20-5689

Straßenbahngleise in der Straßburger Straße Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Seit 57 Jahren fährt keine Straßenbahn mehr auf dem Dulsberg und dennoch liegen heute noch immer zwei ca. 8 Meter lange Gleisstücke auf dem Mittelstreifen der Straßburger Straße. Es ist damit das wohl längste, noch erhaltene Straßenbahn-Gleisstück auf öffentlichem Grund in Hamburg.

 

Zuletzt fuhr hier die Linie 16 am 28. April 1963. Ersetzt wurde die Bahn dann durch die neue U-Bahnstrecke (U1) und die heutige Station "Straßburger Straße". In der Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg wird dieses Relikt der Hamburger Verkehrsgeschichte jedoch nicht geführt.

 

Heute ist es Wallfahrtsort für all diejenigen, die sich dieses Verkehrsmittel für Hamburg wünschen oder aber Kindheitserinnerung daran knüpfen und seither Straßenbahnfans sind.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

 

  1. Warum sind diese Gleisanlagen bis heute nicht unter Denkmalschutz gestellt worden?

 

  1. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit hier der Denkmalschutz hergestellt werden kann?

 

  1. Welche Gründe lagen vor, dass die Gleisanlagen bis heute bei den diversen Straßenbaumaßnahmen an Ort und Stelle belassen wurden?

 

Die Behörde für Kultur und Medien und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantworten die Fragen wie folgt:

 

Zu 1. bis 3.:

Die Straßenbahngleise sind an dieser Stelle im Original und in ursprünglicher Lage er-halten. Bei der Grundinstandsetzung und Umgestaltung der Straßburger Straße in den Jahren 2016 und 2017 sind sie als Relikt und zur Erinnerung an eine vergangene Infrastruktur bewusst in die neu gestaltete Mittelinsel integriert worden.

Es handelt sich um minimale Reste, die in keinem Zusammenhang mit einer vorhandenen weiteren und/oder größeren Anlage, wie z.B. einem Werk oder einem Bahnhof stehen. Es mangelt ihnen daher an Anschaulichkeit und Aussage. Ein Denkmalwert besteht nicht, Denkmalschutz kann nicht hergestellt werden, Maßnahmen sind nicht zu ergreifen.

 

4.Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht der Anlagen zuständig?

 

Zu 4.:

Die verbliebenen Gleismeter sind Bestandteil der öffentlichen Wegefläche und keine Bahnanlage. Die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung obliegt dem Bezirksamt Hamburg-Nord.

 

 

 

 

Dr. Andreas SchottMartin Fischer

Philipp Kroll

Stefan Baumann

 

Anhänge

 

Keine