20-5916

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Kernerreihe / Rümkerstraße

VZ 222-20 StVO auf der Einfahrthilfe für Radfahrer aufstellen

Fahrbahnmarkierung verlängern und Piktogramm aufbringen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Aufstellen des VZ 222-20 StVO auf der Einfahrthilfe für Radfahrer, die Verlängerung der

Fahrbahnmarkierung, sowie das Aufbringen des zusätzlichen Piktogramms an.

  1. Brucknerstraße 10

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

  1. Landwehr, südlich Wandsbeker Chaussee, vor Haus Nr. 17

Erneuerung / Änderung von Verkehrszeichen

Die Verkehrsdirektion (VD 51) als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß

§ 45 StVO für den o.g. Bereich die Erneuerung / Änderung von Verkehrszeichen an.

  1. Metzer Straße 5

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes (auf Höhe der Haus-Nr. 18)

an.

  1. Lessingstraße / Uhlandstraße

Verdeutlichen der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Verdeutlichen der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an.

  1. Weißenburger Straße 12

Abbauen eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Abbauen eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

  1. Schröderstraße 37

Entfernen eines Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Aufheben eines Sonderparkstandes an.

  1. Beethovenstraße / Heitmannstraße (Süd-Ostseite)

Anordnung eines Halteverbotes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Einrichten eines Halteverbotes an.

  1. Weidestraße 121

Abbau eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich den Abbau

   eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

  1. Herderstraße 37

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

  1. Schenkendorfstraße ggü. 28

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

  1. Pestalozzistraße / Steilshooper Straße (Westseite)

Verhinderung von Radfahrunfällen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich diverse

Maßnahmen zur Verhinderung von Radfahrunfällen an.

  1. Elise-Lensing-Weg ggü. 2-8

Veränderung der Parkanordnung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Verändern der Parkanordnung an.

  1. Heinrich-Hertz-Straße ggü. 139

Änderung der Schilderkombination eines eingeschränkten Halteverbotes

für Anlieferungen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Ändern

    der Schilderkombination eines eingeschränkten Halteverbotes für Anlieferungen an.

  1. Lübecker Straße 2

Abbau des vorhandenen Fußgängerschutzgitters zwischen Geh- und Radweg

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich den Abbau

Des vorhandenen Fußgängerschutzgitters zwischen Geh- und Radweg an.

  1. Zimmerstraße 14

Umwandlung eines persönlichen Sonderparkstandes in einen allgemeinen

Sonderparkstand

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Umwandlung eines persönlichen Sonderparkstandes in einen allgemeinen

Sonderparkstand an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.