Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 11.09.2017
1.
Papenhuder Straße Sackgasse, (ggü. Armgartstraße 14)
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.
(Anordnung vom 26.06.2017)
2.
Pestalozzistraße 17a
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Entfernen des vorhandenen Verkehrszeichen-Mastes mit VZ 314 StVO mit Zusatz VZ 1044-10, Aufstellen der VZ Kombination an vorhandenem VZ-Mast. Linksseitig VZ 314-10 StVO mit Zusatz VZ 1044-10, rechtsseitig VZ 314-20 StVO mit Zusatz-VZ 1044-11 mit Nr. 2989/2017, Aufstellen VZ 314-20 StVO mit Zusatz-VZ 1052-33 mit VZ-Mast.
(Anordnung vom 10.07.2017)
3.
Straßburger Straße 65
Beschilderung von Parkständen (im Seitenstreifen) zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlage.
(Anordnung vom 02.08.2017)
4.
Oertzweg 16
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen: Aufstellen des VZ 314 StVO mit dem Zusatz 1044-11 (Genehmigungs-Nr. 15598/2017) und Aufbringen einer Parkstandmarkierung mit Piktogramm "Rollstuhlfahrer" gemäß PLAST.
(Anordnung vom 27.07.2017)
5.
Ifflandstraße 79-85
Aufheben des Parkens auf dem Gehweg
Durchzuführende Maßnahmen: Im Rahmen eines KOFA-Beschlusses wurde die Parkanordnung mit AO v. 24.01.2017 für den Seitenstreifen vorübergehend geändert. Durch Aufstellung der Z 315-76 und 315-77 wurde das Parken halb auf dem Seitenstreifen und auf dem Gehweg legalisiert, um eine kurzfristige Lösung zu finden. Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass nunmehr ein baulicher Seitenstreifen für Schrägparkstände hergestellt wurde. Daher darf das Parken auf dem Gehweg nicht mehr angeordnet sein.
(Anordnung vom 23.08.2017)
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