende Maßnahmen:
Rahmen der Unfallhäufungsstellenbekämpfung wurde die Ein-und Ausfahrt des Grundstücks Dehnhaide 57 als Unfallhäufungsstelle (UHS) erkannt und Maßnahmen zur Behebung durch die Unfallkommission (VD 52) beschlossen. Es kommt hier zu überdurchschnittlich vielen Unfällen zwischen ein-und ausfahrenden Fahrzeug-führern und auf den Nebenflächen (Geh-und Radweg) befindlichen Radfahrern. Die Markierung der Parkstände zum Radweg hin wird befürwortet. Hierdurch soll die Inanspruchnahme des Radwegs durch Fahr-zeugüberhänge verhindert werden, so dass mehr Radfahrer den Radweg befahren können (Siehe Bild in der Anlage).
(Anordnung vom 08.12.2017)
4.
Schenkendorfstraße/Hebbelstraße
Auftragen eines Fußgängerpiktogramms
Durchzuführende Maßnahmen: In der Schenkendorfstraße auf der nordöstlichen Seite ist das halbachsige Schrägparken angeordnet. Am Ende des Schrägparkens ist das Zeichen 315-77 StVO (Ende halbachsiges Schrägparken) aufgestellt. Anschließend befindet sich eine Sperrfläche, die unterbrochen ist, um Fußgängern hier eine Querungsmöglichkeit aufzuzeigen. Diese Unterbrechung wird von Autofahrern häufig als markierter Stellplatz gedeutet. Um zu verdeutlichen, dass es sich hier um eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger handelt, soll ein Fuß-gängerpiktogramm auf dem Asphalt aufgebracht werden.
(Anordnung vom 11.12.2017)
5.
Schwalbenstraße 60a ggü.
Aufheben eines Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen: Demontage des VZ 314 mit Zusatz-VZ 1044-11 mit Nr. 8760/2016 2, Entfernen des Rollstuhlsymbol und der Parkstandsmarkierung.
(Anordnung vom 12.12.2017)
6.
Drögestraße, Höhe Einmündung Hufnerstraße
Verdeutlichen/ Verändern der Vorfahrtssituation
Verdeutlichen der Radverkehrsführung
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.
(Anordnung vom 18.12.2017)
7.
Schwalbenstraße, (Höhe Supermarkt/ggü. Nr. 2)
Eingeschränktes Halteverbot zeitlich einschränken/ändern
Gehwegparken aufheben
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.
(Anordnung vom 19.12.2017)
8.
Alte Wöhr 20
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.
(Anordnung vom 20.12.2017)
9.
Mühlendamm-Kuhmühle zwischen Lübecker Straße (B75) und Armgartstraße
Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nacht
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.
(Anordnung vom 20.12.2017)
Anordnungen
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