21-2012

Sporthalle Hamburg: Gastro- und Merchandise-Konzession

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Im Zuge des Rolling-Stones-Skandals und des Grün-Roten Koalitionsvertrags wurde ein "nicht-weiter-so" verabredet. Da der damalige Veranstalter noch in einem Vertragsverhältnis mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord steht - nämlich als derzeitiger Konzessionsinhaber für Gastronomie und Merchandising in der Sporthalle Hamburg fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie lange läuft die aktuelle Konzession für Gastro und Merchandising für die Sporthalle Hamburg noch?

 

Die aktuelle Konzession läuft noch bis zum 31.12.2021.

 

  1. Ist eine Option zur Vertragsverlängerung seinerzeit vereinbart worden?

Wenn ja:

  1. Bis zu welchem Zeitpunkt muss diese Option gezogen werden?
  2. Ist es eine einseitige Option oder muss diese im beiderseitigen Einvernehmen gezogen werden?
  3. Wie viele Jahre Vertragsverlängerung sind mit der Option verbunden?
  4. Sind vertraglich vereinbarte Ausschlussgründe für eine Verlängerung formuliert worden? Wenn ja, welche?

 

Ja, es gibt eine Verlängerungsoption, die bis zum 30.06.2021 und  in beiderseitigem Einvernehmen gezogen werden muss. Mit der Option sind 5 Jahre Verlängerung verbunden. Ausschlussgründe sind nicht formuliert worden.

 

  1. Ist der derzeitige Vertrag im Transparenzregister eingetragen? Wenn ja, bitte den Link entsprechend beifügen. Wenn nein, warum nicht?

 

Ja. Siehe Trefferliste Transparenzportal Hamburg.

 

  1. Bestehen im Bezirksamt Hamburg-Nord Bestrebungen, den Vertrag mit dem derzeitigen Konzessionsinhaber nicht zu verlängern? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

 

Über eine Verlängerung des Vertrages hat sich das Bezirksamt noch kein abschließendes Meinungsbild gemacht und noch nicht entschieden.

 

  1. Gibt es eine vertraglich vereinbarte Einnahmeausfallregelung (Wegfall von Konzertveranstaltungen) zwischen dem Konzessionsinhaber und dem Bezirksamt Hamburg-Nord? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus? Welche Zahlungen in welcher Höhe sind hierzu vereinbart?

 

Nein, eine Einnahmeausfallregelung gibt es nicht.

 

  1. Welche Auflagen sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord – insbesondere im Kontext der noch immer nicht restlos aufgeklärten Freikartenaffärefür eine Neuausschreibung der o.g. Konzession für die Sporthalle Hamburg?

 

Über eine Neuausschreibung des Vertrages hat das Bezirksamt noch nicht entschieden (s.a. Antwort zu Frage 4). Kriterien für eine Vergabe in einem Ausschreibungsverfahren sind daher noch nicht festgelegt. Eine wichtige Rolle werden aber sicher spielen: die prozentuale Beteiligung des Bezirksamtes an Umsatz und Gewinn und das Thema Nachhaltigkeit.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz        11.02.2021