21-1736

Stellungnahme der SPD-Fraktion
Maßnahme: Projekt 12837, Wellingsbütteler Landstraße von Fuhlsbüttler Straße bis Borstels Ende
(1. Planverschickung)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.11.2020
Sachverhalt

 

Am 29. September 2020 wurde dem Regionalausschuss FOLAG (Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel) vom LSBG die 1. Verschickung der Planung zur Wellingsbütteler Landstraße zwischen Fuhlsbüttler Straße und Borstels Ende vorgestellt. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Vor diesem Hintergrund gibt die SPD-Fraktion folgende Stellungnahme ab:

 

  1. Allgemeine Einschätzung

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Wellingsbütteler Landstraße nunmehr saniert werden soll. Wir begrüßen vor allem den Erhalt von fast allen Bäumen. Es sollen lediglich drei auf Höhe der Fuhlsbüttler Straße gefällt werden. Ersatzpflanzungen sind zudem geplant. Wir befürworten außerdem die Entzerrung von Fuß- und Radverkehr. Beide müssen sich bis jetzt den Bürgersteig zwischen Baum- und Parkplatzbestand sowie den privaten Gründstücken teilen, sodass für beide Verkehrsgruppen jeweils relativ wenig Platz bleibt.

Bei der bevorzugten Variante bewerten wir jedoch den geringen Platz für Rad- und Pkw-Verkehr auf der Fahrbahn. Hier sehen wir ein Gefährdungsrisiko für die Radfahrenden. Das Konfliktpotential wird daher eher lediglich vom Bürgersteig auf die Fahrbahn verlagert. Die SPD-Fraktion regt daher dringend eine Maßnahme an, welche die Sicherheit gerade für Radfahrende erhöht. Probleme sieht die SPD-Fraktion zudem bei der Durchführung des Beteiligungsverfahrens. Es ist sicherzustellen, dass dieses die Menschen vor Ort erreicht und mitnimmt.

 

  1. Bauphase

Die SPD-Fraktion spricht sich positiv für das Vorhaben der verschiedenen Stellen aus, eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen zu koppeln. Dadurch wird verhindert, dass in den nächsten Jahren die Wellingsbütteler Landstraße für einzelne Arbeiten immer wieder gesperrt und aufgerissen werden muss. Insofern achtet die Verwaltung hier auf Effektivität.

Problematisch kann sich jedoch die auf fünf Jahre angelegte Bauphase darstellen. Gerade die Anwohnenden werden hier vor immense Herausforderungen gestellt, z.B. wenn sie keinen direkten Zugang mit motorisierten Verkehrsmitteln zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung haben. Besonders betroffen werden hierbei ältere und mobilitätseingeschränkte Mitmenschen sein. Es ist daher sicherzustellen, dass der Zugang für alle Anwohnenden der Wellingsbütteler Landstraße nicht unnötig erschwert wird. Die Menschen vor Ort müssen auch aufgeklärt werden, an wen sie sich konkret während der Bauphasen wenden können, wenn es Probleme mit dem Baustellenmanagement gibt.

Der Zugang ist für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge jederzeit für den gesamten Einzugsbereich zwischen Alsterlauf und Friedhof zu gewährleisten. Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, dass in dem Gebiet Schulen und Einrichtungen der Altenpflege befinden.

Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die zur Umgehung der gesperrten Wellingsbütteler Landstraße zu nutzenden Straßen im Bereich Klein Borstel besonderer Regelungen zum Verkehrsfluss bedürfen. Hier sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass derzeitige ruhige Wohnstraßen nicht zu tatsächlichen Hauptverkehrsstraßen mutieren.

Angesichts der langen Bauphase regt die SPD-Fraktion an, im Vorfeld zu prüfen wie sich evtl. geplante Baumaßnahmen im Straßenzug Brombeerweg/Alte Landstraße auswirken. Zudem wurde die Wellingsbütteler Landstraße in der Vergangenheit für den Busersatzverkehr genutzt. Daher sollte sichergestellt werden, dass auf den Strecken der Hochbahn und S-Bahn Hamburg für den geplanten Zeitraum der Bauphase kein Ersatzverkehr für den Bereich vorgesehen ist. Diese soll durch die Sperrung nicht in Zeitverzug geraten. Auch der Zugang zum Albert Schweitzer Gymnasium, zum Sportplatz Struckholt und zum Oberalster VfW sollte zu jeder Zeit gewährleistet sein.

