20-4568

Sportverein Oberalster VfW e. V. nicht erwünscht im Bezirk Hamburg-Nord? Kleine Anfrage Nr. 89/2017 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit März 2011 versuchen der Fachbereich Stadtgrün zusammen mit dem Sportreferat eine Lösung zu finden, wie die Zuwegung zum Vereinsgebäude des Oberalster VfW e.V. in der Wellingsbütteler Landstraße 43a reguliert werden kann. Mehrere Einigungen konnten mit den Verantwortlichen des Sportvereins bereits erzielt werden. In der Regionalausschusssitzung vom 12.06.2017 hat sich das Thema wieder auf der Agenda befunden. Obwohl eine erneute Einigung zwischen dem Bezirksamtsleiter, dem Sportreferat, dem Grünamt, sowie dem Vorsitzenden des Sportvereins erzielt worden sein soll, sind Zweifel entstanden, ob die Einigung jetzt den gewünschten positiven „Effekt“ für alle Beteiligten erzielen wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Entspricht die Beschlussvorlage (siehe Drucksachen-Nr. 20-4458) den Wünschen des Oberalster VfW e.V. oder hat das Grünamt Druck auf den Sportverein ausgeübt, da ansonsten die Verlängerung des Sportrahmenvertrages versagt wird?

Ja. Die getroffene Vereinbarung ist Ausdruck des gemeinsamen Wunsches aller Beteiligten zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen. Die Regelung berücksichtigt sowohl die Interessen des VfW Oberalster als auch die Belange des Bezirksamtes.

  1. Warum wird dem Oberalster VfW e.V. nur eine jährliche Verlängerung des Sportrahmenvertrages ermöglicht und nicht für einen Zeitraum von 10 Jahren?

Ein Sportrahmenvertrag kann mit einem Jahr Frist gekündigt werden. Wird diese Option nicht genutzt, verlängert sich der Vertrag automatisch um drei Jahre. Der aktuelle Vertrag des VfW Oberalster läuft zum August 2017 aus. Da keine Kündigung vorliegt, verlängert er sich automatisch bis zum August 2020.

Wenn die Zufahrtsituation im Sinne aller Beteiligten geregelt ist (s.a. Antwort zu 1), bietet das Bezirksamt dem Verein einen Sportrahmenvertrag über 25 Jahre an.

  1. Ist das bereits vor Jahren vereinbarte Hinweisschild, welches Vereinsmitgliedern und Gästen die Zufahrt zum Vereinshaus erlaubt, aufgestellt worden? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Welche Bedenken gibt es? (bitte detailliert begründen)

2012 wurde das jetzige Hinweisschild eingebaut und damit die Durchfahrt auf den Lieferverkehr beschränkt. Weitere Vereinbarungen bezüglich eines Hinweisschildes sind nicht bekannt. Ein solches Schild kann erst nach der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen aufgestellt werden.

  1. Entspricht die Errichtung einer Schranke den Wünschen des Sportvereins?

Eine geregelte Zufahrt entspricht den Wünschen des Vereins. Es ist im Interesse des Vereins, dass die Rettungswege im Notfall befahrbar sind.

  1. Warum hält das Bezirksamt eine Asphaltierung der Zufahrt zum Vereinsgebäude für notwendig? Warum wäre ein schlichtes Auffüllen der Schlaglöcher nicht ausreichend?

Aufgrund der intensiven Nutzung der Zuwegung ist es zu starken Schäden in der Asphalt-Decke gekommen. Seit Jahren werden Schlaglöcher  immer wieder mit Kaltasphalt verfüllt. Da diese Maßnahmen jeweils nur eine begrenzte Zeit halten, ist eine Grundinstandsetzung des Asphalt-Weges erforderlich.

  1. Ist für das Bezirksamt denkbar das Verkehrsaufkommen in den verkehrsreichsten Sommermonaten zu ermitteln, um mögliche Maßnahmen zu begründen? Wenn ja, wie lauten mögliche Kosten hierfür? Wenn nein, warum nicht? (bitte detailliert begründen)

Nein. Das Befahren von Wegen in Grünanlagen mit Kfz ist grundsätzlich nicht zulässig und kann in Ausnahmefällen erlaubt werden. Da auch dieser Weg in erster Linie Fußgängern und Radfahrern als Zugang zum Alsterwanderweg dient, soll der Fahrzeugverkehr auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt werden.

  1. Welche Maßnahmen wurden vom Sportverein bereits in den letzten 6 Jahren ergriffen, um dafür zu sorgen, dass das wesentliche Lkw- und Pkw-Aufkommen reduziert wird?

Da dem Bezirksamt hierüber keine gesicherten Informationen vorliegen, wurde der Verein um Auskunft gebeten.

Der Verein hat mitgeteilt, dass er

-          immer wieder im Vereinsheft darauf hingewiesen hat, dass ein Parken außerhalb der Vereinsparkplätze verboten ist.

-          zweimal Fahrzeuge hat abschleppen lassen.

-          immer wieder die Pkw-Fahrer persönlich und direkt auf die Situation hingewiesen hat.

-          die Erwachsenensparte Fußball aufgelöst hat, da sich die Spieler sowohl im Trainings- als auch Punktspielbetrieb regelhaft nicht an die Verbote gehalten haben.

 

 

  1. Ist von Seiten des Bezirksamtes geprüft worden, ob sich im Rahmen der Straßensanierung eine für den Sportverein notwendige stärkere Elektroleitung verlegen lässt, die ggfs. eine kabelgebundene Bedienung eine Schranke zulässt?

Beim Ortstermin wurde das Aufwand/Nutzen-Verhältnis einer elektronischen Schrankenanlage von allen Beteiligten in Frage gestellt, da sich die Erwachsenen-Sparte nach Aussage des Vereinsvorstands stark verkleinert und somit der potentielle Pkw-Verkehr reduziert hat.

Im Zuge der Grundinstandsetzung ist das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Verein bemüht, eine generelle Ertüchtigung der vorhandenen Stromleitung  Zug um Zug umzusetzen.

 

28.06.2017

 

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