Stadtteilkultur in der Corona-Krise nicht alleine lassen
Kleine Anfrage Nr. 21-1021 von Herrn Claus-Joachim Dickow (FDP-Fraktion)
Mit der neuen Allgemeinverfügung des Hamburger Senats vom 15. März 2020, die am 16. März in Kraft getreten ist, steht auch fest, dass sämtliche Veranstaltungen der Stadtteilkultur mindestens bis zum 30. April 2020 ausfallen müssen. Vielen Stadtteilkultureinrichtungen (inklusive der Geschichtswerkstätten) brechen damit fest einkalkulierte Einnahmen weg. Diese Einnahmeausfälle gefährden bei Einrichtungen, die institutionell gefördert werden, den in den Zielvereinbarungen festgelegten Anteil an selbst erwirtschafteten Mitteln. Bei Veranstaltungen, die über Projektmittel der Stadtteilkultur oder über bezirkliche Sondermittel gefördert werden, drängt sich zudem die Frage auf, inwieweit ausgefallene Veranstaltungen überhaupt förderfähig sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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