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Stationsbasiertes Carsharing Kleine Anfrage Nr. 21/2018 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der zunehmende Straßenverkehr stellt für alle Menschen eine immer stärkere Belastung dar. Der öffentliche Nahverkehr bietet zwar insbesondere in dicht besiedelten Bereichen eine gute Alternative, dennoch unterhalten viele Menschen ein eigenes Fahrzeug, um die Vorteile der größeren Flexibilität und der unkomplizierten Verfügbarkeit zu nutzen. Carsharing ist ein weiteres Mobilitätsangebot und kann darüber hinaus eine attraktive Alternative zum eigenen Auto sein. Unterschieden wird dabei zwischen sogenannten „Freefloatern“ wie car2go und DriveNow, deren Fahrzeuge überall innerhalb des Geschäftsgebiets des Anbieters im öffentlichen Raum abgestellt werden können und daher keine festen Standplätze haben, und stationsbasiertem Carsharing mit festen Stellplätzen wie Cambio oder Greenwheels.


Feste Stellplätze ermöglichen es, mit weniger Fahrzeugen die alltäglichen Mobilitätsbedürfnisse der Menschen zu erfüllen. Die Fahrzeuge werden Anbieterangaben zufolge von etwa 20 bis 40 Personen gemeinsam genutzt und ersetzen im Schnitt 5 bis 10 private Pkw. Die Betreiber stationsbasierten Carsharings können anders als die „Freefloater“ ihre Fahrzeuge nicht einfach auf öffentlichen Stellplätzen unterbringen, sondern müssen dafür eigens Flächen anmieten. Diese liegen bisher oftmals eher versteckt in privaten Tiefgaragen. Einer angestrebten breiteren Nutzung von Carsharing steht dies entgegen.

Um das Carsharing im Straßenbild präsenter zu machen und dadurch zu fördern, ist es sinnvoll, den stationsbasierten Anbietern Parkplätze auf öffentlichem und städtischem Grund zu überlassen.

Zudem sollte schon bei der Diskussion über neue Bauvorhaben und Bebauungspläne der Aspekt des Carsharings berücksichtigt werden: Wo schon vor Baubeginn klar ist, dass ein Carsharing-Standort in unmittelbarer Nachbarschaft entstehen wird, fällt manchen der neuen Bewohnerinnen und Bewohnern die Entscheidung gegen einen eigenen Pkw sicher leichter. Der Bezirk Nord handelt hier schon mit den Vorgaben im Pergolenviertel beispielhaft und kann eine gewisse Steuerungswirkung entfalten. Diese sollte er auch weiterhin zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger nutzen.“

Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz sich in seiner Sitzung am 20.12.2016 einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord begrüßt die vom Bezirksamt in Drs. 20-3630 [1] geschilderte Praxis, Carsharingstandorte im öffentlichen Raum über die Genehmigung einer Sondernutzung öffentlicher Flächen zu ermöglichen, solange noch keine gesetzliche Regelung geschaffen worden ist, Stellplätze entsprechend zu widmen.

 

  1. In diesem Sinne sollen diese von Anbietern stationsbasierten

           Carsharings bereits benannten Standortwünsche auf deren Antrag hin

           wohlwollend geprüft werden:

 

Standort

Alsterkrugchaussee 600, 22335 Hamburg

Eppendorfer Landstraße

Parkplatzbereich vor der Hausnummer 9, an der Bushaltestelle

Fuhlsbüttler Straße 490, 22309 Hamburg

Hindenburgstraße 66, 22297 Hamburg

Semperstraße, Ecke Goldbekplatz, direkt an der StadtRad Station

Tangstedter Landstraße 41, vor dem Bürgerhaus Langenhorn

Wiesendamm 36, 22303 Hamburg

 

  1. Um Carsharing im Sinne des Antrags zukünftig noch stärker zu fördern, sollen bei allen größeren Quartiersentwicklungen, für die neue Bebauungspläne aufgestellt werden, die Straßenverkehrsflächen so gestaltet werden, dass von den empfohlenen 15 % Besucherstellplätzen auf öffentlichem Grund eine angemessene Anzahl als Carsharing-Plätze vorgesehen werden. Falls die Platzverhältnisse vor Ort dies nicht erlauben, sollen die Carsharing-Plätze in privaten Tiefgaragen nachgewiesen werden.

 Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Standorte für stationsbasiertes Carsharing gibt es aktuell auf öffentlichen Grund im Bezirk Hamburg-Nord? Bitte nach Stadtteilen sortiert auflisten.
     

Mit Ausnahme der switchh-Standorte, die neben den Free-Floatern auch von Cambio genutzt werden, gibt es keine Standorte für stationsbasiertes Carsharing auf öffentlichem Grund im Bezirk Hamburg-Nord. Die Anbieter wie beispielsweise Greenwheels oder Ubeeqo nutzen für ihre Stationen private Flächen oder weisen reguläre öffentliche Stellplätze in einem festgelegten Bereich (Parkzone) für ihre Kunden aus.

 

  1. Was hat der Herr Bezirksamtsleiter seit dem Beschluss des UVV am 20.12.2016 bezüglich der Umsetzung der drei Punkte jeweils wann unternommen und mit welchem Ergebnis jeweils? Bitte detailliert für jeden Punkt ausführen.

Es ist ein Antrag des Anbieters Cambio für den Standort Straßburger Platz eingegangen, der noch geprüft wird. Weitere Anträge lagen oder liegen nicht vor. Zu Nr. 3 des UVV-Beschlusses siehe Antwort zu Frage 5.

  1. Welche neuen Standorte für stationsbasiertes Carsharing wurden seit dem 20.12.2016 jeweils wann im Bezirk Hamburg Nord genehmigt? Bitte nach Stadtteilen sortiert auflisten.
  2. Welche der von den Anbietern des stationsbasierten Carsharings gewünschten  Standorte wurden bisher jeweils nicht genehmigt und aus welchen Gründen jeweils nicht?

Zu 3 und 4:

Fehlanzeige.

  1. Bei welchen B-Plan-Verfahren werden aktuell Plätze für stationsbasiertes Carsharing berücksichtigt / ausgewiesen und wie viele jeweils?

Es werden bei keinen derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplanentwürfen explizit Plätze für stationsbasiertes Carsharing vorgesehen, da in Bebauungsplanverfahren lediglich Straßenverkehrsflächen („gelbe Flächen“) in ihrer Gesamtheit ohne eine weitere Differenzierung nach Nutzungen im öffentlichen Raum ausgewiesen werden. Dies ist von allen mit dem öffentlichen Raum befassten Dienststellen so gewollt, da es ansonsten zu einer nicht gewünschten Selbstbindung kommen würde.

  1. Bei welchen B-Plan-Verfahren werden aktuell keine Plätze für stationsbasiertes Carsharing berücksichtigt / ausgewiesen und warum jeweils nicht?

Siehe Antwort zu Frage 5.

14.02.2018

 

 

Harald Rösler
 

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