 

  1. Fußverkehr

Die SPD-Fraktion begrüßt die zukünftige Entlastung des Fußverkehrs auf dem Bürgersteig. Dieser muss nach Umsetzung der Planung nicht mehr mit dem Radverkehr geteilt werden. Positiv bewertet die Fraktion zudem die Bevorzugung des Fußverkehrs bei einmündenden Straßen zur Wellingsbütteler Straße. Die Straße dient unter anderem als Schulweg für die drei angrenzenden Schulen. Gerade Schulkinder sind als Verkehrsteilnehmende nicht immer in dem erforderlichen Maße im Straßenverkehr aufmerksam. Daher ist es wichtig, dass sie als Teil des Fußverkehrs geschützt und bei Straßenquerungen bevorzugt werden.

Unglücklich findet die SPD-Fraktion jedoch die vom Radstreifen zu den Fahrradbügeln führende Rampe vor der U-Bahnstation Klein Borstel auf der nördlichen Seite der Wellingsbütteler Landstraße. Diese schneidet den Weg für den Fußverkehr ein, sodass sich die Zufußgehenden u.a. nicht geradeaus bewegen können, sondern die Rampe erst einmal umgehen müssen. Für mobilitätseingeschränkte Personen, die sich auf dem Fußweg bewegen, stellt diese Rampe durchaus ein kleines Hindernis dar.

Da sich die Rampe direkt vor dem Bereich der Lichtsignalanlage befindet, scheint die Rampe nicht wirklich erforderlich. Die Radfahrenden, die zu den Fahrradbügeln gelangen möchten, können einfach im Bereich der Lichtsignalanlage absteigen und dann den Fußverkehr queren. Der Nutzen für den Radverkehr hinsichtlich der Rampe wiegt nicht den hierdurch verursachten Nachteil für den Fußverkehr wieder auf.

Die SPD-Fraktion bevorzugt, wie auch in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, eine Lösung, die keine unnötige Einschränkung für den Fußverkehr beinhaltet. Insbesondere die gerade geschaffene verbesserte Erreichbarkeit der U-Bahn Klein Borstel (Schaffung eines Fahrstuhls) sollte nicht durch derartige bauliche Maßnahmen konterkariert werden.

Die SPD-Fraktion regt zudem eine bessere und modernere Fußwegebeleuchtung an. Die Planung lässt nicht erkennen, dass eine solche vorgesehen ist. Diese ist aber besonders an Abenden und in der dunklen Jahreszeit wichtig, damit keine Unfälle auf Grund der schlechten Sichtverhältnisse passieren und das Sicherheitsgefühl steigt. Die Beibehaltung der alten Anlagen entspricht zwar den Vorschriften, ist aber für die Zukunft einer modernen Stadt nicht auskömmlich.

 

  1. Radverkehr

Auch aus Sicht des Radverkehrs ist eine Verlagerung weg vom Fußweg zunächst positiv zu bewerten. Auf Grund der Lage vor Ort muss sich der Radverkehr jedoch mit Fahrradschutzstreifen begnügen, die in der Breite nicht den Vorgaben der ReStra entsprechen. Von anfangs 1,85m schmälern sich beide Fahrradschutzstreifen ab U Klein Borstel auf jeweils 1,5m. Da auch die vorgesehene Fahrbahn für den motorisierten Verkehr verhältnismäßig schmal ist, besteht für den Radverkehr leider ein Gefährdungspotential. Insbesondere auf Grund der Nutzung als Schulweg sieht die SPD-Fraktion dies sehr kritisch. Der motorisierte Verkehr muss daher angehalten werden, mit immenser Sorgfalt auf den Radverkehr zu achten, wenn ein Ausweichen auf den Fahrradschutzstreifen aus Platzgründen erforderlich ist. Es sollte daher geprüft werden, ob eine besondere optische Hervorhebung, sowie eine hervorragende Ausleuchtung des Fahrradschutzstreifens möglich ist.

