20-6527

Sporthalle und Grellkampschule 38/40
Kleine Anfrage Nr. 12/2019 von Herrn Lindenberg, FDP

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Hallennutzung im Bezirk, Abendblattartikel v. 30.01.2019

In 2018 wurde den Abgeordneten in der BV mitgeteilt, dass die Schule Grellkamp nochmals von der Schulbehörde innerhalb ihrer Bedarfsplanung überprüft wird, was mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen wurde. Auch die FDP-Gruppe hat sich kontinuierlich dafür eingesetzt, dass die Grellkampschule erhalten bleibt.

Gemäß aufgeführter Abendblatt-Tabelle „Wann welche Hallen umgebaut werden“, steht: „Sporthalle Grellkamp 38/40 Abmietung durch BSB und Weiterbetrieb durch Bezirksamt für Vereine.“ Es verwundert, dass die (ehem.) Schulsporthallen von der Schulbehörde an den Bezirk bzw. von der Schulbehörde weg gehen.

 

In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

 

1. Ist dieses ein klares Indiz, dass das Thema Schule Grellkamp trotz der Äußerungen aus der Bevölkerung nur schnell vor der Wahl von der Tagesordnung verschwinden sollte und die vorgefertigten Entscheidungen danach im Sinne der Verwaltung umgesetzt werden?

 

Zu Indizien und Spekulationen nimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht Stellung.

 

2. Gibt es schon Entscheidungen oder weitergehende Überlegungen zum Standort Schule Grellkamp zum Verbleib als Schuleinrichtung oder sonstiger weiterer Verwendungen?

 

Dem Bezirksamt Hamburg-Nord ist bislang keine Entscheidung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) bekannt.

 

3. wenn ja, welche?

 

Entfällt.

 

4. wenn nein?

a) in welchem Austausch steht das Bezirksamt mit der Behörde für Schule Berufsausbildung (BSB) diesbezüglich?

 

In regelmäßigem Austausch.

 

b) wie ist der Kenntnisstand hieraus?

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verfügt über den Kenntnisstand, dass die Prüfung der Behörde für Schule und Berufsbildung zum Erhalt des Schulstandortes Grellkamp noch nicht abgeschlossen ist.

 

5. Unter welcher Maßgabe übernimmt das Bezirksamt (bereits) die Schulsporthallen, Hausnummer Grellkamp 38/41, aus dem Bereich der BSB und welche Planungen hat das Bezirksamt nach der angekündigten Abmietung durch die BSB mit der Sporthalle Hausnummer 38/ 40?

 

Das Bezirksamt hat die Sporthalle (Nr. 38/41) bis zum Sommer 2018 aus eigenen Mitteln unterhalten und Vereinen zur Verfügung gestellt. Mittlerweile konnte allen Vereinen Ersatzzeiten in anderen Sporthallen vermittelt werden und der Sportbetrieb wurde auch in der Sporthalle eingestellt.

Sowohl Sporthalle als auch Gymnastikhalle (38/40) befinden sich im Verwaltungsvermögen der BSB. Alle weiteren Planungen hängen von der Entscheidung der BSB ab, ob der Standort weiter betrieben wird. Hierzu siehe Antwort zu Frage 2.

 

6. Im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum bis zu Jahr 2030 mit 8500 weiteren Bewohnern in Langenhorn sind nach heutigen Maßstäben zwei neue Grundschulen und eine weiterführende Schule erforderlich. (Wohnungsbauprogramm 2018, Bezirk Hamburg-Nord, Seite 17: "...Das bedeutet, dass für ca. 1.800 - 2.700 neue WE eine zusätzliche Grundschule benötigt wird und für ca. 3.600 WE eine weiterführende Schule..."). Sind dafür schon Flächen gesichert?

 

Wenn ja, welche

 

Die Schulentwicklungsplanung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Die Frage wäre ggf. an die BSB oder FB/SBH zu stellen.

 

7. Wie beurteilt der Bezirk unter diesem Gesichtspunkt die Preisgabe der Fläche Grellkampschule zum Wohnungsbau?

 

Eine Entscheidung über die Preisgabe der Fläche der Grellkampschule zum Wohnungsbau ist noch nicht gefallen. Grundsätzlich setzt sich das Bezirksamt Hamburg-Nord dafür ein, dass die Stadtteile und Quartiere in Hamburg-Nord die notwendigen Infrastrukturen be- bzw. erhalten. Die BSB prüft daher auf Bitten des Bezirksamtes Hamburg-Nord erneut die Nicht- / Entbehrlichkeit des Schulstandortes Grellkamp.

 

05.02.2019

 

Ralf Staack