21-1815

Straßenbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.12.2020
Sachverhalt

 

1. Hummelsbütteler Kirchenweg, zwischen Erdkampsweg und Kurzer Kamp

Abbau von Verkehrszeichen

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

- Abbau von 11 x Pfosten mit VZ 237 ( Radweg / Radwegbenutzungspflicht )

 

Begründung:

 

Im Hummelsbütteler Kirchenweg wurden im Jahre 1988 beidseitig Radfahrstreifen angeordnet, deren Benutzungspflicht mit sich wiederholenden markierten Fahrradpiktogrammen angezeigt wird. Zusätzlich sind auf dieser Strecke VZ 237 eingebaut worden, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben. Diese VZ entsprechen somit nicht den Vorgaben der StVO und sind zu entfernen.

 

2. Foorthkamp/ U-Bahnbrücke

Kenntlichmachung einer Radwegaufleitung

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

- Auftragen einer Roteinfärbung mit der

- Markierung eines Piktogramms – Fahrradsymbol

- Markierung Fahrbahnrandbegrenzung

 

Begründung:

 

An der zur Rede stehenden Örtlichkeit kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeugführer die Radwegaufleitung nicht als solche erkennen und diese überfahren. Die Straßenverkehrsbehörde hat hierüber durch Beobachtungen von Mitarbeitern des Polizeikommissariats 34 sowie durch Mitteilungen von Bürgern Kenntnis erhalten.

 

Mit den zuvor genannten Maßnahmen soll eine bessere Erkennbarkeit der Radwegaufleitung erreicht werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anlage Maßnahme Hummelsbütteler Kirchenweg

Anlage Foorthkamp