Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude Hier: Martinistraße 97 - Erneuerung Beschilderung
Letzte Beratung: 25.10.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.5.2
Das Polizeikommissariat 23 ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde unter
Anwendung des § 45 StVO die Änderung einer Gefahrenbezeichnung in der
Martinistraße 97 an.
Hierzu ist (gemäß Skizze) der Austausch eines VZ 101 StVO mit dem ZZ „Achtung
Radfahrer“ gegen ein VZ 138-10 StVO erforderlich.
Zwischen der Hoheluftchaussee und dem Haus Martinistraße 95 dürfen Radfahrer den
Gehweg nutzen. Höhe der Hausnummer 93 werden die Radfahrer auf einer provisorischen Ableitung vom Gehweg auf die Fahrbahn geleitet. Diese Ableitung liegt verdeckt hinter einem Baum. Bisher waren Höhe Hausnummer 97 u. a. die oben beschriebenen VZ 101 mit dem ZZ „Achtung Radfahrer“ angebracht. Mit dieser Anordnung wird der Austausch der beide VZ gegen ein VZ 138 angeordnet, das die Gefahrenlage besser verdeutlicht.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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