Straßenbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 07.12.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.5
1. Hummelsbütteler Kirchenweg, zwischen Erdkampsweg und Kurzer Kamp
Abbau von Verkehrszeichen
Durchzuführende Maßnahmen:
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Abbau von 11 x Pfosten mit VZ 237 ( Radweg / Radwegbenutzungspflicht )
Begründung:
Im Hummelsbütteler Kirchenweg wurden im Jahre 1988 beidseitig Radfahrstreifen angeordnet, deren Benutzungspflicht mit sich wiederholenden markierten Fahrradpiktogrammen angezeigt wird. Zusätzlich sind auf dieser Strecke VZ 237 eingebaut worden, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben. Diese VZ entsprechen somit nicht den Vorgaben der StVO und sind zu entfernen.
2. Foorthkamp/ U-Bahnbrücke
Kenntlichmachung einer Radwegaufleitung
Durchzuführende Maßnahmen:
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Auftragen einer Roteinfärbung mit der
- Markierung eines Piktogramms – Fahrradsymbol
- Markierung Fahrbahnrandbegrenzung
Begründung:
An der zur Rede stehenden Örtlichkeit kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeugführer die Radwegaufleitung nicht als solche erkennen und diese überfahren. Die Straßenverkehrsbehörde hat hierüber durch Beobachtungen von Mitarbeitern des Polizeikommissariats 34 sowie durch Mitteilungen von Bürgern Kenntnis erhalten.
Mit den zuvor genannten Maßnahmen soll eine bessere Erkennbarkeit der Radwegaufleitung erreicht werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anlage Maßnahme Hummelsbütteler Kirchenweg
Anlage Foorthkamp
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