21-1021

Stadtteilkultur in der Corona-Krise nicht alleine lassen
Kleine Anfrage Nr. 21-1021 von Herrn Claus-Joachim Dickow (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Mit der neuen Allgemeinverfügung des Hamburger Senats vom 15. März 2020, die am 16. März in Kraft getreten ist, steht auch fest, dass sämtliche Veranstaltungen der Stadtteilkultur mindestens bis zum 30. April 2020 ausfallen müssen. Vielen Stadtteilkultureinrichtungen (inklusive der Geschichtswerkstätten) brechen damit fest einkalkulierte Einnahmen weg. Diese Einnahmeausfälle gefährden bei Einrichtungen, die institutionell gefördert werden, den in den Zielvereinbarungen festgelegten Anteil an selbst erwirtschafteten Mitteln. Bei Veranstaltungen, die über Projektmittel der Stadtteilkultur oder über bezirkliche Sondermittel gefördert werden, drängt sich zudem die Frage auf, inwieweit ausgefallene Veranstaltungen überhaupt förderfähig sind.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wird das Bezirksamt auf die Höhe der für das Haushaltsjahr 2020 mit institutionell geförderten Einrichtungen vereinbarten selbst erwirtschafteten Mittel absenken oder ganz auf selbst erwirtschaftete Mittel verzichten? Wenn nein, warum nicht?
  2. Falls der selbst erwirtschaftete Anteil abgesenkt wird, wie berechnet sich die Höhe des Anteils an selbst erwirtschafteten Mitteln, auf deren Erwirtschaftung das Amt verzichtet?
  3. Falls das Bezirksamt nicht auf die vereinbarte Höhe der selbst erwirtschafteten Mittel verzichtet, wie stellt sich das Amt vor, dass die Einrichtungen die vereinbarte Summe trotz der durch die Allgemeinverfügung vom 15. März 2020 erfolgten Veranstaltungsausfälle erreichen?
  4. Sind über Projektmittel der Stadtteilkultur oder bezirkliche Sondermittel geförderte Einzelveranstaltungen, die aufgrund der Allgemeinverfügung vom 15. März 2020 abgesagt werden müssen, für die aber bereits Aufwendungen getätigt wurden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, weiterhin über die bisher bewilligte Fehlbetragsförderung förderfähig? Falls nein, werden die jeweiligen Antragsteller anderweitig für die ihnen entstanden Kosten entschädigt?
  5. Insbesondere bei Veranstaltungen mit hohem Eigenanteil besteht die Gefahr, dass der entstandene Schaden die Fördersumme übersteigt. Ist das Bezirksamt bereit, in solchen Fällen die Differenz zwischen Fördersumme und Schaden zu übernehmen? Wenn ja, auf welchem Wege können die Summen beantragt werden? Wenn nein, warum nicht?
  6.