21-4174

Straßenbaustellen im Bezirk Hamburg-Nord, Konkretisierung XXXII Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt sah sich nicht in der Lage, in Beantwortung der vorherigen kleinen Anfrage (Drs. 21-3072) Auskunft zu allen Straßenbaustellen im Bezirk zu geben. Um die oft sehr unbefriedigenden Situationen betreffend diesen Baustellen aufzuklären, sollen daher einzelne, konkrete Baustellen mit getrennten kleinen Anfragen beleuchtet werden.

Ab der Kreuzung mit der Straße Eilenau gab es auf der rechten Fahrbahnseite der Lessingstraße ein bis zum 23. Dezember 2022 befristetes Halteverbot. Obwohl dieses seit mehr als einem Monat abgelaufen ist, bleibt ein Teil des betroffenen Abschnittes immer noch von Absperrungen blockiert. Die Halteverbotsschilder sind auch noch nicht entfernt worden. Ein Zusatzschild, das über die Befristung Auskunft gibt, ist angebracht worden, diese irritieren jedoch.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1)     Aus welchem Grunde wurden die Halteverbotsschilder bisher nicht entfernt?

 

2)     Wann sollen diese Schilder entfernt werden?

 

3)     Aus welchem Grunde wurden die Absperrungen nicht vollständig entfernt?

 

4)     Wie sorgt das Bezirksamt generell dafür, dass nach Ablauf eines temporären Halteverbots die Halteverbotsschilder und die Absperrungen entfernt werden?

 

5)     Werden routinemäßig Wegewarte beauftragt, die Entfernung von Halteverbotsschildern und Absperrungen zu überprüfen? Wenn nein - was spricht gegen ein solches Vorgehen?

 

6)     Welche Sanktionen werden ergriffen, wenn Halteverbotsschilder und Absperrungen nicht nach Ablauf des Halteverbots entfernt werden?

 

7)     Welche Sondernutzungsgebühren wurden in diesem Falle erhoben?

 

8)     Wird das Bezirksamt zusätzliche Sondernutzungsgebühren erheben, da die Absperrungen nach Ablauf des Halteverbots nicht vollständig entfernt wurden? Wenn nein - warum nicht?

 

 

Anhänge

Keine