20-6332

Straßenbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

  1. Ratsmühlendamm / Fuhlsbütteler Damm

Einbau von Absperrelementen (Pfosten)

 

Die Straßenbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich den Einbau von

Absperrelementen (Pfosten) an.

 

Begründung:

Seit längerer Zeit wird Klage darüber geführt, dass Kraftfahrer nicht die vorgesehene Überfahrt zur Marktflä-che nutzen, sondern vom Fuhlsbütteler Damm aus über den Gehweg auf die Marktfläche fahren. Dabei werden nicht nur Fußgänger gefährdet sondern auch die Gehwegfläche beschädigt. Um dies zu unterbinden, werden die Poller angeordnet.

 

 

 

  1. Kiwittsmoor / Stockflethweg / Kiwittsmoor / Fibigerstraße

Maßnahmen zur Verdeutlichung einer Tempo 30 Zone

 

Die Straßenbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Markierung mehrerer Piktogramme zur Verdeutlichung einer Tempo 30 Zone an.

 

Begründung:

Die Straße Kiwittsmoor befindet sich innerhalb einer Tempo 30 Zone, die eine Ausdehnung von ca. 2 x 2 km hat. Die Zoneneingangsschilder befinden sich in Entfernungen von ca. 600 –1400 Metern. Der nördliche Teil der 30km/h Zone befindet sich in Norderstedt. Beim Überqueren der Landesgrenze erfolgt kein weiterer Hinweis auf die bestehende Zone. Des Weiteren lässt der Ausbauzustand der Straße Kiwittsmoor nicht sofort erkennen, dass man sich in einer Tempo 30 Zone befindet. Durch das PK 34 durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen ergaben, dass Kraftfahrzeuge zum Teil mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit geführt wurden. Die im Anschluss durchgeführten Gespräche mit den Betroffenen machten in Teilen deutlich, dass diesen häufig das Bewusstsein fehlte, sich in einer 30 km/h Zone zu befinden. Das Aufbringen von Piktogrammen an o.g. Örtlichkeiten soll die Verkehrsteilnehmer an die 30km/h Zone erinnern und das Geschwindigkeitsniveau reduzieren.

 

 

  1. Eberhofweg 90-98

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

Begründung:

An der zur Rede stehenden Örtlichkeit befinden sich links und rechts der Überfahrt der

dortigen Grundschule bauliche Fahrbahneinengungen. Die Engstelle stoppt den Verkehr

auf und dient der Geschwindigkeitsreduzierung.

 

 

In Richtung Wördenmoorweg ist gegenüber der Grundschule, im Anschluss an die zuvor

beschriebenen Fahrbahneinengungen, außerhalb. der Zeiträume. für den Schulbusver

kehr das Parken am Fahrbahnrand auf einer Strecke von ca. 110 Meter in Richtung

Wördenmoorweg zugelassen.

Ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen, das der Nähe zum Einkaufszentrum Langenhorn

Markt, den dortigen Wo­chenmarktmarktver'anstaltungen, den " Eltern - Bring- und Ab

holverkehren" vor der Schule sowie mehreren lang­fristigen Bauvorhaben in der Peri

pherie geschuldet ist, führt dazu, dass diese Strecke regelmäßig auf ganzer Länge mit

parkenden Fahrzeugen belegt ist.

Die zuvor beschriebenen Umstände haben zur Folge, dass ein Begegnungsverkehr oft

mals kaum möglich ist und der Verkehr zeitweise zum Erliegen kof')1mt. Diese Situatio

nen können dann nur durch Rückwärtsfahrten gelöst werden. Zudem wird zur Überwin

dung dieser Strecke regelmäßig die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h über

schritten, um vor entgegenkommenden Fahrzeugen wieder nach rechts einscheren zu

nnen.

 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die dargestellte Situation abseh

bar ändern wird.

Aus diesem Grunde soll mit einer Neuregelung des ruhenden Verkehrs ( Erweiterung ei

ner bereits ·bestehenden Haltverbotstrecke/ Änderung der Gültigkeitsdauer einer Halt

verbotstrecke ) den zuvor beschriebenen gefahren-trächtigen Situationen nachhaltig be

gegnet werden.

 

 

 

 

 

4. Betr.: Brödermannsweg 2-40

          Neuordnung des ruhenden Verkehrs (Gehwegparken)

     Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuord

     nung des ruhenden Verkehrs (Gehwegparken) an.

 

Begründung:

Schutz der Gehweg- und Nebenflächen. Nutzujng entwidmeter Radwege.

 

Petitum/Beschluss

 

 

Anhänge

Ratsmühlendamm / Fuhlsbütteler Damm Skizze

Kiwittsmoor / Stockflethweg / Kiwittsmoor / Fibigerstraße Fotos

Eberhofweg 90-98 Foto