21-1984

Stolpersteine nicht vergessen! Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die Wiederkehr des Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am

27. Januar 1945 ist Anlass für die Woche des Gedenkens in Hamburg. Auch im Bezirk

Hamburg-Nord gedachte man dieses Jahr mit einer Feierstunde der Opfer.


Seit vielen Jahren werden in Erinnerung der Opfer Stolpersteine am letzten Wohnort verlegt. So wird auch entlang der Wellingsbütteler Landstr. an vier Standorten der neun Opfer gedacht.

 

1. Elsbeth Marie Horschitz Wellingsbütteler Landstraße 110

2. Gertrud Emma Horschitz Wellingsbütteler Landstraße 110

3. Dora Canepa,  Wellingsbütteler Landstraße 165

4. Elisabeth Mansfeld Wellingsbütteler Landstraße 165

5. Amalie Röhmann Wellingsbütteler Landstraße 165

6. Anna Röhmann Wellingsbütteler Landstraße 165

7. Martin Röhmann Wellingsbütteler Landstraße 165

8. Ernst Mittelbach Wellingsbütteler Landstraße 186

9. Heinz Priess Wellingsbütteler Landstraße 243

 

Der LSBG plant in diesem Sommer mit einer Großbaustelle die Sanierung der Wellingsbütteler Landstr. Hierzu gehört auch die Instandsetzung der Gehwege.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die zuständige Behörde:

 

  1. Ist dem LSBG bekannt, dass an den genannten Standorten Stolpersteine verlegt sind?

 

Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Ja, die Stolpersteine wurden auch in der Vermessung mit erfasst. Sie werden im Erläuterungsbericht der zweiten Verschickung Berücksichtigung finden.

  1. Wo und wie wird der LSBG diese Steine während der ca. fünf Jahre langen
    Bauzeit zu lagern?

 

Die Steine werden während der Arbeiten in den einzelnen Abschnitten angemessen gelagert.

 

3. Werden diese Steine nach Beendigung der Baumaßnahme am gleichen Standort wieder verlegt?

 

Ja, die Stolpersteine werden an Ort und Stelle wieder verlegt.

 

 

Dr. Andreas Schott                                              Martina Lütjens

CDU-Fraktionsvorsitzender Gunter Herwig

 

 

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