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Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Wiesendamm 133 Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 19.12.2016 mit dem o.g. Thema befasst und auf Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion einstimmig die nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Der Ausschuss beschließt, dass die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Wiesendamm 133 lediglich in der 27. KW 2017 im Rahmen des G20-Gipfels umgesetzt und das Schild anschließend wieder abgebaut wird.“

 

Begründung:

Durch das Generieren von weiterem Parkraum vor dem Polizeikommissariat 33 wird der Radweg behindert. Sobald dort mehr als ein Fahrzeug abgestellt wird, kann der Radweg nicht mehr angefahren werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Ausweislich der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung besteht der Bedarf an einer Abstellfläche am o.a. Ort schlechthin, schon seit geraumer Zeit.  

Die in diesem Zusammenhang genannten polizeilichen Anlässe (OSZE und G20) stellen lediglich herausragende Ereignisse dar.

 

Das Polizeikommissariat 33 (PK 33) erhält regelmäßig Zusatzkräfte (Polizeipräsenz im Stadtpark, Reiterstaffel für den gezielten Einsatz in Kleingärten und Grünanlagen, Hundeführer für Fahndungen und Durchsuchungen, uniformierte / zivile Kräfte im Zusammenhang mit Maßnahmen Prävention „rund um den Alsterdorfer Markt“ und in der Gartenstadt Alsterdorf pp), die die Dienststelle mit eigenen Fahrzeugen erreichen.

Diese Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass sie schnell einsatzbereit sind.

 

In Abhängigkeit zur angeordneten Einsatzform verbleiben die Fahrzeuge dieser Kräfte oftmals aus Gründen der Eigensicherung am PK 33.

Die ausgewiesene Fläche verfügt über eine Parkkapazität von einem Fahrzeug.

Aufgrund ihrer baulichen Befestigung kann dort auch ein Fahrzeug in Sprintergroße (Reiterstaffel, geschlossene Einheiten) abgestellt werden, dessen Unterbringung auf dem PK-eigenen Parkdeck Schwierigkeiten bereitet.

 

Das Polizeikommissariat 33 hat die interne Anweisung erlassen, dass nur die ausgewiesene Fläche als Parkraum zur Verfügung steht.

Die im Beschluss erwähnte Möglichkeit einer Abstellung von mehreren Fahrzeugen ist nicht vorgesehen und verstößt gegen die o.a. Anweisung!

 

Die abgesenkte Bordkante, die u.a. von Radfahrern genutzt wird, um nach Überqueren des Wiesendamms den Radweg zu erreichen, dient dem Erreichen der gebäudenahen Feuerwehraufstellfläche, um durch sachgerechte Positionierung der Drehleiter den zweiten Rettungsweg gewährleisten zu können.

Sollten im Einzelfall Polizeifahrzeuge vor der abgesenkten Bordkante abgestellt worden sein, besteht immer die Möglichkeit, diese im Zuge eines Feuerwehreinsatzes zeitnah beiseite zu fahren.

 

Bei der bestimmungsgemäßen Benutzung der Aufstellfläche durch ein Polizeifahrzeug verbleibt die gesamte Breite der abgesenkten Bordkante, so dass Radfahrer ungehindert den Radweg erreichen können.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 33 erhält die straßenverkehrsbehördliche Anordnung aus o.a. Gründen in allen Einzelheiten aufrecht.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung