21-2769

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude Hier: Martinistraße 97 - Erneuerung Beschilderung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 25.10.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.5.2

Sachverhalt

Das Polizeikommissariat 23 ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde unter

Anwendung des § 45 StVO die Änderung einer Gefahrenbezeichnung in der

Martinistraße 97 an.

 

Hierzu ist (gemäß Skizze) der Austausch eines VZ 101 StVO mit dem ZZ „Achtung

Radfahrer“ gegen ein VZ 138-10 StVO erforderlich.

 

Zwischen der Hoheluftchaussee und dem Haus Martinistraße 95 dürfen Radfahrer den

Gehweg nutzen. Höhe der Hausnummer 93 werden die Radfahrer auf einer provisorischen Ableitung vom Gehweg auf die Fahrbahn geleitet. Diese Ableitung liegt verdeckt hinter einem Baum. Bisher waren Höhe Hausnummer 97 u. a. die oben beschriebenen VZ 101 mit dem ZZ „Achtung Radfahrer“ angebracht. Mit dieser Anordnung wird der Austausch der beide VZ gegen ein VZ 138 angeordnet, das die Gefahrenlage besser verdeutlicht.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

-          Anordnung

-          Verkehrszeichenplan

 

Lokalisation Beta

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