20-3886

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 13.02.2017 (Betroffene Bereiche: Käthnerort; Beethovenstraße; Immenhof; Wiesendamm; Osterbekstraße; Theodor-Rumpel-Weg; Ifflandstraße)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Immenhof 14-16

Versetzen eines Zeichens 274.1-50 StVO (30er Zone)

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Im Immenhof wird von den Verkehrsteilnehmern aus Richtung Schürbeker Straße bzw. Immenhof (aus Richtung Lerchenfeld) das an der rechten Seite hinter den schrägparkenden Gehwegparkern stehende 30-er-Zone Schild kaum wahrgenommen. Um die Wahrnehmung der 30-er-Zone zu erhöhen ist es erforderlich, das Verkehrszeichen dichter am Fließverkehr auf der „Nase“ (siehe Skizze) aufzustellen.

(Anordnung vom 09.01.2017)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Käthnerort 62-64

 Anordnung eines Halteverbotes zur Sicherstellung der Feuerwehraufstellfläche

(Anleiterbarkeit)

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Aufgrund eines Hausneubaus ist es erforderlich geworden, zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges für die Feuerwehr, Flächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten. Austausch des vorhandenen VZ 283-20 durch VZ 283-30, Stellen eines VZ 283-30, Stellen eines VZ 283-20 wie im beigefügten VZ-Plan angegeben.

(Anordnung vom 10.01.2017)

 

 

 

 

 

 

3.

Beethovenstraße 60 i.H. Durchgang zu Desenißstraße 67

Abbau eines personenbezogenen Sonderparkstandes am Fahrbahnrand

Durchzuführende Maßnahmen: Abbau des VZ-Trägers mit Z 314-50 und ZZ 1044-11 (Nr. 30068/04), Entfernen der Parkstandsmarkierung auf der Fahrbahn mit Piktogramm „Rollstuhlfahrersymbol“.

(Anordnung vom 12.01.2017)

 

 

4.

Immenhof - Bei der St. Gertrudkirche

Entfernen einer fehlerhaften Fahrbahnmarkierung

Durchzuführende Maßnahmen: Der Straßenzug Immenhof-Bei der St. Gertrudkirche ist ein Zone 30-Bereich gemäß dem VZ 274.1-50 StVO. An der Einmündung Immenhof-Bei der St. Gertrudkirche sind noch Fahrbahnrandmarkierungen vorhanden, die dem Fahrzeugführer, der den Immenhof in Richtung SchürbekerStraße befährt, fälschlicherweise suggeriert, dass der Immenhof eine vorfahrtberechtigte Straße ggü. der Straße Bei der St. Gertrudkirche ist. Aus dem vorstehenden Grund ist die Fahrbahnrandmarkierung zu entfernen.

(Anordnung vom 12.01.2017)

 

 

 

5.

Wiesendamm 138

Einrichten eines Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Anbringen von Verkehrszeichen 314 - 20 StVO und Zusatzzeichen 1044 -11 StVO mit der Genehmigungsnummer. Markierung der Parkfläche unter Einbeziehung des Piktogramms „Rollstuhlfahrer“.

(Anordnung vom 13.01.2017)

 

 

6.

Osterbekstraße 92e-f

Versetzen Halteverbotsschild

Durchzuführende Maßnahmen: Um den Begegnungsverkehr in der Osterbekstraße abwickeln zu können wurde am rechten Fahrbahnrand, Fahrtrichtung Schleidenstraße ein Haltverbot eingerichtet. Da sich das vorhandene Haltverbot noch im Kurvenbereich befindet, haben Fahrzeugführer mit Fahrtrichtung Schleidenstraße Probleme den Gegenverkehr einzusehen. Da sie somit „fast blind“ in den Gegenverkehr einfahren, kommt es immer wieder zu Rangiermanövern. Mit der Verlängerung des Haltverbotes in Richtung Schleidenstraße sollen die Fahrzeugführer eine bessere Übersicht über den entgegenkommenden Verkehr erhalten. Das VZ ist um 5 Meter in Richtung Schleidenstraße zu versetzen.

(Anordnung vom 23.01.2017)

 

 

7.

Theodor-Rumpel-Weg 10

Einrichten eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Vor Nr. 10: VZ-Träger mit VZ 314 StVO + 1044-11 StVO  „Nr. 20076/2016“ aufstellen, Stellplatzumrandung (7,5m x 3,25m) + ein Rollstuhlpiktogramm markieren, Hochbordstein-Absenkung herstellen, Markieren von zwei Sperrflächen (VZ 298 StVO). Vor Nr. 9-11: VZ-Träger mit VZ 283-10 StVO (Nr. 11)-VZ-Träger mit VZ 283-20 StVO (Nr.9), Setzen von Fahrradbügeln im Schutzstreifenbereich.

(Anordnung vom 18.01.2017)

 

 

 

 

 

 

 

8.

Ifflandstraße 79-85

Neuordnung des ruhenden Verkehrs

Durchzuführende Maßnahmen: In der Ifflandstraße 79-85 befindet sich ein Seitenstreifen, an den ein überdurchschnittlich breiter Gehweg angrenzt. In der Vergangenheit wurde durch Anwohner dort in Schrägaufstellung halb auf dem Gehweg/ halb auf dem Seitenstreifen geparkt. Dadurch standen den Anwohnern mehr Parkstände zur Verfügung als durch das (legale) Seitenstreifenparken. Nachdem Ende 2016 durch das Parkraummanagement des LBV ordnungswidrige Parkverstöße geahndet wurden, entstand eine Beschwerdelage. Durch die Petenten wurde der Wunsch an das Bezirksamt Hamburg-Nord und das PK 312/ Straßenverkehrsbehörde herangetragen, das Parken auf dem Gehweg zu legalisieren. Im Rahmen der Koordinierungsfahrt) vom 19.01.2017 wurde zwischen Bezirksamt und PK 312 einvernehmlich beschlossen, durch Aufstellung der Zeichen 315 eine kurzfristige Lösung herbeizuführen.

Anordnung vom 24.01.2017

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

Keine