Stellungnahme der GRÜNEN Fraktion
Maßnahme: Projekt 12837, Wellingsbütteler Landstraße von Fuhlsbüttler Straße bis Borstels Ende
(1. Planverschickung)
Am 29. September 2020 wurde den Mitgliedern des Regionalausschusses FOLAG (Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel) vom LSBG die 1. Verschickung der Planung zur Wellingsbütteler Landstraße zwischen Fuhlsbüttler Straße und Borstels Ende vorgestellt. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Vor diesem Hintergrund gibt die GRÜNE Fraktion folgende Stellungnahme ab:
Die GRÜNE Fraktion begrüßt die geplante Grundinstandsetzung. Die Wellingsbütteler Landstraße ist eine Bezirkliche Radverkehrsroute und steht damit gemäß des Koalitionsvertrages auf Bürgerschaftsebene im Fokus der radverkehrlichen Entwicklung (S. 106). Positiv bewerten wir insbesondere den Erhalt aller vorhandenen Bäume und die Trennung des Rad- und Fußverkehrs. Der beidseitige Fahrrad-Schutzstreifen erlaubt den Baumerhalt, entlastet den Fußverkehr und wird die aktuellen Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgänger*innen entschärfen.
Wir erkennen an, dass bei Erhalt aller Bäume nur wenig Platz für den Fuß-, Rad- und Autoverkehr verbleibt. Die uns vorliegende Planung reduziert die Fahrbahnbreite für den Rad- und Autoverkehr auf eine Breite, die wir sehr kritisch sehen. Schon bei der Begegnung von zwei größeren Autos (z.B. SUVs) muss eines der Fahrzeuge regelhaft auf den Schutzstreifen ausweichen. Die gilt umso mehr für Lkw und Servicefahrzeuge wie Müllautos u.ä.. Fährt zeitgleich ein Radfahrender auf dem Schutzsteifen, muss eines der Fahrzeuge regelkonform langsam hinterherfahren, bis ein Überholen möglich ist. Bei einer Hauptverkehrsstraße in der aktuell Tempo 50 angeordnet ist und die oft mit mehr als 50 km/h befahren wird, liegt hier eine besondere Gefahrenlage insbesondere für Radfahrende vor. Zudem wird das subjektive Sicherheitsempfinden insbesondere von jüngeren und unsicheren Radfahrenden erheblich gestört.
Durch die beiden direkt anliegenden weiterführenden Schulen sind hier auch insbesondere vor Schulbeginn und nach Schulende sehr viele Schüler*innen auf dem Fahrrad unterwegs. Diese müssen in besonderer Weise geschützt werden.
Die Planung verweist auf die Weidestraße und den ‚erfolgreich‘ gebauten Schutzstreifen, der ähnlich schmal ist und dennoch eine geringe Unfallhäufigkeit aufweist. Wir können die Begeisterung über den Schutzstreifen in der Weidestraße nicht teilen, da die Kritik daran nicht abreist. Vielmehr vermuten wir, dass das absolute Aufkommen an Radfahrenden gesunken ist, da Radfahrende die Weidestraße meiden.
Sollte es keine andere Möglichkeit geben, Fuß-, Rad- und Autoverkehr auf der Wellingsbütteler Landstraße Platz einzuräumen, können wir der Planung nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass auf gesamter Länge Tempo 30 angeordnet und eine Einhaltung durch entsprechende bauliche Maßnahmen auch durchgesetzt wird.
Ebenfalls im Landes-Koalitionsvertrag vereinbart ist ein Radschnellweg, welcher in Höhe der U-Bahn-Station Klein Borstel entlang der Wellingsbütteler Landstraße weitergeführt werden soll, um dann in Form der Veloroute 4 in der Rathenaustraße in Richtung City weitergeführt zu werden. Die Planung des Radschnellweges muss schon jetzt berücksichtigt werden, damit später keine teuren Umbauarbeiten notwendig sind. Der entsprechende Standard muss angewendet werden. Herausfordernd ist dabei, dass die Sielerneuerung auf der Höhe der Fuhlsbüttler Straße startet, so dass hier zügig Entscheidungen getroffen werden müssen.
In diesem Teilstück verbreitert sich die Fahrbahn gemäß Planung ausschließlich zugunsten des MIV. Die GRÜNE fordert hier entsprechend des Koalitionsvertrages einen Hochbordradweg mit 2,50 m Breite beidseitig der Wellingsbütteler Landstraße. Dies halten wir auch aus Sicherheitsgründen für notwendig, um insbesondere Autofahrer*innen beim Einbiegen in die Wellingsbütteler Landstraße nicht den Eindruck zu vermitteln, dass hier eine breite Hauptverkehrsstraße ist, die zügig befahrbar ist.
Hiervon profitieren auch die Schüler*innen des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG), die aus Richtung Süd-West kommen.
Die Zufahrt vom Radweg in die Stichstraße zum ASG sollte zudem verbreitert werden.
