20-6393

Straßenbäume 2019
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz

Beschlussempfehlung Ausschuss

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08.01.2019
Sachverhalt

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1.Der UVV stellt noch einmal ausdrücklich klar, dass es sich bei dem oben zitierten Beschluss um eine Muss-Vorgabe handelt und nicht um eine Soll-Vorgabe. Der UVV geht davon aus, dass das Bezirksamt diesen Beschluss ab sofort entsprechend umsetzt.

 

2.Der UVV stellt noch einmal ausdrücklich klar, dass das Bezirksamt auch entsprechend den beiden Punkten 3. und 4. verfahren muss, sofern es innerhalb des Plangebietes nicht möglich ist die Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

 

3.Der UVV macht noch einmal deutlich, dass es völlig inakzeptabel ist, dass im Rahmen der Baumaßnahme Maria-Louisen-Straße nur in einem Umkreis von 120 nach Ersatzstandorten gesucht wurde. Die fehlenden Ersatzbäume sind bis zum Frühjahr 2019 nach zu pflanzen.“

 

Begründung:

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.04.2017 folgenden Antrag (Drucksache 20-4204) einstimmig beschlossen:

1.) Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, für bezirkliche Verkehrsplanungen folgendes Verfahren zu etablieren:

 

1. Wenn es bei einer Verkehrsplanung zur Erreichung der verkehrlichen Ziele erforderlich ist, Baumverluste hinzunehmen, so soll zunächst versucht werden, innerhalb des Plangebietes möglichst viele der verlorenen Straßenbäume nachzupflanzen.

2. Wenn möglich, sollen mehr Bäume nachgepflanzt werden, als zur Fällung vorgesehen sind, um Straßenbaumverluste aus den letzten Jahren nach und nach auszugleichen.

3. Sollte das nicht möglich sein, so soll außerhalb des Plangebietes in der näheren Umgebung des beplanten Bereiches nach möglichen Standorten für Straßenbaum-Nachpflanzungen gesucht werden (angrenzende Straßen, Parallelstraßen) oder auf Flächen, die unmittelbar an den beplanten  Straßenraum angrenzen, aber nicht zum Straßenraum gehören (z.B. öffentliche Grünflächen, Flächen öffentlicher Unternehmen).

4. Sollte auch dadurch noch keine ausgeglichene Baumbilanz erreicht werden können, so soll außerhalb des Plangebietes im gesamten Stadtteil und auch in nahe gelegenen Teilen benachbarter Stadtteile nach Orten für Nachpflanzungen gesucht werden. Dabei sollen dann auch solche Standorte in Betracht gezogen werden, die auf bislang versiegelten Verkehrsflächen hergerichtet werden könnten.

5. Die zu fällenden Bäume und die gewählten Orte für Nachpflanzungen werden dem zuständigen Regionalausschuss gemeinsam mit der Verkehrsplanung vorgestellt und im Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme genannt (Tabelle mit Angabe der Örtlichkeiten sowohl für gefällte Bäume als auch für Ersatzstandorte, z.B. „Straße A Höhe Hausnummer xy”).

6. Die Kosten für dieses Verfahren, insbesondere für die Suche nach möglichen Standorten und die Nachpflanzungen, sind integraler Bestandteil der jeweiligen Verkehrsbaumaßnahme und daher durch denjenigen zu tragen, der diese finanziert.

 

2.) Das genannte Verfahren soll erstmals für den Umbau der Maria-Louisen-Straße, Abschnitt Dorotheenstraße bis Barmbeker Straße, Anwendung finden. Die gewählten Orte für Nachpflanzungen werden in diesem Fall nachträglich im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vorgestellt.

 

Herr Rösler begrüßt, dass Frau Olszewski das Bestreben der Verwaltung, so wenig Bäume wie möglich zu fällen und wenn sie dann gefällt werden müssen, diese so optimal wie möglich zu ersetzen, entsprechend gewürdigt hat. Der Antrag wird aber eher als Bestätigung der vom Bezirksamt gelebten Praxis gesehen.

 

Inzwischen wurde bekannt, dass es sich nach Auffassung des Bezirksamtes Hamburg-Nord bei dem oben zitierten Beschluss um eine Soll-Vorschrift handelt, die aus Sicht des Bezirksamtes nicht unbedingt umgesetzt werden muss. Nach Auffassung des Bezirksamtes ist es auch völlig ausreichend, wenn z.B. im Rahmen der Baumaßnahme Maria-Louisen-Straße nur in einem Radius von 120 Metern um die Baumaßnahme herum nach neuen Standorten gesucht wird.

 

Für die Baumaßnahme Maria-Louisen-Straße bitte ich um Mitteilung, welche Straßen/Quartiere bzgl. der Ersatzstandorte geprüft wurden.

Es wurde ein Bereich im Radius von 120 m zum Entnahmestandort geprüft.

 

Zudem bitte ich um Mitteilung, wo Sie im Antrag die Basis für Ihre Interpretation, dass es sich nur um eine Soll-Vorschrift handelt, sehen. Denn m.E. macht sowohl die Überschrift des Antrags als auch die einleitenden Worte sowie der beschlossene Antrag eindeutig deutlich, dass es sich um eine Muss-Vorschrift handelt.

Die Soll-Vorgabe ergibt sich aus dem Petitum. Diese Beschlusslage setzt in den Punkten 1 – 4 Sollvorgaben.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.