Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude hier: Dakarweg/Limaweg
Letzte Beratung: 13.09.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1
Das PK332-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Dakarweg / Limaweg folgendes an:
Einrichten eines Haltverbotes
Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Einbau von 4 Masten mit den Zeichen 283-10 und 283-20 StVO
Begründung
Der Dakarweg und der Limaweg kreuzen sich unmittelbar vor dem sich noch im Bau befindlichen Pergolenviertel. Der Limaweg ist als Radschnellweg im Rahmen der Veloroute 4 ausgewiesen. Zurzeit besteht dort die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Diese Regelung wird durch Zeichen 102 StVO noch verdeutlicht. Nach dem Umbau des Dakarweges im Rahmen des Baus des Pergolenviertels wird die Veloroute bevorrechtigt. Durch den hohen Parkdruck des Pergolenviertels durch Baufahrzeuge wird regelmäßig bis an die Kreuzung Dakarweg / Limaweg geparkt. Insbesondere durch die größeren Fahrzeuge besteht eine Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Um diese Sichtbeziehung zu verbessern ist das Einrichten von beidseitigen Haltverboten vor und hinter der Kreuzung im Dakarweg eine geeignete Maßnahme. Die Anordnung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord.
Die Anordnung ist befristet bis zum endgültigen Umbau des Dakarweg.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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