Stadtteilkultur in Hamburg-Nord: Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflation sowie Neueingruppierung der Stellen Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien
Letzte Beratung: 16.04.2024 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 12.1
Seit Jahren setzen sich die Hamburger Stadtteilkulturzentren – begleitet von ihrem Dachverband STADTKULTUR HAMBURG – für eine faire Bezahlung ihrer Beschäftigten ein. In den nächsten Monaten werden von der Politik in der Bürgerschaft und der Leitung der Behörden wichtige Weichen für die kommenden Haushalte gestellt und es entscheidet sich, wie zukunftsfähig die Stadtteilkultur (Bürgerhäuser und Geschichtswerkstätten eingeschlossen) sein kann.
Tariferhöhungen: Die Einrichtungen zahlen in der Regel Gehälter, die sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder anlehnen, der letzten Dezember neu beschlossen wurde. Dabei wird zuerst das Tabellenentgelt ab November 2024 um 200 € erhöht, die Gehälter dann zum Februar 2025 um 5,5 % angehoben und ein Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 € gezahlt. Es gibt zwar für die Beschäftigten der Stadtteilkultur keinen Automatismus bei der Angleichung an die Tarifabschlüsse, jedoch wäre es nicht zu vertreten, ihnen eine Erhöhung zu verwehren. Die erforderlichen Mehrkosten für die Personalkosten müssen aufgefangen werden, da die Stadtteilkulturzentren bereits jetzt finanziell und personell am Limit sind. Die bisherige Erhöhung der Rahmenzuweisungen 2024 decken den Mehrbedarf noch bei weitem nicht.
Inflationsausgleich: Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind die Verbraucherpreise 2023 um 5,9 % gestiegen. Daher müssen die Zuwendungen der Einrichtungen entsprechend erhöht werden. Ansonsten müssen letztlich alle Preissteigerungen im Programmbereich eingespart werden.
Neueingruppierung der Stellen: Seit vielen Jahren ist die Bezahlung in der Stadteilkultur prekär und entspricht nicht der Verantwortung und der nötigen Ausbildung für die Arbeit, die geleistet wird. Die häufig geäußerte Wertschätzung für die Funktion der Stadtteilkulturzentren in den Quartieren und Bezirken ist das eine. Eine faire Bezahlung ist häufig das andere. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die meisten Stellen im Schnitt deutlich höher eingruppiert und damit besser bezahlt werden müssen. Die Neueingruppierung muss auch für alle Einrichtungen der Stadteilkultur und der Bürgerhäuser durch die Bezirke umgesetzt werden und die Mittel für die bessere Bezahlung müssen in den Haushalt eingestellt werden. Das heißt, die Rahmenzuweisung Stadteilkultur und Bezirksmittel für die Bürgerhäuser und Geschichtswerkstätten müssen erhöht werden.
Der dringende Bedarf einer besseren Bezahlung der Mitarbeitenden in den Stadtteilkulturzentren ergibt sich zunächst aus den Aufgaben, die seit Jahrzehnten anspruchsvoller geworden sind. Damit steigen auch die Verantwortung und die erforderliche Ausbildung. Die Eingruppierungen der Löhne sind jedoch in der Regel auf einem niedrigen Stand stehengeblieben, der veraltet ist und nicht den Leistungen der Einrichtungen entspricht. Ihre Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ist deutlich angewachsen.
Auch die Stadtteilkultur muss sich der Konkurrenz der Nachfrager auf dem Arbeitsmarkt stellen. Viele Einrichtungen haben in den letzten Monaten feststellen müssen, dass sie hinsichtlich der Entlohnung ihrer Beschäftigten nicht konkurrenzfähig sind und sehr große Schwierigkeiten haben, Stellen nachzubesetzen. Eine erhebliche Anzahl an Mitarbeitenden hat in den letzten Monaten bereits Einrichtungen verlassen und sich in anderen Branchen orientiert, in denen besser bezahlt wird.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge vor dem Hintergrund beschließen:
Die Bezirksverwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dafür zu sorgen, dass durch eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadteilkultur und der Bezirksmittel für die Bürgerhäuser und Geschichtswerkstätten
Für die GRÜNE Fraktion Timo B. Kranz, Isabel Permien
Für die SPD-Fraktion Lena Otto
Für die Fraktion DIE LINKE Jonas Wagner
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Unter der Berücksichtigung, dass die Förderung von Bürgerhäusern im Aufgabenbereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke liegt, bezieht sich folgende Stellungnahme ausschließlich auf Stadtteilkulturzentren.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zum Antrag der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wie folgt Stellung:
Alle sieben Bezirke werden bei der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nach der Bevölkerungsentwicklung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung betrachtet. Hierbei wird auf den Beschluss der Bezirksamtsleitungen aus dem Jahre 2016 verwiesen, aus dem der Verteilungsschlüssel nach Bevölkerungszahlen hervorgeht. Der Bezirk Hamburg-Nord hat in gleichem Maße Anteil an der Steigerung um 1,5 Prozent.
Durch einen Zusatzantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurden weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt, um die Personalkosten in den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten zu finanzieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem vereinbarten Schlüssel auf die sieben Bezirke. Ausgehend vom Verteilerschlüssel nach Bevölkerungszahlen beläuft sich der prozentuale Anteil des Bezirks Hamburg-Nord 2023/2024 auf ca. 16 % Prozent zur Förderung von Personalkosten und folglich zur Unterstützung tarifgerechter Bezahlung.
Die zuständige Behörde berücksichtigt die Stadtteilkultureinrichtungen in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 auch mit Blick auf die Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst und teilt das Bemühen um eine angemessene Lösung.
Die zuständige Behörde ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Preissteigerungen Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stadtteilkulturzentren haben. Auch diesem Aspekt soll in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 Rechnung getragen und eine angemessene Lösung angestrebt werden.
Seit März 2023 ist im Bezirksamt Harburg eine Vollzeitkraft mit der Projektkoordination „Stellenbewertung in der Stadtteilkultur“ betraut. Der Prozess hat sich als sehr aufwändig erwiesen und dauert noch an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass frühestens im Sommer/Herbst 2024 erste valide Zahlen vorliegen werden. Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Stellenbewertungsprozess Anpassungen von Eingruppierungen mit sich bringen wird. Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2025/2026 zu klären sein.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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