Trotz Alternativen z.B. über den Brombeerweg, wird die Wellingsbütteler Landstraße nicht nur von den Klein Borstelern genutzt, sondern auch stark von Pendler*innen aus dem Norden Hamburgs in Richtung Innenstadt. Sollte die vorgestellte Variante umgesetzt werden, kann die Sicherheit der Radfahrenden nur durch die Anordnung und konsequente Durchsetzung von Tempo 30 gewährleistet werden. Die besondere Gefahrenlage betrifft nicht nur das angrenzende Seniorenwohnheim und zwei weiterführende Schulen, sondern die gesamte Strecke. Hier halten wir ein bloßes Aufstellen von Warnschildern nicht für ausreichend, sondern fordern zusätzlich bauliche Maßnahmen.
Die GRÜNE Fraktion bittet darum, zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 in der Wellingsbütteler Landstraße sinnvoll einzusetzen sind. So können z.B. abwechselnd auf beiden Straßenseiten platzierte Inseln wie am Alten Teichweg, bei die die Radfahrenden rechts ungehindert passieren können, eine Option sein. Auch ein „halber Kreisverkehr“ an Einmündungen verlangsamt den Kfz-Verkehr zuverlässig.
Die Planung sieht eine Fahrbahnbreite von 4,50 m ohne Mittelmarkierung vor. Diese Fahrbahnbreite halten wir im Hinblick auf die Schutzstreifen auf einer Hauptverkehrsstraße aus o.g. Gründen für sehr schmal. Bei dieser Planung muss dann zumindest sichergestellt werden, dass dies wirklich die Mindestbreite ist und nicht an einzelnen Stellen die Fahrbahn noch enger ist. Dies wurde bei der Vorstellung im Ausschuss von Seiten der Polizei vermutet. Tatsächlich ist in der Planung z.B. nordwestlich der Stübeheide 4,36 m als Breite vermerkt. Sollte dies der Fall sein, muss hier nach einer anderen Lösung gesucht werden, z.B. durch Versetzung des Kantsteins. Dies wäre an der o.g. Stelle möglich, da dort gemäß Karte ein Parkstand ist und kein Baum.
Dem Abschnitt zwischen dem Schluchtweg und dem barrierefreien Zugang zum Alsterwanderweg kommt eine besondere Bedeutung zu, da dieser sowohl von den Schüler*innen der Albert Schweitzer Schule (ASS) als auch den Klein Borstelern z.B. aus der Frankschen Siedlung sehr stark mit dem Rad und zu Fuß genutzt wird.
Dazu muss eine ausreichend breite Absenkung des Kantsteins und der Zuwegung vom Schutzstreifen zum Alsterzugang geplant werden.
Wirklich problematisch ist allerdings die Radverkehrsführung von der Alster kommend und nach links abbiegend, da es keinen sicheren Übergang gibt. Die GRÜNE Fraktion bittet darum, zu prüfen, ob hier eine Insel, die gleichzeitig zum Aufstellen der Radfahrenden dient, eine Möglichkeit für eine sichere Überquerung für Linksabbiegende ist. Diese würde gleichzeitig der Verkehrsberuhigung dienen.
Die GRÜNE Fraktion begrüßt die Gehwegüberfahrten ausdrücklich, da diese eine Bevorrechtigung des Fußverkehrs betonen.
Die Fraktionen bitten darum, zu prüfen, ob hier zusätzlich Bodenindikatoren für mobilitäts- und sehbehinderte Menschen eingebaut werden können.
An vier Nebenstraßen, welche in die Wellingsbütteler Landstraße einmünden, sind Ampelanlagen für Fußgänger*innen über die Wellingsbütteler Landstraße: Stübeheide, Schluchtweg, Kornweg und Borstels Ende. Alle Ampeln sind Bedarfsampeln und von Radfahrenden, die regelkonform auf der Straße dieser Tempo 30 Zonen fahren, nicht oder schlecht zu erreichen.
Die GRÜNE Fraktion bittet zu prüfen, ob für Radfahrende ein separater Taster in Höhe der Straße installiert werden kann, so dass diese sicher links abbiegen können.
In der Planung werden Radfahrende auf den veralteten Hochbordradweg im Kornweg geführt. Da der Kornweg eine Tempo 30 Zone ist, ist dieser nicht benutzungspflichtig. Dieser Hochbordradweg ist nicht nur baufällig, sondern auch sehr schmal und in der sogenannten ‚dooring zone‘. Konflikte mit Fußgänger*innen sind wahrscheinlich, so dass eine Benutzung nicht ratsam ist und nicht durch die Radverkehrsführung unterstützt werden sollte.
Die GRÜNE Fraktion bittet darum, den Schutzstreifen auf die Fahrbahn im Kornweg zu leiten, damit Radfahrende hier im Mischverkehr sicher fahren können.
Ziel jeder neuen Planung muss auch sein, Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden zu minimieren. Gemäß Planung müssen Fußgänger*innen den Radweg queren, um sich dann zwischen Fahrradweg und Fahrbahn aufzustellen, bevor sie die Wellingsbütteler Landstraße an der Ampel Höhe Fuhlsbüttler Straße queren. Die vorgesehene Aufstellfläche ist mit nur 1 Meter Breite sehr schmal, Konflikte sind daher zu Erwarten. Die Fraktion kann sich in diesem Bereich eine sog. „Berliner Lösung“ vorstellen, bei welcher der Radverkehr auf Radfahrstreifen neben der Kfz-Fahrspur geführt wird.
