22-1446

Stärkung der Regionalbeauftragten – wie ist der Stand?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung beschloss im Juli 2025 einstimmig den Antrag „Stärkung der Regionalbeauftragten in Hamburg-Nord zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und Problemlösung vor Ort“ [1]. Dort heißt es:

„Die Regionalbeauftragten im Bezirk Hamburg-Nord sind zentrale Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in ihren jeweiligen Stadtteilen. Ihre Rolle ist es, Anliegen, Beschwerden und Anregungen direkt aufzunehmen und als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Bezirksamt und Politik zu fungieren. Sie sind maßgeblich an der Identifizierung und Lösung lokaler Probleme beteiligt und verfügen über eine detaillierte Kenntnis der spezifischen Gegebenheiten vor Ort.

Aktuell sehen sich die Regionalbeauftragten jedoch oft mit einem hohen Arbeitsaufkommen und vielfältigen Aufgaben konfrontiert. Dies können ihre Kapazitäten einschränken, die für eine optimale Wahrnehmung ihrer Funktionen notwendig wären. Um die Effektivität ihrer Arbeit zu steigern und die Kommunikation sowie Problemlösungsprozesse im Bezirk weiter zu optimieren, ist eine gezielte Stärkung ihrer Position und Ausstattung erforderlich. Dies beinhaltet eine verbesserte Vernetzung innerhalb des Bezirksamtes, eine klare Definition von Zuständigkeiten und die Bereitstellung notwendiger Ressourcen. Die vorliegende Empfehlung zielt darauf ab, die Regionalbeauftragten in die Lage zu versetzen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und somit einen noch größeren Beitrag zu einer bürgernahen und effizienten Bezirksverwaltung zu leisten.“

Im Protokoll der Sitzung heißt es dann:

„(…) Frau Dr. Schomburg macht deutlich, der Antrag gehe in die richtige Richtung. Es werde überlegt, wie man aus der Funktion des Regionalbeauftragten zu einer hauptamtlichen Aufgabe machen könne. Dies wolle man auch bezirksübergreifend diskutieren. Sie sei zuversichtlich, dass man zu einer guten Lösung komme. (…)“

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1037540%0D%0A

Vorbemerkung:

In der Drucksache 22-1228 vom 17.07.2025 werden die Aufgaben der Regionalbeauftragten beschrieben. Traditionell nehmen die Regionalbeauftragten ihre Aufgabe in den Bezirksämtern nebenamtlich wahr. Für eine Aufstockung der Stellen im Hinblick auf eine hauptamtliche Tätigkeit bestehen derzeit nicht die stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen. Im Übrigen sind die Überlegungen und der verwaltungsinterne Austausch zu Möglichkeiten der Unterstützung dieser wichtigen Aufgabe noch nicht abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wer stellt derzeit Überlegungen zur Funktion der Regionalbeauftragten an – das Bezirksamt Hamburg-Nord, alle Bezirksämter oder die Bezirkebehörde?

Im Rahmen des überbezirklichen Austausches sprechen die Bezirksamtsleitungen über dieses Thema.

  1. Wer im Bezirksamt Hamburg-Nord ist an dem Prozess beteiligt?

Eine Bestandsaufnahme wurde gestartet und es haben Gespräche mit den derzeitigen Regionalbeauftragten stattgefunden.

  1. Was sind die Ziele dieser Überlegungen?
  2. Welche Auswirkungen verspricht sich das Bezirksamt intern von einer Stärkung der Funktion der Regionalbeauftragten?
  3. Welche öffentlich wahrnehmbaren Auswirkungen verspricht sich das Bezirksamt von einer Stärkung der Funktion der Regionalbeauftragten hinsichtlich Themen wie Bürger*innennähe, Ansprechbarkeit der Regionalbeauftragten etc.?

Zu 3. bis 5.

Siehe Drucksache 22-1228.

  1. Wie weit ist der Prozess bisher gediehen?
  2. Ist geplant, dass die Bezirkspolitik und insbesondere die Vorsitzenden der Regionalausschüsse, die eng mit den Regionalbeauftragten zusammenarbeiten, ihre Expertise in den Prozess einbringen?

Falls ja, wann und wie?

Falls nein, warum nicht?

  1. Ist geplant, dass lokale Stadtteilakteur*innen wie insbesondere Stadtteilräte, die oftmals Anlaufstellen für Bürger*innen darstellen, ihre Expertise und Bedürfnisse in den Prozess einbringen?

Falls ja, wann und wie?

Falls nein, warum nicht?

Zu 6. bis 8.:

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wann und wie wird die Bezirkspolitik über die Ergebnisse des Prozesses informiert?

Sobald es einen informativen Sachstand gibt, wird die Bezirksversammlung informiert.

  1. Wann wird derzeit mit einem Abschluss des Prozesses gerechnet?

Siehe Vorbemerkung.

Dr. Bettina Schomburg 17.10.2025

(Bezirksamtsleitung)

Anhänge

Drs. 22-1228

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