Auf Höhe des Schluchtwegs befindet sich der Zugang vom Alsterwanderweg, der sowohl von Anwohnenden, Erholungssuchenden und Schulkindern genutzt wird. Da die Nutzung u.a. mit dem Fahrrad erfolgt, spricht sich die SPD-Fraktion für eine Absenkung des Kantsteins im Bereich der Lichtsignalanlage aus.

 

Die SPD-Fraktion würde im Übrigen sehr begrüßen, wenn eine Stadtradstation bei der U-Bahnhaltestelle Klein Borstel eingerichtet wird. Der Regionalbereich FOLAG weist leider noch keine ausreichende Anzahl an Stadtradstationen auf. Die Planung der vorliegenden Maßnahme sollte daher unbedingt eine solche miteinbeziehen.

 

  1. Motorisierter Verkehr

Der motorisierte Verkehr wird durch die Umsetzung der Planung einige Einschränkungen hinnehmen müssen. Zum einen verringert sich die Breite der tatsächlichen Fahrbahn, zum anderen ist der Fußverkehr bei einmündenden Straßen bevorrechtigt. Die Fahrbahnbreite variiert je nach Abschnitt etwas. An den meisten Stellen weist sie eine Breite von 4,50m auf, an der schmalsten Stelle auf Höhe der Stübeheide misst sie jedoch nur 4,36m.  Dieser Umstand wird insbesondere bei breiten Fahrzeugen wie SUVs, LKWs und Fahrzeugen der Müllabfuhr zu Ausweichverkehr auf die Fahrradschutzstreifen führen. Die SPD-Fraktion befürchtet, dass es angesichts der neuen Breite und der bisher tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten durch den motorisierten Verkehr zu einer erhöhten Gefährdungslage für den Radverkehr führen kann. Es wird daher dringend angeraten, Blitzer auf der Wellingsbütteler Landstraße aufzustellen oder die Maximalgeschwindigkeit, eventuell auch temporär an besonderen Gefahrenstellen auf 30 km/h zu senken. Angesichts des Gefährdungspotential für Radfahrende bittet die SPD-Fraktion um Prüfung, ob bzw. inwiefern Schwerlastverkehr von der Wellingsbütteler Landstraße verbannt werden kann.

 

  1. Grünbestand

Die SPD-Fraktion begrüßt sehr, dass sich für eine Variantenplanung entschieden wurde, die keine Fällung der Straßenbäume an der Wellingsbütteler Landstraße beinhaltet. Vielmehr wurde um die Baumreihen auf beiden Seiten herum geplant. Lediglich drei Bäume im Kreuzungsbereich zur Fuhlsbütteler Straße sind auf Grund der Sielarbeiten nicht haltbar. Positiv ist daher die Ersatzpflanzung von zwei Bäumen in unmittelbarer Nähe zu bewerten.

 

  1. Beteiligung

Bei einem solch großen und teilweise sehr einschneidenden Vorhaben spricht sich die SPD-Fraktion für ein groß angelegtes Beteiligungsverfahren für alle Anwohnenden und Betroffenen aus. Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass nur ein solches Verfahren, das ernsthaft und allumfassend betrieben wird, schließlich zur Akzeptanz des Vorhabens führen kann.

Angesichts der anhaltenden Pandemielage ist eine Beteiligung mit physischen Zusammenkünften derzeit nicht tragbar. Daher begrüßt die SPD-Fraktion, dass die Verwaltung moderne Wege geht und eine Onlinebeteiligung ins Leben gerufen hat. Hierauf wurde bereits mit Karten per Briefkasteneinwurf aufmerksam gemacht.

Die SPD-Fraktion hat allerdings Kenntnis darüber, dass leider nicht alle Anwohnenden in der direkten Umgebung eine solche Karte erhalten haben. Um niemanden der direkten Anwohnenden auszuschließen, sollte unbedingt ermittelt werden, in welchem Bereich keine Infokarten verteilt wurden. Zudem sollte der Zeitraum der Onlinebefragung verlängert werden, damit sich auch nachträglich informierte Personen beteiligen können.

 

  1. Schlussbemerkung

Die SPD-Fraktion fordert eine zeitnahe zweite Verschickung der Planung an, welche eine mindestens temporäre Reduzierung auf Tempo 30 und die damit einhergehenden baulichen Maßnahmen vorsieht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Für die SPD-Fraktion

Angelina Timm

Karin Ros