22-1776

Status der sogenannten Bettelampeln im Bezirk Hamburg-Nord Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Wir bitten um Auskunft zum aktuellen Stand der sogenannten Bettelampeln im Bezirk Hamburg-Nord. Bettelampeln sind Ampeln, bei denen Fußnger und Radfahrende Grünlicht aktiv anfordern müssen, während der Autoverkehr in dieselbe Richtung in der Regel automatisch Grün hat. Der Name stammt daher, dass Fußnger und Radfahrende quasi um Grün „betteln“ssen, was zu längeren Wartezeiten führt. In der Senats-Drucksache 22/12519 wurde ausgeführt, dass zum 1. Juli 2023 in Hamburg-Nord noch drei Anlagen mit Bettelampelfunktion in Hamburg-Nord bestanden: Bramfelder Straße/Krausestraße, Krohnstieg/Niendorfer Str., Straßburger Straße/Krausestraße. In besagter Drucksache wurde eine Abschaltung der Bettelampelfunktion zu Ende 2024 in Aussicht gestellt.

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Sind im Bezirk Hamburg-Nord Stand heute alle Bettelampelfunktionen vollständig deaktiviert?
    Falls nein
    a. An welchen Lichtsignalanlagen besteht die Funktion noch?
    b. Zu welchen Zeiten ist sie aktiv?
    c. Mit welcher fachlichen Begründung?
    d. Bis wann ist die Abschaltung vorgesehen?
  1. Wurden seit 2023 zusätzliche Lichtsignalanlagen mit Bettelampelfunktion eingerichtet, etwa im Rahmen von Baumaßnahmen oder Ersatzschaltungen?
  2. Gibt es Lichtsignalanlagen, die ausschließlich am Wochenende eine “Bettelampelfunktion” haben, z.B. die Fußngerampel Alsterkrugchaussee/Alsterdorfer Damm/Sportallee?

Antje Nettelbeck

Jan D. Talleur

Dr. Jörg Bormann

(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

Anhänge

Keine

Lokalisation Beta

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