20-4724

Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nummer 1 BauGB in Barmbek-Nord Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Historie

25.07.2016 Grobabstimmung

08.09.2016 StekA Aufstellungsinformation

13.09.2016 Aufstellungsbeschluss

20.09.2016 Amtl. Anzeiger Aufstellung

02.05.2017 - 02.06.2017 TöB-Beteiligung

 

Zum Entwurf der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Barmbek-Nord sind im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sieben Stellungnahmen (s. Anlage) fristgerecht eingegangen.

 

Den eingegangenen Korrekturhinweisen zur Gebietsabgrenzung in Karte und Text (lfd. Nr. 01, 02 und 04) wurde gefolgt. Die Anregung der Abteilung Stadtgrün (N/MR 310; lfd. Nr. 06) bezüglich der Nennung typischer Gehölzarten und Heckenhöhen wurde unter Hinzuziehung der Gartendenkmalpflege der BUE geprüft. Der BUE lagen jedoch diesbezüglich keine Informationen vor. Der Hinweis des LIG (lfd. Nr. 04), Flurstück 6192 sei aktuell vermietet, hat auf die Inhalte der Erhaltungsverordnung keinen Einfluss.

Darüber hinaus gingen keine weiteren Bedenken oder Anregungen ein, welche Textänderun-gen der Verordnung oder der Begründung nach sich ziehen.

 

 

Weiteres Verfahren:

Auf einen Arbeitskreis konnte daraufhin verzichtet werden. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffene Dienststellen wurden mit Schreiben vom 07.07.2017 darüber informiert.

 

Damit ist die behördeninterne Abstimmung / Abwägung des Entwurfs der städtebaulichen Erhaltungsverordnung abgeschlossen.

 

Eine öffentliche Auslegung soll nicht durchgeführt werden, da diese für eigenständige Erhaltungsverordnungen nicht erforderlich ist.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf der Erhaltungsverordnung zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nummer 1 BauBG Barmbek-Nord zu empfehlen.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Liste der eingegangenen Stellungnahmen