21-4009

Stoppt die Mobilitätswende in städtischen Erhaltungsgebieten?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Ende November 2022 berichtet das Abendblatt darüber, dass der Bezirk Hamburg-Nord das Aufstellen einer Ladesäule in Eppendorf verbietet. Als Grund für die Ablehnung wird das dortige städtische Erhaltungsgebiet angeführt.

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welchen Stellenwert haben Ladesäulen für Kraftfahrzeuge im Klimaschutzkonzept des Bezirksamts Hamburg-Nord?
  2. Welchen Beitrag können Ladesäulen für Kraftfahrzeuge für das bezirkliche Klimaschutzkonzept leisten?
  3. Wie viele Ladesäulen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord seit 2018 und im laufenden Jahr genehmigt? Bitte tabellarisch nach Jahren auflisten.
  4. Wie viele Ladesäulen wurden seit 2018 bzw. im laufenden Jahr durch das Bezirksamt Hamburg-Nord jeweils mit welcher Begründung abgelehnt? Bitte tabellarisch nach Jahren auflisten.
  5. Welche politischen Gremien wurden über die Ablehnung jeweils wann informiert? Falls nicht, warum jeweils nicht und wer hat dies in Abstimmung mit wem entschieden?
  6. Liegt für die Ladesäule vor dem Bezirksamt Hamburg-Nord die Zustimmung der Behörde für Kultur und Medien/Denkmalschutzamt vor? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?
  7. Stehen weitere Ladesäulen im Bezirk Hamburg-Nord im Umkreis von Denkmälern? Wenn ja, welche und wann wurde für diese jeweils eine Genehmigung erteilt?
  8. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt Hamburg-Nord, um zukünftig Ladesäulen auch in städtischen Erhaltungsgebieten einrichten zu können?
  9. Welche Herausforderungen bestehender gesetzlicher Regelungen behindern nach Meinung des Bezirksamts Hamburg-Nord die Umsetzung der bezirklichen Klimaschutzideen und Überlegungen der Mobilitätswende?

 

 

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