21-4713

Straßenbaustellen im Bezirk Hamburg-Nord, Konkretisierung Kleine Anfrage von Claus-Joachim Dickow, Dr. Wieland Schinnenburg, Robert Bläsing und Lars Jessen

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord sah sich nicht in der Lage, in Beantwortung der vorherigen kleinen Anfrage (Drs. 21-3072) Auskunft zu allen Straßenbaustellen im Bezirk zu geben. Um die oft sehr unbefriedigenden Situationen betreffend diesen Baustellen aufzuklären, sollen daher einzelne, konkrete Baustellen mit getrennten kleinen Anfragen beleuchtet werden.

Vor dem Standort Curschmannstraße 5 befinden sich Halteverbotsschilder mit der Aufschrift “Vom 04.09.23 07.00 h bis 15.09.23 16.00 h Arbeiten“. Es finden allerdings nur sporadisch Arbeiten statt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wurde diesbezüglich eine Sondernutzung beantragt?

Ja, es wurde eine Sondernutzungserlaubnis beantragt, die aber nicht mit den Halteverbotsschildern übereinstimmt.

a) Wenn ja - wann, für welchen Zeitraum und welche Gebühren wurden dafür erhoben?

Die Erlaubnis gilt vom 11.09.2023-30.10.2023. Es wurde eine Benutzungsgebühr nach der aktuell geltenden Gebührenordnung erhoben.

b) Wenn ja - welche Arbeiten sollen dort laut Antragsteller durchgeführt werden?

   Das Aufstellen eines Containers und eines Bau-WCs.

c)  Wenn nein - aus welchem Grunde sorgt das Bezirksamt nicht für die Beseitigung?

2)   Sofern Frage 1) bejaht wurde - hat das Bezirksamt geprüft, ob die Dauer der Sperrung angemessen ist?

Ja, der beantragte und genehmigte Nutzungszeitraum befindet sich im üblichen

Zeitrahmen einer kurzfristigen Sondernutzung. Eine weitere Prüfung seitens des Bezirksamtes ist nicht vorgesehen.

3) Sofern Frage 2) verneint wurde - warum wurde keine Prüfung durchgeführt?

 

Anhänge

 

Keine