20-6257

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Aufhebung des personenbezogenen Sonderparkstandes, Flachsland 4

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Aufhebung des

personenbezogenen Sonderparkstandes an.

 

Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Demontage des VZ 314 mit Zusatz-Vz. 1044-11 mit Nr. 9201/07

 

Begründung

Der Berechtigte ist dort nicht mehr wohnhaft.

Eine Umwandlung in einen allgemeinen Behindertenparkstand ist aufgrund nicht normgerechter Maße nicht möglich.

Das Rollstuhlsymbol ist bereits nicht mehr erkennbar.

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

Keine