Gegenüber der U-Bahn-Station Klein Borstel in östlicher Richtung sieht die Planung eine Ableitung des Radweges rechts neben dem Radweg vor. Dies scheint uns unnötig kompliziert, zudem verleitet es ggf. Radfahrende dazu, auf dem Fußweg weiterzufahren. Die GRÜNE Fraktion bittet darum zu prüfen, ob nicht eine Aufstelltasche auf Fahrbahnniveau hier die bessere Alternative ist.
Die Planung lässt nicht erkennen, ob Sitzbänke vorhanden oder geplant sind. Die GRÜNE Fraktion bittet darum zu prüfen, ob in regelmäßigen Abständen seniorengerechte Bänke aufgestellt werden können. Die Mobilität gerade von Senior*innen hat sich in den letzten Jahren sehr erhöht. Diese sind aber im besonderen Maße darauf angewiesen, regelmäßig die Möglichkeit für eine kurze Pause zu haben.
Folgende Standorte bitten wir zu prüfen und ggf. weiter zu ergänzen:
- Knotenpunkt Fuhlsbüttler Straße
- Höhe U-Bahnhof Klein Borstel
- Höhe Zugang Alsterwiesen
- Höhe neuer Zugang Alster-Wanderweg ‚Rodelbahn‘
- Höhe Schluchtweg
- Höhe Kornweg
- Höhe Borstels Ende
Die GRÜNE Fraktion begrüßt die Erhöhung der Zahl der Fahrradbügel um 18, halten sie aber für zu gering. Die Fraktion bittet um Prüfung, wo weitere Fahrradbügel auch dezentral installiert werden können. Als Standorte schlagen wir mindestens jeweils zwei Fahrradbügel neben den oben genannten Standorten für Sitzbänke vor. Weitere in regelmäßigen Abständen entlang des gesamten Planungsgebietes.
Wir bitten darüber hinaus zu prüfen, ob ggf. statt Baumschutzbügel auch Fahrradbügel installiert werden können, wenn dies nicht zu Lasten der Bäume und deren Baumwurzeln geht.
Die GRÜNE Fraktion begrüßt die Herstellung der Parkstände mit wasser- und pflanzendurchlässigen Wabensteinen. Entstehende und vorhandene Grünflächen sollen mit Frühblühern bepflanzt und mit einheimischen Stauden, Büschen sowie anderen Blühpflanzen versehen werden, um die Insektenvielfalt und die Aufenthaltsqualität für Menschen im öffentlichen Raum zu fördern. Hierbei ist allerdings möglichst auf allergieauslösende Pflanzen zu verzichten. Zudem sollte die regelmäßige Pflege der Grünstreifen sichergestellt sein. Die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden ist zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Radfahrende hinsichtlich Überwucherungen durch Pflanzen.
Die GRÜNE Fraktion begrüßt den Baumerhalt. Laut Vorstellung im Regionalausschuss müssen lediglich drei Bäume auf der Kreuzung Fuhlsbüttler Straße gefällt werden, um dort erforderliche Sielbauarbeiten durchzuführen. Zwei Bäume können vor Ort ersetzt werden, ein dritter Baum an einem anderen Standort.
Die GRÜNE Fraktion bittet darum, bei der nächsten Vorstellung zu benennen, welche Arten gepflanzt werden und wo der Standort des dritten Baums sein wird.
Darüber hinaus wird darum gebeten zu prüfen, ob zusätzliche Bäume gepflanzt werden können. So ist sowohl südlich-östlich als auch nord-westlich der U-Bahn-Station Klein Borstel eine Neupflanzung geplant, es wären aber auch jeweils zwei Bäume möglich, wenn diese jeweils an den Enden des Parkstandes gepflanzt würden. Dies würden den Alleecharakter der Wellingsbütteler Landstraße betonen.
Es möge geprüft werden, ob Bedarf an weiteren E-Lade-Stationen besteht.
Auf Grund der anhaltenden Pandemielage finden derzeit keine öffentlichen Regionalausschusssitzungen statt. Bei derart umfangreichen Veränderungen wie im Rahmen der Grundsanierung der Wellingsbütteler Landstraße ist sicherzustellen, dass die Menschen vor Ort und nicht nur die Träger*innen öffentlicher Belange die Möglichkeit erhalten, Bedenken und Anregungen rechtzeitig einzubringen. Die derzeitige Ausnahmesituation darf nicht dazu führen, dass sich die Anwohner*innen und weitere Betroffene übergangen fühlen.
Es muss aus unserer Sicht aufgrund der Pandemielage auch sichergestellt werden, dass die Gelegenheit besteht, sich online zu den Umbaumaßnahmen zu äußern
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Für die GRÜNE Fraktion
Katrin Hofmann
Timo B. Kranz
Thorsten Schmidt