21-0107

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Schulentwicklungsplans für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg
Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.08.2019
15.08.2019
Sachverhalt

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat einen Referentenentwurf für einen Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg vorgelegt und die Bezirksversammlungen aufgefordert zu diesem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

Die Verabschiedung eines aktuellen Schulentwicklungsplans ist aufgrund der in Hamburg stark steigenden Schülerzahlen dringend notwendig. Es ist kaum nachvollziehbar, dass der Entwurf trotz der schon lange absehbaren Entwicklung erst jetzt veröffentlicht wird. Außerdem beschränkte sich der Entwurf eines Schulentwicklungsplans sich lediglich auf die allgemeinbildenden Schulen in staatlicher Trägerschaft. Im Gegensatz zu früheren Schulentwicklungsplänen werden in diesem Entwurf die berufsbildenden Schulen ebenso ausgeblendet, wie die Schulen für körperlich oder geistig Behinderte und für lerneingeschränkte Schüler. Zudem werden die Schulen in kirchlicher oder freier Trägerschaft nicht einmal nachrichtlich aufgenommen, obwohl auch sie einen großen Anteil an der Schullandschaft in Hamburg haben.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

A) Allgemeine Stellungnahme:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die Behörde für Schule und Berufsbildung auf, den Schulentwicklungsplan um die Berufsschulen und die besonderen Schulen für körperlich und geistig Behinderte sowie für lerneingeschränkte Schüler zu erweitern.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die Behörde für Schule und Berufsbildung auf, die derzeitigen und (soweit bekannt) zukünftigen Kapazitäten der Schulen in kirchlicher oder freier Trägerschaft bei den jeweiligen Regionen nachrichtlich mit aufzuführen.

B) Stellungnahme zu einzelnen Standorten:

  1. Region 12 (Hoheluft-Ost, Eppendorf, Groß Borstel, Alsterdorf und Winterhude)

    a) Die Neugründung der Campus-Stadtteilschule am Standort Tessenowweg / Hebebrandstraße zur Versorgung der zu erwartenden Schüler im Pergolenviertel mit jeweils drei Stadtteil- und Gymnasialzügen wird ausdrücklich begrüßt. Jedoch fehlt für Schüler aus diesem Bereich eine Grundschule, da die vorhandenen Grundschulen auf Barmbeker und Ohlsdorfer Gemarkung für Grundschüler aufgrund der Verkehrssituation und der trennenden Wirkung der Bahntrasse kaum ohne elterliche Begleitung erreichbar sind. Dies wird dem Konzept „kurze Beine – kurze Wege“ nicht gerecht. Deshalb wird gefordert, entweder am Standort Tessenowweg / Hebebrandstraße oder in der City Nord (hier böte sich die Fläche des ehemaligen Postamts Hamburg 60 im Überseering an) auch eine Grundschule einzurichten.

    b) Aufgrund der stark zunehmenden Schülerzahl in Groß Borstel – die Grundschule soll zur Fünfzügigkeit ausgebaut werden – wird die Behörde für Schule und Berufsbildung aufgefordert, zu prüfen, ob in Groß Borstel eine weiterführende Schule mit tragfähiger Schülerzahl eingerichtet werden kann, und der Bezirksversammlung bis Ende 2019 über das Prüfungsergebnis zu berichten.
  2. Region 13 (Uhlenhorst, Hohenfelde, Barmbek und Dulsberg)

    a) Es wird drauf hingewiesen, dass sich die Ilse-Löwenstein-Schule im Standtteil Barmbek-Süd und nicht in Uhlenhorst befindet, so dass insbesondere für die südliche Uhlenhorst und für Hohenfelde weiterhin ein Stadtteilschulstandort fehlt. Hier wird gefordert, dass für diesen Bereich eine Stadtteilschule neu geschaffen wird. Sofern dies räumlich möglich ist, bietet sich an, das geplante Gymnasium am Standort Eilbektal 35, dessen Errichtung ausdrücklich begrüßt wird, als Campus-Stadtteilschule mit Gymnasial- und Stadtteilzügen zu führen. Falls dieses nicht möglich ist, sollte ein eigenständiger Standort gefunden werden. Schließlich wird die Kapazitätsverringerung der Schule auf der Uhlenhorst von dreieinhalb auf drei Grundschulzüge von der Fachbehörde nicht begründet. Aufgrund der weiterhin zu erwartenden hohen Anmeldezahlen für diese Schule wird die Kapazitätsverringerung abgelehnt.

    b) In Anbetracht der höchst wahrscheinlichen Schließung der katholischen Sophienschule muss die dadurch verringerte Schulkapazität in Barmbek-Süd in jedem Fall durch staatliche Angebote kompensiert werden. Es ist daher nötig, den (planungsrechtlich gesicherten) Standort Elsastraße zukünftig für eine staatliche Schulnutzung zu sichern. Auch die (bereits feststehende) Schließung der katholischen Franz-von-Assisi-Schule in Barmbek-Nord wird die Schulkapazität im Stadtteil verringern. Hier ist ebenfalls darauf zu achten, ob die umliegenden Schulen die Kapazitäten kompensieren können.

    c) Zur neuen Grundschule kann ohne Angabe, wo diese eingerichtet werden soll, keine Stellung genommen werden. Hier wird die Behörde für Schule und Berufsbildung gebeten kurzfristig einen Standort zu benennen und die Bezirksversammlung mit neuer Stellungnahmefrist zu beteiligen.
  3. Region 14 (Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn)

    Die Einrichtung einer Grundschule am Standort Eschenweg wird ebenso begrüßt, wie die Revision der Fehlentscheidung den Standort Grellkamp aufzugeben. Die Tatsache, dass am Grellkamp ein Gymnasium eingerichtet wird, führt jedoch dazu, dass es in Langenhorn westlich der Tangstedter Landstraße weiterhin keinen Stadtteilschulstandort geben wird. Vor diesem Hintergrund wird gefordert, entweder den Standort Grellkamp als Campus-Stadtteilschule mit Gymnasial- und Stadtteilzügen zu führen, oder einen anderen Standort für eine Stadtteilschule in Langenhorn westlich der Langenhorner Chaussee zu finden.

 

 

Claus-Joachim Dickow

Nele Bruns

Ralf Lindenberg

Ricarda Nissen-Schütt