21-4174

Straßenbaustellen im Bezirk Hamburg-Nord, Konkretisierung XXXII Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Bezirksamt sah sich nicht in der Lage, in Beantwortung der vorherigen kleinen Anfrage (Drs. 21-3072) Auskunft zu allen Straßenbaustellen im Bezirk zu geben. Um die oft sehr unbefriedigenden Situationen betreffend diesen Baustellen aufzuklären, sollen daher einzelne, konkrete Baustellen mit getrennten kleinen Anfragen beleuchtet werden.

Ab der Kreuzung mit der Straße Eilenau gab es auf der rechten Fahrbahnseite der Lessingstraße ein bis zum 23. Dezember 2022 befristetes Halteverbot. Obwohl dieses seit mehr als einem Monat abgelaufen ist, bleibt ein Teil des betroffenen Abschnittes immer noch von Absperrungen blockiert. Die Halteverbotsschilder sind auch noch nicht entfernt worden. Ein Zusatzschild, das über die Befristung Auskunft gibt, ist angebracht worden, diese irritieren jedoch.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Aus welchem Grunde wurden die Halteverbotsschilder bisher nicht entfernt?

Antwort der Verwaltung:

Halteverbotsschilder liegen nicht in der bezirklichen Zuständigkeit, sondern bei dem zust. PK (Straßenverkehrsbehörde).

2) Wann sollen diese Schilder entfernt werden?

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort 1

3) Aus welchem Grunde wurden die Absperrungen nicht vollständig entfernt?

Antwort der Verwaltung:

Da die o.g. Belegenheit nicht konkret genug bezeichnet wurde, nur Straßen-Namen ohne Hausnummern etc., ist es von Seiten der Verwaltung schwierig zu mutmaßen bzw. nachzuprüfen, ob dort tatsächlich eine Sondernutzung stattgefunden hat. Unter den genannten Gegebenheiten, wurde keine SoNu-Erlaubnis genehmigt.
Grundsätzlich ist die Erlaubnisinhaberin / der Erlaubnisinhaber für das Abräumen einer Baustelleneinrichtung verantwortlich.

4) Wie sorgt das Bezirksamt generell dafür, dass nach Ablauf eines temporären Halteverbots die Halteverbotsschilder und die Absperrungen entfernt werden?

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort 1

5) Werden routinemäßig Wegewarte beauftragt, die Entfernung von Halteverbotsschildern und Absperrungen zu überprüfen? Wenn nein - was spricht gegen ein solches Vorgehen?

Antwort der Verwaltung:

Nein, die Wegewarte begehen die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Hinblick auf den baulichen Zustand und die damit verbundene Verkehrssicherheit. Die hier abgefragten Aufgaben gehören nicht dazu und sind daher auch nicht Bestandteil der hamburgweit geltenden Dienstanweisung.

6) Welche Sanktionen werden ergriffen, wenn Halteverbotsschilder und Absperrungen nicht nach Ablauf des Halteverbots entfernt werden?

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort 1

7) Welche Sondernutzungsgebühren wurden in diesem Falle erhoben?

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort 3

8) Wird das Bezirksamt zusätzliche Sondernutzungsgebühren erheben, da die Absperrungen nach Ablauf des Halteverbots nicht vollständig entfernt wurden? Wenn nein - warum nicht?

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort 3

Michael Werner-Boelz 09.02.2023

Bezirksamtsleitung

Lokalisation Beta
Lessingstraße Lessingstraße Eilenau

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.