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Straßengrün besser pflegen Gemeinsamer Antrag von SPD- und GRÜNE-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Das sogenannte Straßenbegleitgrün ist in der Wahrnehmung der Bevölkerung ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Raums. Mit dem eher technischen Begriff sind all die kleineren und größeren Flächen rechts und links an den Straßen (und gelegentlich auf einem Mittelstreifen) gemeint, die meist Rasen, Buschwerk oder auch Spontanvegetation aufweisen und die formal zur Straße gehören. Ausgenommen sind also angrenzende Grünanlagen und Privatflächen aller Art.

Für die Reinigung dieser Flächen ist ab dem 1.1.2018 die Stadtreinigung Hamburg zuständig. Die gärtnerische Pflege der Vegetationsflächen und die Sicherstellung eines verkehrssicheren Zustands obliegen dabei weiterhin den Bezirken, die diese in aller Regel an private Firmen vergeben. Die Mittel hierfür bekommen die Bezirke durch Rahmenzuweisung von der für Straßen zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).

Im Etat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wurden auf Beschluss der Bürgerschaft (Drs. 21/7021) im Haushalt 2017/2018 jährlich bis zu 1 Million Euro für den Maßnahmen zur Pflege des Straßenbegleitgrüns zur Verfügung gestellt. Diese sollen es den Bezirken ermöglichen, zusätzliche Maßnahmen zu finanzieren, wenn eigene Mittel nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Mit Drs. 21/8732  bestätigte die BWVI, diesem Beschluss folgen zu wollen. Dem Bezirk Nord stünden dadurch gemäß eines festgelegten Schlüssels jährlich bis zu 121.000 Euro zu.

Die vorhandenen bezirklichen Tiefbaumittel reichen derzeit nicht aus, um mehr als eine gärtnerische Grundpflege der Flächen zu finanzieren. Zu merken ist dies für Radfahrerin und Fußgänger vor allem dann, wenn der Rasen langsam aber sicher in Richtung Gehwegmitte wächst oder die Büsche rechts vom Radweg weit in diesen hineinragen (s. Fotos im Anhang). Um solche Zustände von Grund auf beheben zu können, sind zunächst einmal mehr Mittel aufzuwenden, um den Ursprungszustand und eine störungsfreie Nutzung von Rad- und Gehweg wieder zu ermöglichen. Diese Gelder sollten bei der BWVI nun eingeworben werden, damit zur Saison 2018 vor allem benutzungspflichtige Radwege und häufig begangene Gehwege wieder in voller Breite nutzbar sind.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Bezirksamt Hamburg-Nord stellt eine Liste von Geh- und Radwegen zusammen, die durch hineinwuchernden Rasen oder überhängendes Buschwerk deutlich in der Breite eingeschränkt sind. Die Liste wird mit Kostenschätzungen versehen. Prioritär zu berücksichtigen sind bei der Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen 
    • benutzungspflichtige Radwege;
    • ohnehin schmale Geh- und Radwege;
    • viel genutzte Geh- und Radwege.
  2. Unter Bezugnahme auf diese Liste beantragt das Bezirksamt bei der zuständigen Fachbehörde ergänzende Zuweisungen gemäß Drs. 21/7021 in Höhe von 242.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018, um die Maßnahmen aus der genannten Liste umzusetzen. Das Bezirksamt legt dabei gegenüber der zuständigen Fachbehörde dar, dass diese zusätzlichen Mittel auch nach Einsatz übertragender Mittel und temporärer Minderbedarfe erforderlich sind.

 

 

r die SPD-Fraktionr die GRÜNE Fraktion
Thomas DomresMichael Werner-Boelz
rg W. LewinChristoph Reiffert

 

 

Anhänge

 

Keine