20-4115

Sperrung einer Abbiegespur im Stockflethweg Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 05.12.2016 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages sowie der FDP-Gruppe und der Gruppe Piraten befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das vorsitzende Mitglied wird gebeten, sich  bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)  für Folgendes einzusetzen:

 

Die BWVI möge prüfen, ob und wie eine der Abbiegespuren aus dem Stockflethweg in die Langenhorner Chaussee baulich für den motorisierten Verkehr gesperrt werden kann. Bei technischer Machbarkeit und einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand soll die gewünschte Maßnahme umgehend umgesetzt werden. Die Einengung des Knotens soll allerdings befristet sein. Die Sperrung des Fahrstreifens soll aufgehoben werden, sobald die Baugenehmigungen für die der Verkehrsplanung des Knotenpunkts Stockflethweg/Langenhorner Chaussee zu Grunde liegenden Hochbauprojekte erteilt wurden.

 

 

Begründung:

 

Seit Mai 2015 befassten sich Vertreter*innen der Initiative Stockflethweg/Langenhorn 68, des LSBG, der Bezirkspolitik und des Bezirksamts in mehreren Gesprächsrunden mit der Umsetzung des Bürgerbegehrens „Für den Erhalt von geschützten Bäumen und ein alternatives Verkehrskonzept am Ochsenzoll!“. In diesen Gesprächsrunden wurde einvernehmlich als Kompromisslösung vereinbart, dass der Knoten Stockflethweg / Langenhorner Chaussee zwar wie geplant fertiggestellt wird, jedoch zunächst eine der Abbiegespuren aus dem Stockflethweg baulich für den motorisierten Verkehr gesperrt werden solle. Bei den jetzt ausgeführten Straßenbaumaßnahmen wurde diese Vereinbarung jedoch nicht umgesetzt.

 

In einer weiteren Gesprächsrunde der oben genannten Akteure am 16.11.2016 wurde wiederum einvernehmlich festgestellt, dass weiterhin die oben dargestellte Kompromisslösung gewünscht ist.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat Varianten entwickelt um zu prüfen, ob es technisch möglich ist, eine der Abbiegespuren aus dem Stockflethweg kommend in die Langenhorner Chaussee kurzzeitig aufzuheben und einen kombinierten Rechts- und Linksabbiegefahrstreifen zu realisieren. Die favorisierte Variante wurde als Zwischenlösung planerisch aufbereitet. Zudem wurde eine Baukostenschätzung hierfür erstellt. Sie endet mit rd. 110.000 € Baukosten (inkl. Baunebenkosten) für die Herstellung eines verkehrssicheren Provisoriums und dessen Rückbau.

 

Am 27. Oktober 2016 wurde die Baugenehmigung für ein neues Bauvorhaben im Erschließungsgebiet nördlich angrenzend an den Stockflethweg im Kreuzungsbereich mit der Langenhorner Chaussee mit Auflagen erteilt. Für ein weiteres Bauvorhaben liegt ein positiver Vorbescheid vor.

 

Der Arbeitsvermerk zum Bebauungsplanentwurf Langenhorn 68 wird derzeit erstellt. Voraussichtlich erfolgt eine Neuauslegung des Bebauungsplanentwurfes im Sommer 2017, sodass momentan davon ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan 2018 rechtskräftig wird.

 

Anhand dieser geschilderten Informationen und Unterlagen hat die zuständige Behörde entschieden, dass kein Provisorium hergestellt wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine