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Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 09.04.2018

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

1.

Herbert-Weichmann-Straße und Schwanenwik

 Einrichten eines unbefristeten Halteverbotes

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung.

(Anordnung vom 19.02.2018)

2.

Poppenhusenstraße 2

Wegordnen des personenbezogenen Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Entfernen des Verkehrszeichen 314-50 mit Zusatzzeichen 1044-11 (Nr 11818/2016) und Verkehrszeichenträgers. Entfernen der Parkstandsmarkierung und des Rollstuhlfahrersymbols.

(Anordnung vom 23.02.2018)

 

 

3.

Weberstraße ggü. 12 (Höhe Lachnerstraße 3)

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Aufbringen einer Parkstandsmarkierung mit Piktogramm „Rollstuhlfahrer“, Entfernen des vorhandenen VZ-Trägers (kurz) mit Verkehrszeichen 315-57 (Gehwegparken halbachsig), Setzen eines VZ-Trägers am selben Standort, Anbringen der VZ 315-57 mit ZZ 1044-11 „Parkausweis Nr. 290/2018“.

(Anordnung vom 27.02.2018)

 

 

 

4.

Geierstraße 2

Versetzen einer Beschilderung aufgrund eines neuen Depotcontainerstandortes

Durchzuführende Maßnahmen: Vorhandene VZ-Träger (kurz) mit Zeichen 315 – 66 um ca. 7m nach links versetzen. (Anordnung vom 06.03.2018).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Ifflandstraße 35

Wegordnen eines Halteverbots

Durchzuführende Maßnahmen: Demontage eines Zeichens 283-10 (absolutes Halteverbot-Anfang) von Lichtmast, Demontage eines Zeichens 283-20 (absolutes Halteverbot-Ende) von Lichtmast. (Anordnung vom 08.03.2018).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.

Biedermannplatz i. H. Lohkoppelstraße

Verdeutlichung der Beschilderung für den gegenläufigen Radverkehr

Durchzuführende Maßnahmen: Setzen eines neuen VZ-Trägers und Anbringen eines Zeichens 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) und ZZ 1000-32 (Kreuzender Radverkehr)

(Anordnung vom 22.03.2018)

 

 

 

 

7.

Schröderstraße, Ecke Ifflandstraße

Ergänzung der vorhandenen Beschilderung mit VZ 1022-10 STVO

Durchzuführende Maßnahmen: Anbringen eines VZ 1022-10 StVO am vorhandenen VZ-Träger unterhalb des vorhandenen VZ 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links)

 

 

 

 

 

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