21-4214

Straßenbaustellen im Bezirk Hamburg-Nord, Konkretisierung XXXIII

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt hat die vorangegangene kleine Anfrage (Drs. 21-4174) aus Sicht der Fragensteller unbefriedigend beantwortet. Die „Belegenheit“ wurde - entgegen der Darstellung in der Antwort - mit der Formulierung „Ab der Kreuzung mit der Straße Eilenau gab es auf der rechten Fahrbahnseite der Lessingstraße“ ausreichend genau beschrieben. An dieser Stelle sind keine Hausnummern vorhanden. Das erste Haus auf derselben Seite in der Lessingstraße hinter der „Belegenheit“ hat die Hausnummer 27.

Vor diesem Hintergrund soll dem Bezirksamt erneut eine Möglichkeit für eine zufriedenstellende Beantwortung eingeräumt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Warum wurden die Absperrungen nicht vollständig entfernt?

2) Wie sorgt das Bezirksamt generell dafür, dass nach Ablauf eines temporären Halteverbots die Absperrungen entfernt werden?

3) Welche Sanktionen werden ergriffen, wenn Absperrungen nicht nach Ablauf des Halteverbots entfernt werden?

4) Welche Sondernutzungsgebühren wurden in diesem Falle erhoben?

5) Wird das Bezirksamt zusätzliche Sondernutzungsgebühren erheben, weil die Absperrungen nach Ablauf des Halteverbots nicht vollständig entfernt wurden? Wenn nein - warum nicht?

 

Anhänge

 

Keine