20-5570

Status Quo: Flüchtlingsunterbringung auf der Park+Ride-Anlage in Langenhorn. Wann kommt diese wieder den Pendlern zugute? (II) Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2014 wurden infolge des Anstiegs der Flüchtlingszahlen mehrere P+R-Anlagen „ihrem ursprünglichen Zweck entzogen und für Zwecke der öffentlichen Unterbringung genutzt“ (Drs. 21/2242). Mitte November 2015 standen Pendlern und sonstigen ÖPNV-Nutzern dadurch knapp 750 Stellplätze nicht zur Verfügung. Seit dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms im Jahre 2015 sinkt die Zahl der Flüchtlinge, die Hamburg neu zugewiesen werden. Auch der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) hat seine Prognose für das laufende und das kommende Jahr bereits den veränderten Realitäten angepasst und geht bis Ende 2017 nur noch von 15.000 statt wie bisher von 40.000 Hamburg zugewiesenen Flüchtlingen aus. Die Notwendigkeit des Provisoriums der Zweckentfremdung von P+R-Anlagen, insbesondere in Langenhorn, erscheint daher fraglich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Gemäß Drucksache 21/4925 ist eine Nutzung der P+R-Fläche Kiwittsmoor bis zum 30. April 2017 geplant gewesen. Diese Folgeunterbringung existiert aktuell aber weiterhin.
    Zu wann beabsichtigt der Senat bzw. die zuständige Behörde, die aktuell für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdeten P+R-Anlagen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zuzuführen? (bitte detailliert angeben)
  2. Wie lautet der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der künftigen Nutzung P+R-Anlage Kiwittsmoor? Wer ist in die Planungen involviert? Wann werden diese abgeschlossen?
  3. Beabsichtigt der Senat bzw. die zuständige Behörde die P+R-Anlage Kiwittsmoor in Zukunft nicht mehr als P+R-Anlage zu nutzen, sondern in Zukunft im Rahmen des ehrgeizigen Wohnungsbauprogrammes zu nutzen? Wenn ja, warum, wie, ab wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage? (bitte detailliert angeben)

 

 

Dr. Andreas SchottNizar Müller

Philipp Kroll

 

Die  Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantworten das

Auskunftsersuchen wie folgt:

 

Zu 1. bis 3.:

 

Siehe Bezirks-Drs. 20-5186,  und Drs. 21/9389. Zum aktuellen Planungsstand siehe Drs. 21/11471. Der Sachstand ist unverändert. Über den LIG und den Bezirk hinaus gibt es keine weiteren Beteiligten an den Planungen.

 

Anhänge

 

Keine