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Standzeit der Traglufthalle am Stadtpark an den Bedürfnissen der Nutzer*innen ausrichten!
Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.05.2020
Sachverhalt

 

Der Tennis- und Hockeyverein plant auf den an der Freilichtbühne gelegenen Spielfeldern 10 bis 14 in den Wintermonaten eine temporäre Traglufthalle zu errichten.

Der Stadtpark in Winterhude ist vor mehr als 100 Jahren als Freizeit- und Erholungsstätte für die umliegende Wohnbevölkerung den Hamburgern vom Senat übergeben worden. In diesen Jahren haben sich die Ansprüche der Menschen an den Park immer wieder gewandelt.

Ganz im Sinne des ehemaligen Hamburger Oberbaudirektors Fritz Schumacher, der hoffte, der Park würde niemals ganz fertig werden, soll der hundertjährige Stadtpark behutsam entwickelt werden: „Spiel, Sport, [...] das sind die Betätigungen, für die solch ein Park Gelegenheiten schaffen muss.“ (aus „Hamburger Stadtpark 1914 – 2014“ Herausgeber: Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachbereich Stadtgrün, Hamburg 2014, Seite 16).

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat sich dem von Schumacher so formulierten Auftrag immer verpflichtet gefühlt und behutsam den Park, wie er sich heute darstellt, zusammen mit den beteiligten Nutzergruppen entwickelt.

Entsprechend hat die Bezirksversammlung auch die Entwicklung des Breitensports im Park wohlwollend begleitet. Zuletzt haben sich die bezirklichen Gremien - interfraktionell - intensiv mit dem Anliegen des THC Horn-Hamm befasst, im Stadtpark eine Ausweitung der Wintertrainingsmöglichkeiten zu etablieren. Konkret wollte der Verein jeweils für den Winter auf mehreren seiner Tennisplätze Traglufthallen aufstellen. Der Verein nutzt schon seit vielen Jahren vom Bezirk genehmigt an dieser Stelle einen Standort für eine Einfeldhalle.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat im April 2018 mit Drucksache
20-5623 festgestellt, dass eine Traglufthalle für das Wintertraining des THC Horn-Hamm sinnvoll und erforderlich ist. Bezirksversammlung und Bezirksamt standen dem Begehren immer positiv gegenüber. Allein das Denkmalschutzamt erhob hier Bedenken.

Inzwischen scheinen wenigsten die grundsätzlichen Fragen geklärt. Nur die Frage zu welchem Zeitpunkt der Trainingsbetrieb in den Hallen aufgenommen werden kann, ist weiter strittig. Das  Denkmalschutzamt besteht auf einem Beginn nicht vor dem 1. November, der Verein möchte seinen Trainings- und Spielbetrieb nicht unnötig lange unterbrechen und sieht die Notwendigkeit, mindestens ab Mitte Oktober beginnen zu können. In den Gesprächen zu dieser Frage stellt sich heraus, dass es hier offenbar eine Vereinbarung zwischen Umwelt- und Kulturbehörde geben soll, die eine Anpassung des Spielbetriebs - im Sinne des THC - unmöglich machen solle.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich nachdrücklich dafür einzusetzen,

  1. dass die in Rede stehende Vereinbarung zwischen Umwelt- und Kulturbehörde zu den Traglufthallen im Stadtpark der zuständigen Bezirksversammlung Hamburg-Nord zugänglich gemacht wird,
  2. dass derartige Vereinbarungen künftig nicht ohne Beteiligung der bezirklichen Gremien geschlossen werden,
  3. dass die Genehmigung zur Aufstellung  der Traglufthalle kurzfristig erteilt wird,
  4. dass die Standzeit der Traglufthalle von fünf Monaten zwischen 1. Oktober und
    31. März flexibel je nach Witterung und organisatorischen Erfordernissen durch den Sportverein festgelegt werden kann und
  5. dass die Vereinbarung zur Errichtung einer Traglufthalle aus Gründen der Planungssicherheit für mindestens fünf Jahre geschlossen wird.

 

r die GRÜNE Fraktion r die SPD-Fraktion

Timo B. Kranz Angelika Bester

Oliver Camp Lena Otto

 Thomas Domres