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Steuergeld für Gutachten und Fahrradparkplätze in Barmbek-Süd, die niemand braucht?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In der Sitzung des RegA BUHD am 19. September 2022 wurde unter TO-Punkt 4 das Konzept zur Umsetzung des Fahrradparkens vorgestellt. Fünf Jahre ist nichts passiert, was an den Ergebnissen des damaligen Gutachtens liegen mag: im untersuchten Bereich des Komponistenviertels wurde in weiten Teilen kein wirklicher Mangel an Abstellplätzen für Fahrräder festgestellt - eher das Gegenteil ist, besonders an den vielen "Grün"-Straßenzügen, erkennbar.

Umso erschreckender, im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Steuereinnahmen, ist es, dass es im Jahr 2022, unter der Prämisse einer Aktualisierung des mittlerweile offenbar als veraltet angesehenen Gutachten, erneut ein (unterm Strich gleichlautend wirkendes) Gutachten beauftragt wurde (Zitat Protokoll RegA BUHD 19.09.2022: "Das Bezirksamt Hamburg-Nord habe die Firma beauftragt, das Konzept aus 2017 zu aktualisieren, so dass eine Umsetzung erfolgen könne."), was dann schlussendlich als "Update" nur die Erkenntnisse von 2017 mit einer fehlenden Mangellage noch einmal manifestiert.

Weder in der Bezirksversammlung noch im RegA BUHD gab es allerdings einen Antrag, eine Aktualisierung des Gutachtens zu beauftragen. Auch die in der RegA BUHD-Sitzung vom 19.09.2022 genannten und vorgestellten Maßnahmen lassen massive Zweifel an der Prioritätensetzung, dafür aber Vermutungen nach primär ideologischen Gründen für die geplante Umsetzung aufkommen.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

1.)             Das ursprüngliche Fahrradparkplatzgutachten wurde am 16. Februar 2017 beantragt, und gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen. In welchem Ausschuss der Bezirksversammlung wurde jetzt die Beauftragung einer Aktualisierung des Fahrradparkplatzgutachtens von 2017 beraten, beantragt und/oder beschlossen?

2.)             Falls es keinen Beschluss der Bezirksversammlung, oder eines ihrer Ausschüsse gab: Wie und wann und auf welcher Grundlage wurde die Aktualisierung beauftragt?

 

3.)             Das Fahrradparkplatzgutachten im Jahr 2017 wurde durch die Firma SWECO durchgeführt. Warum wurde die Aktualisierung des Gutachtens jetzt durch die Ingenieurpartnerschaft Diercks Schröder durchgeführt?

 

4.)             Wie hoch waren die Kosten für die Aktualisierung des Fahrradparkplatzgutachtens von 2017? Bitte die Rechnung von Diercks Schröder der Antwort beilegen.

 

5.)             Wie lautet die Rahmen- und/oder Zweckzuweisung, aus der die Aktualisierung des Gutachtens bezahlt wird?

 

6.)             Wie sind jetzt die konkreten Umsetzungen der Maßnahmen geplant? Bitte eine aussagekräftige Zeitachse mit Meilensteinen der Antwort beilegen.

 

7.)             Welche Kosten werden im Rahmen der Umsetzung anfallen?

 

8.)             Wie viele Autoparkplätze werden im Zuge der Umsetzung des Fahrradparkplatzgutachtens entfernt bzw. sind gefährdet?

 

9.)             Das Fahrradparkplatzgutachten von 2017 sollte eine Arbeitsgrundlage sein. Warum wurde, um Kosten zu sparen, mit einer darauf basierenden Aktualisierung nicht Personal aus dem Bezirksamt Hamburg-Nord, oder der FHH beauftragt (z.B. die Koordinatorin für die Mobilitätswende)?

 

10.)         Ist der Herr Bezirksamtsleiter der Meinung, dass es sich bei allen genannten Maßnahmen - einschließlich der mittlerweile ZWEI Gutachten - um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Steuereinnahmen und um eine richtige Prioritätensetzung handelt?

 

Anhänge

 

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