Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 09.04.2018
1.
Herbert-Weichmann-Straße und Schwanenwik
Einrichten eines unbefristeten Halteverbotes
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung.
(Anordnung vom 19.02.2018)
2.
Poppenhusenstraße 2
Wegordnen des personenbezogenen Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen: Entfernen des Verkehrszeichen 314-50 mit Zusatzzeichen 1044-11 (Nr 11818/2016) und Verkehrszeichenträgers. Entfernen der Parkstandsmarkierung und des Rollstuhlfahrersymbols.
(Anordnung vom 23.02.2018)
3.
Weberstraße ggü. 12 (Höhe Lachnerstraße 3)
Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen: Aufbringen einer Parkstandsmarkierung mit Piktogramm „Rollstuhlfahrer“, Entfernen des vorhandenen VZ-Trägers (kurz) mit Verkehrszeichen 315-57 (Gehwegparken halbachsig), Setzen eines VZ-Trägers am selben Standort, Anbringen der VZ 315-57 mit ZZ 1044-11 „Parkausweis Nr. 290/2018“.
(Anordnung vom 27.02.2018)
4.
Geierstraße 2
Versetzen einer Beschilderung aufgrund eines neuen Depotcontainerstandortes
Durchzuführende Maßnahmen: Vorhandene VZ-Träger (kurz) mit Zeichen 315 – 66 um ca. 7m nach links versetzen. (Anordnung vom 06.03.2018).
5.
Ifflandstraße 35
Wegordnen eines Halteverbots
Durchzuführende Maßnahmen: Demontage eines Zeichens 283-10 (absolutes Halteverbot-Anfang) von Lichtmast, Demontage eines Zeichens 283-20 (absolutes Halteverbot-Ende) von Lichtmast. (Anordnung vom 08.03.2018).
6.
Biedermannplatz i. H. Lohkoppelstraße
Verdeutlichung der Beschilderung für den gegenläufigen Radverkehr
Durchzuführende Maßnahmen: Setzen eines neuen VZ-Trägers und Anbringen eines Zeichens 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) und ZZ 1000-32 (Kreuzender Radverkehr)
(Anordnung vom 22.03.2018)
7.
Schröderstraße, Ecke Ifflandstraße
Ergänzung der vorhandenen Beschilderung mit VZ 1022-10 STVO
Durchzuführende Maßnahmen: Anbringen eines VZ 1022-10 StVO am vorhandenen VZ-Träger unterhalb des vorhandenen VZ 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.