Straßenbaustellen im Bezirk Hamburg-Nord, Konkretisierung XXXIII
Das Bezirksamt hat die vorangegangene kleine Anfrage (Drs. 21-4174) aus Sicht der Fragensteller unbefriedigend beantwortet. Die „Belegenheit“ wurde - entgegen der Darstellung in der Antwort - mit der Formulierung „Ab der Kreuzung mit der Straße Eilenau gab es auf der rechten Fahrbahnseite der Lessingstraße“ ausreichend genau beschrieben. An dieser Stelle sind keine Hausnummern vorhanden. Das erste Haus auf derselben Seite in der Lessingstraße hinter der „Belegenheit“ hat die Hausnummer 27.
Vor diesem Hintergrund soll dem Bezirksamt erneut eine Möglichkeit für eine zufriedenstellende Beantwortung eingeräumt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Warum wurden die Absperrungen nicht vollständig entfernt?
Kann von MR 1 nicht beantwortet werden / Mittlerweile sollen die Absperrungen aber entfernt worden sein.
2) Wie sorgt das Bezirksamt generell dafür, dass nach Ablauf eines temporären Halteverbots die Absperrungen entfernt werden?
Halteverbotsschilder liegen nicht in der bezirklichen Zuständigkeit, sondern bei dem zust. PK (Straßenverkehrsbehörde). Grundsätzlich ist die Erlaubnisinhaberin / der Erlaubnisinhaber für das Abräumen einer Baustelleneinrichtung verantwortlich.
3) Welche Sanktionen werden ergriffen, wenn Absperrungen nicht nach Ablauf des Halteverbots entfernt werden?
Bei unerlaubten Sondernutzungen sieht die Gebührenordnung, hier §5(4) einen Zuschlag von 20%, mind. aber 100,-- € vor. Das setzt voraus, dass der konkrete Zeitraum der unerlaubten Nutzung sowie dessen Umfang bei MR 1 angezeigt und ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren betrieben wird.
4) Welche Sondernutzungsgebühren wurden in diesem Falle erhoben?
Für die zuletzt vom 15.10.2022 bis 23.12.2022 genehmigte Baustelleneinrichtung von 45 qm wurde eine SoNu-Gebühr von 855,-- € berechnet.
5) Wird das Bezirksamt zusätzliche Sondernutzungsgebühren erheben, weil die Absperrungen nach Ablauf des Halteverbots nicht vollständig entfernt wurden? Wenn nein - warum nicht?
Um diese zusätzlichen SoNu-Gebühren erheben zu können, müsste der konkrete Zeitraum sowie dessen Umfang der unerlaubten SoNu angezeigt werden. Diese Anzeige liegt bisher nicht vor.
Michael Werner-Boelz 21.02.2023
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.