Straßen- und Wegebeleuchtung in Hamburg-Nord
Anfrage gem. § 27 BezVG
Viele Bürgerinnen und Bürger in Hamburg-Nord empfinden die Fuß- und Radwege als zu dunkel. Die Beleuchtungskonzepte unseres Bezirks fußen auf Überlegungen aus den 60er Jahren und wurden seither wenig bis gar nicht verändert. Darüber hinaus werden bis zu 100 unterschiedliche Leuchtmitteltypen eingesetzt. Hamburg plant allein -nur für die Energiezufuhr - für dieses Jahr für die Straßenbeleuchtung Ausgaben in Höhe von 400.000 Euro ein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:
Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:
Zu 1.:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist zuständig.
Zu 2.:
Es gibt einheitliche Vorgaben, die fortlaufend weiterentwickelt und angepasst werden. Dadurch bestehen bei gleichartigen Verkehrsflächen Unterschiede, die den zum Zeitpunkt der jeweiligen Herstellung geltenden Vorgaben entsprechen.
Zu 3.:
Die ReStra enthält keine Vorgaben zur öffentlichen Beleuchtung, sondern neben dem Hinweis, dass die Planung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erfolgt, Anhaltswerte für die zu berücksichtigenden Lichtpunktabstände in unterschiedlichen Situationen.
Zu 4.:
Die Gestaltung wird bedarfsorientiert und vorrangig nach technischen, ökonomischen sowie ökologischen Gesichtspunkten festgelegt. In den dafür definierten Bereichen nimmt die Landesplanung Einfluss auf die Gestaltung. Eine Bürgerbeteiligung erfolgt in Hamburg nicht.
Zu 5.:
Die öffentliche Beleuchtung ist nicht auf den Bedarf an Beleuchtung auf privaten Grundstücken ausgelegt – die etwaige Beleuchtung (Streulicht) privater Flächen ist daher nicht beabsichtigt.
Zu 6.:
Vorrangiges Kriterium ist die Verkehrssicherung, die in erster Linie die Erkennbarkeit von Gefahrenstellen zum Ziel hat. Daneben werden für die gesamte Beleuchtungsanlage (Masten, Leuchten und Lampen) die Bau- und Unterhaltungskosten berücksichtigt sowie Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit bei der Produktion und der Entsorgung und im Kontext auch Lichtimmission und Artenschutz betrachtet.
Zu 7.:
Der Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksämter. Über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel muss der Bezirk Auskunft geben.
Zu 8.:
Sowohl die Nutzung der Masten als Träger für Ladeinfrastruktur und Kommunikationstechnik als auch die „Smart-City“-Funktionalität der Leuchten wird seit Langem betrachtet und in unterschiedlichem Umfang genutzt. Das öffentliche W-LAN der FHH unter der Marke „MobiKlick“ wird über Access-Points an zahlreichen Masten der öffentlichen Beleuchtung bedient. Die Nutzung für Ladeinfrastruktur hat sich bisher als nicht zielführend erwiesen, da an den bestehenden Masten die technischen Voraussetzungen überwiegend nicht gegeben sind und allenfalls nur sehr geringe Ladeleistungen ermöglichen.
Zu 9.:
Es wird derzeit gemäß des Bürgerschaftlichen Ersuchens (Drucksache 21/18363) an einer Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes gearbeitet und zum 30.06.2020 vorgelegt. Darüber hinaus werden heutzutage bei Neubauten bereits geringere Abstände gemäß aktuell geltender Regelwerke gewählt.
Andreas Schott Martina Lütjens
Fraktionsvorsitzender Dr. Petra Sellenschlo
Keine
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