Soziale Erhaltungsverordnungen Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Jarrestadt
hier: Vorstellung der Ergebnisse der Repräsentativuntersuchung durch den Gutachter
Letzte Beratung: 03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5.1
Hamburg setzt Soziale Erhaltungsverordnungen zusammen mit der Umwandlungsverordnung und dem Vorkaufsrecht ein, um in begehrten Wohngebieten die ansässige Wohnbevölkerung vor Luxusmodernisierungen und Verdrängung zu schützen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat mit einer Plausibilitätsprüfung die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung in den Stadtteilen Barmbek-Nord, Barmbek-Süd sowie für die Jarrestadt durch ein Gutachterbüro prüfen lassen. Das Ergebnis lag im April 2019 vor. Im Ergebnis sah der Gutachter ausreichende Indizien dafür, dass im Untersuchungsgebiet die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 BauGB vorliegen und hat empfohlen, die nächsten Verfahrensschritte für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung einzuleiten.
Der Stadtentwicklungsausschuss ist in seiner Sitzung am 25.04.2019 und mit der Drs.-Nr. 20-6843 über die Ergebnisse informiert worden. Der Ausschuss ist der gutachterlichen Empfehlung gefolgt und hat dem Hauptausschuss einstimmig empfohlen, dieses Votum zu bestätigen. In seiner Sitzung am 07.05.2019 ist der Hauptausschuss dieser Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt.
Da die Zuständigkeit für die Durchführung einer Repräsentativuntersuchung bei der Fachbehörde liegt, hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit Datum 09.05.2019 die Fortführung des Verfahrens für einen Aufstellungsbeschluss und die Durchführung einer repräsentativen Haushaltsbefragung für eine Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 BauGB bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (WSB) angemeldet. Nach Schaffung der dortigen formalen Voraussetzungen hat WSB das Gutachterbüro ALP, Hamburg, mit der Durchführung einer „Repräsentativuntersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Jarrestadt“ beauftragt.
Inhalte / Ergebnis
Mittels einer Haushaltsbefragung im Untersuchungsgebiet sowie dessen Inaugenscheinnahme, der Auswertung von Sekundärdaten und Gesprächen mit Expertinnen und Experten wurden die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung untersucht. Im Ergebnis erkennen die Gutachter das kombinierte Vorhandensein von Verdrängungs- und Aufwertungspotenzial sowie einen vorhandenen Verdrängungsdruck. Weiterhin seien negative städtebauliche Folgen für das Untersuchungsgebiet zu befürchten, sollte es zukünftig zu Verdrängungsprozessen kommen. Die Gutachter empfehlen den Erlass von drei Sozialen Erhaltungsverordnungen, für die sie Gebietsabgrenzungen vorschlagen.
Terminübersicht weitere Schritte
Nach positivem Votum des Stadtentwicklungsausschusses erarbeitet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Verordnungs- und Begründungstexte für die drei vorgeschlagenen Gebiete unter Beteiligung des Rechtsamtes. Für September 2020 ist die Genehmigungsprüfung durch WSB vorgesehen und ein Beschluss der Bezirksversammlung wird für den 22.10.2020 angestrebt. Danach sind weitere formale Schritte seitens der BSW und der Justizbehörde erforderlich und der Erlass der Verordnung durch die Bezirksamtsleitung wird für November 2020 angestrebt, sodass die Veröffentlichung der Verordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt im Dezember 2020 erfolgen kann.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.