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Sportplatznutzung der Albert-Schweitzer-Schule 2020
Anfrage gem.§ 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Nach dem Bau des neuen Klassenhauses vor vielen Jahren wurde an der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) die alte Sportwiese erneuert und mit einem Kunstrasen versehen. Für die unmittelbaren Anwohner war die intensive Nutzung des Sportplatzes, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden, sehr belastend. Im Mai 2014 gab es einen Runden Tisch im Bezirksamt, an dem neben Vertretern der Schule, Schulbau, Anwohner sowie die politischen Parteien teilgenommen haben. Hier hat sich die Schule mit den Anwohnern zunächst darauf verständigt, die Nutzung des Sportplatzes über die Sommerferien bis zum Beginn des neuen Schuljahres wie folgt zu regeln:

 

Das Schulgelände darf nach Unterrichtsschluss von Montag bis Freitag bis 20 Uhr und am Samstag von 10.30 bis 20 Uhr als Spielplatz von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 16 Jahren genutzt werden. Sonn- und Feiertags darf das Schulgelände nicht genutzt werden.

 

Nachdem nun einige Jahre vergangen sind, hat sich die Lage nicht wirklich entspannt.

Der eingesetzte Wachdienst wird nur noch sporadisch wahrgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die zuständige Verwaltung:

 

  1. Welche zeitliche Regelung zur Nutzung des Sportplatzes gilt heute?
    1. montags bis freitags
    2. samstags und sonntags

Bitte auch nach Uhrzeiten Aufschlüsseln

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung von SBH │ Schulbau Hamburg und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt Stellung:

 

Gemäß der „Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze vom 22. September 2017 liegt die Zuständigkeit bei den Bezirksämtern. Daher müssen mögliche Beschwerden grundsätzlich an das zuständige Bezirksamt gerichtet werden.

 

Zu 1.

 

Das Schulgelände kann von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Samstag von 10.30 Uhr bis 20.00 Uhr als Spielplatz genutzt werden. Sonn- und Feiertags steht das Schulgelände als Spielplatz nicht zur Verfügung. Der Sportplatz kann nur über das Schulgelände erreicht werden.

 

  1. Welche Regelung der Nutzung für Kinder und Jugendliche gilt heute und wie wird dies deutlich gemacht?

 

Zu 2.

 

Das Schulgelände ist für Kinder und Jugendliche bis zum Alter des vollendeten 16. Lebensjahres freigegeben. Die an den Schuleingängen und am Sportplatz angebrachten Schilder klären über die Regeln zur Nutzung auf.

 

  1. Welche Regelung gilt für die Freifläche vor dem Eingang zur Aula bzw. Sporthalle?

 

Zu 3.

 

Die Freiflächen vor dem Eingang zur Aula bzw. zur Sporthalle sind Bestandteil des Schulgeländes und somit ebenfalls als öffentlicher Spielplatz freigegeben.

 

  1. An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit ist der Wachdienst vor Ort?

 

  1. Über welche Vorkommnisse berichtet der Wachdienst?

 

Zu 4. und 5.

 

Laut SBH ist mit dem Schließen des Sportplatzes ein Schließdienst (kein Wachdienst) durch SBH beauftragt. Dessen Aufgabenbereich umfasst ausschließlich den Sportplatz und nicht das gesamte Schulgelände. Bei dem Sportplatz handelt es sich um einen eingefriedeten Kunstrasenplatz.

Von Montag bis Freitag wird der Sportplatz morgens vom Schulhausmeister geöffnet und ca. 19:45 Uhr vom Schließdienst abgeschlossen. Gegebenenfalls fordert der Schließdienst anwesende Nutzerinnen und Nutzer zuvor zum Verlassen des Sportplatzes auf. Am Samstag öffnet der Schließdienst den Sportplatz ca. 11:00 Uhr und schließt ihn gegen 19:45 Uhr wieder ab. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Platz geschlossen.

Mit dem Schließdienst ist vereinbart, unübliche Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Schließen des Platzes stehen, an das zuständige Objektmanagement von SBH zu melden. Dies beträfe zum Beispiel Störungen an der Schließanlage oder Problematiken beim Verlassen des Sportplatzes durch Nutzerinnen und Nutzer. Eine regelhafte Dokumentation erfolgt hierbei nicht. Im Jahr 2020 gab es diesbezüglich keine Meldungen des Schließdienstes an SBH.

 

  1. Gab es Beschwerden seitens der Nachbarschaft?

 

  1. Was unternimmt die Schulleitung der Albert-Schweitzer-Schule, damit es nicht wieder zu Konflikten zwischen Anwohnern und Nutzern des Sportplatzes kommt?

 

Zu 6. und 7.

 

Es gibt gelegentlich Hinweise und Beschwerden seitens der Nachbarschaft.

Die Schulleitung geht den Hinweisen auf die unangemessene Nutzung des als öffentlichen Spielplatz freigegebenen Schulgeländes nach, wenn sie persönlich anwesend ist. Darüber hinaus wurde in wenigen Fällen die Polizei kontaktiert, siehe hierzu Antwort zu 8.

 

  1. Zu wie vielen Einsätzen der Polizei kam es auf diesem Gelände?

Was war die Ursache der Einsätze und welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

 

 Zu 8.

 

Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Bü-Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschfristen liegen Daten aus dem HELS nur noch ab 2017 vor. In der folgenden Tabelle sind die im HELS im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2020 unter der postalischen Anschrift der Albert-Schweitzer-Schule registrierten Polizeieinsätze dargestellt:

 

Datum

Uhrzeit

Einsatzrubrum

26.06.2017

22:03

Personen auf Dach mit lauter Musik

27.06.2017

00:43

Abi-Feier

23.10.2017

22:22

Vier Jugendliche auf dem Gelände

19.05.2018

13:54

Mehrere junge Erwachsene auf dem Gelände

22.12.2019

18:09

Drei bis vier Personen auf dem Sportplatz

 

 

Andreas Schott Martina Lütjens

Fraktionsvorsitzender Gunther Herwig