Status Quo: Flüchtlingsunterbringung auf der Park+Ride-Anlage in Langenhorn. Wann kommt diese wieder den Pendlern zugute? (II) Anfrage gem. § 27 BezVG
Seit dem Jahr 2014 wurden infolge des Anstiegs der Flüchtlingszahlen mehrere P+R-Anlagen „ihrem ursprünglichen Zweck entzogen und für Zwecke der öffentlichen Unterbringung genutzt“ (Drs. 21/2242). Mitte November 2015 standen Pendlern und sonstigen ÖPNV-Nutzern dadurch knapp 750 Stellplätze nicht zur Verfügung. Seit dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms im Jahre 2015 sinkt die Zahl der Flüchtlinge, die Hamburg neu zugewiesen werden. Auch der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) hat seine Prognose für das laufende und das kommende Jahr bereits den veränderten Realitäten angepasst und geht bis Ende 2017 nur noch von 15.000 statt wie bisher von 40.000 Hamburg zugewiesenen Flüchtlingen aus. Die Notwendigkeit des Provisoriums der Zweckentfremdung von P+R-Anlagen, insbesondere in Langenhorn, erscheint daher fraglich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Dr. Andreas SchottNizar Müller
Philipp Kroll
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantworten das
Auskunftsersuchen wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Siehe Bezirks-Drs. 20-5186, und Drs. 21/9389. Zum aktuellen Planungsstand siehe Drs. 21/11471. Der Sachstand ist unverändert. Über den LIG und den Bezirk hinaus gibt es keine weiteren Beteiligten an den Planungen.
Keine
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